Das EEG als
begünstigendes Gesetz?
Das scheint mir nicht die richtige Einordnung.
Die Investoren erhalten kein Geld aus dem Staatshaushalt oder aus anderen öffentlichen Töpfen.
Sie erhalten das Geld (die Einspeisevergütung) auch nicht unabhängig von einer Gegenleistung.
Sie müssen im Gegenteil zuerst eine Menge Geld ausgeben. Einen überwiegenden Teil davon sogar schon bevor sie einen \"Anspruch\" auf eine Einspeisevergütung zum Zeitpunkt des Netzanschlusses begründen können.
Dass die geschädigten Investoren keinen Anspruch auf Schadensersatz haben, ist noch nicht so eindeutig klar.
Wie steht es mit dem Begriff der Staatshaftung?
Der Staat regt durch ein Gesetz die Investoren bewusst an, in dem vom Gesetz beabsichtigten Sinne Geld auszugeben.
Dann, ändert oder streicht der Staat dieses Gesetz und die Investoren erleiden einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden, weil sie trotz aller Sorgfalt nur aufgrund der extremen Kurzfristigkeit keine Möglichkeit hatten, den Schaden zu vermeiden und sich auf die Gesetzesänderung einzustellen. Diese Kurzfristigkeit der Gesetzesänderung ist ja
rein willkürlich und wäre seitens des Staates ganz leicht zu vermeiden (eben durch Übergangsfristen, wie ja durchaus üblich).
Der Gesetzgeber (Bundestag) würde also offenbar
vorsätzlich die Schädigung der Investoren herbeiführen.
Ist das nicht der perfekte Fall für eine Staatshaftung?
Die Staatshaftung ist in Deutschland meines Wissens leider nicht richtig geregelt. Aber völlig irrelevant ist der Begriff doch auch nicht?
Ferner:
Inwiefern hat der Bürger einen Anspruch darauf, dass er nicht
unnötig belastet wird?
Ist die Belastung durch das EEG unnötig?
Sind die ersten 3 GWp vor der Gesetzesänderung nötig und die folgenden 1,1 GWp unnötig?
Oder ist nur ein Teil der Vergütung unnötig?
Die genaue Höhe der Vergütung ist ja an sich schon schwer zu Klassifizieren bezüglich ihrer Notwendigkeit.
Gleiches gilt für den erfolgenden PV-Zubau. Wieviel ist nötig, ab wann wird es unnötig? Zu welchem Preis?
Ist die Einhaltung angemessener Vorlaufzeiten oder Übergangsfristen bei Gesetzgebungen unnötig?
Wo steht das geschrieben bzw. wer legt das im Einzelfall dann fest?
Klar ist offensichtlich nur eines: Es ist gar nichts klar.
ciao,
sh