Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

\"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?

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Akzent:
Ich glaube, manche wollen das nicht verstehen. Die Kunden haben nicht freiwillig an die EGS gezahlt. Sie mussten nach der Aussage von H.R. annehmen, die EGS nehme diese Abbuchungen für die EGNW vor. Wenn Aldi mir schriftlich mitteilt, ich solle an der Kasse bei Lidl bezahlen, weil dort die Abrechnungen für Aldi gemacht würden, habe noch lange keinen Kaufvertrag mit Lidl geschlossen. Sie können es drehen, wie Sie wollen, die schriftliche Aussage von H.R., dass die EGS im Auftrag der EGNW handelt, wird der EGNW das Genick brechen. Hoffentlich kann man diesen Herrn dafür zur Verantwortung ziehen.

buck-r:

--- Zitat ---Original von Neu-Genosse

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Organe der EGNW bereits seit unmittelbar nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens den Kontakt zum Insolvenzverwalter gesucht haben. Für ca. Ende April war/ist eine GV geplant, s. letzter Mitgliederbrief. Dort werden Informationen kommen, die werden nämlich massiv eingefordert werden. Allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass nicht jeder zufriedengestellt werden kann, da bisher anscheinend nicht einmal der Insolvenzverwalter beurteilen kann wie es weiter gehen wird.
Also wie am 25.3.: ABWARTEN UND TEETRINKEN

--- Ende Zitat ---

woher haben sie das wissen, dass es ende april eine GV geben wird? ich habe stand heute *KEINE* einladung der genossenschaft erhalten und m.E. gibt es fristen fuer die einladung!

buck-r:

--- Zitat ---Original von Neu-Genosse
wenn ich das richtig verfolge, kommen einige zu dem Schluss, dass die EnGS im Namen der EGNW geliefert hat und die EngS keine Einzugsermächtigung hatte. Also hat jeder ohne Rechtsgrund an die EngS gezahlt und die Zahlungen hätten der ENGW zugestanden. Die EnGW hat Energie geliefert aber nie vom Kunden Geld dafür gesehen. Einen anderen Schluss kann ich daraus nicht ziehen. Es sei denn jeder hat eine entsprechende Inkassovollmacht gesehen. Ich jedenfalls nicht.
--- Ende Zitat ---

die tatsaechliche liefersituation haben wir hier im thread ja nun heraus gearbeitet. es scheint also, dass EGS die energie geliefert hat und das war auch bei den netzbetreibern (danke h\'berger fuer die klarstellung  :D) so angemeldet. (man hat also auch die netzbetreiber ueber die eigentliche vertragssituation getaeuscht)
was nicht geklaert ist, und wo die EGNW die probleme kriegen wird, ist die beauftragung der EGS. ich habe keinen liefervertrag mit der EGS geschlossen, ich habe nichtmal der datenweitergabe an diese genossenschaft zugestimmt! (laut AGB gibt die genossenschaft daten an dienstleister weiter, eine weitergabe meiner daten, die abtretung der lieferverpflichtung und der forderungen an einen anderen lieferanten wird nirgends erwaehnt!)
somit hat sich die EGNW im sinne des bundesdatenschutzgesetzes strafbar gemacht. weiterhin ist auch der EGS keine einzugsermaechtigung erteilt worden. somit sind also die abbuchungen der abschlaege ohne meine ausdrueckliche genehmigung gelaufen.
es waere also wirklich an der zeit, dass der vorstandes der EGNW dieses, um auf den thread titel zurueck zu kommen, vertrags tohuwabohu den mitgliedern offen legt und ihnen erklaert, warum sie moeglicherweise post von einem insolvenzverwalter einer ihnen fremden genossenschaft erhalten.

userD0003:
@Neu-Genosse,
mit Verlaub, warum vermengen Sie hier (bewusst?) Dinge, die von niemandem so gesehen, gesagt oder gefordert wurden? Was soll das, ist das Chaos nicht ohnehin schon groß genug?


--- Zitat ---Original von Neu-Genosse
wenn ich das richtig verfolge, kommen einige zu dem Schluss, dass die EnGS im Namen der EGNW geliefert hat und die EngS keine Einzugsermächtigung hatte.
--- Ende Zitat ---
Nein, zu diesem Schluss kommt niemand. Die Aussage war, wenn die EnGS nicht im Namen und im Auftrag der EGNW gehandelt hat (geliefert und kassiert) - das ist ja Ihre Version, dann hatte die EnGS keine Einzugsermächtigung (= Frist für Lastschriftrückgabe bis zu 13 Monate)! Oder haben etwa Sie der EnGS eine Einzugsermächtigung erteilt?

Also liegen Sie mit Ihren exklusiven Schlussfolgerungen


--- Zitat ---Also hat jeder ohne Rechtsgrund an die EngS gezahlt und die Zahlungen hätten der ENGW zugestanden. Die EnGW hat Energie geliefert aber nie vom Kunden Geld dafür gesehen. Einen anderen Schluss kann ich daraus nicht ziehen. Es sei denn jeder hat eine entsprechende Inkassovollmacht gesehen. Ich jedenfalls nicht.
Ich kann doch aber nicht bei Aldi kaufen, bei Lidl (zuviel) bezahlen und dann von Aldi den zuviel gezahlten Betrag zurückhaben wollen.
--- Ende Zitat ---
völlig falsch und wir müssen uns hoffentlich nicht weiter mit solchem Quatsch befassen.
 

--- Zitat ---Meine Meinung, dass ein Kaufvertrag mit der EnGS geschlossen wurde, festigt sich immer mehr. Und am Ende ist jeder selbst dafür verantwortlich was für Verträge er schliesst! Weil das Ergebnis der Schnäppchenjagd in diesem Falle nicht das erwartete ist, ist anscheinend für einige ein Grund relativ abenteuerliche Ideen zu entwickeln. Ich kann diesen Ideen nur folgen, wenn jemand \"beweisen\" kann, dass der von H. R. behauptete Sachverhalt zutreffend ist. Hierzu wäre eine der beste Weg die Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Nord- und den Süd-Genossen, die es ja wohl aber nicht gibt. Alternativ eine Bestätigung der Süd-Genossen, dass diese Vereinbarung mündlich geschlossen wurde. Bei mir jedenfalls ist die EngS immer im eigenen Namen und nicht im Auftrag der EGNW aufgetreten.
--- Ende Zitat ---
Woher der Sinneswandel? In Ihrem ersten Beitrag am 31.08.2011 war auch für Sie die EnGS der Dienstleister! Und für mich ist sie das immer noch, auch wenn Sie das als abenteuerliche Ideen bezeichnen: Wenn ich 1. bei der EGNW einen Lieferauftrag einreiche, 2. die EnGS mir die Lieferung bestätigt und 3. ein Schreiben des Vorstandsvors. der EGNW zugeht \"... EnerGenSüd aus Ulm ... ist unser Partner, der in unserem Namen und unseren Auftrag ...\", dann ist EGNW mein Vertragspartner. Ob der von H. R behauptete Sachverhalt zutreffend ist oder ob es eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Genossenschaften gibt, ist dann ebenso wie alles andere von Ihnen angesprochene allein das Problem der EGNW!  

Vielleicht sollten Sie sich, wie ich das versuche, auch einmal mit Lösungmöglichkeiten befassen, die sowohl den Interessen der Mitglieder/Endverbraucher als auch denen der EGNW (auch im Hinblick auf die aktuelle Liefersituation) dienlich sein könnten.  X(

userD0003:

--- Zitat ---Original von Neu-Genosse
.. Der Insolvenzverwalter ist ausschliesslich für die Gläubiger da ...
--- Ende Zitat ---
tatsächlich? - sein Honorar interessiert den InsVerwalter weniger?  :D


--- Zitat ---... und wird sich nicht so einfach Geld per Rücklastschrift von den Konten holen lassen .. .sofern dort noch etwas drauf ist.
--- Ende Zitat ---
Welche Möglichkeiten hat denn Ihrer Ansicht nach der InsVerwalter, die Rückbuchung nicht autorisierter Lastschriften zu verhindern, entgegen §§ 676b Abs. 2 und 675u BGB (vgl. Wikipedia - Einzugsermächtigung)?

Das Problem haben doch wohl die EnGS als Zahlungsempfänger bzw. deren Bank als erste Inkassostelle, oder? - schließlich hat die EnGS wahrheitswidrig das Vorliegen erteilter Einzugsermächtigungen erklärt bzw. die erste Inkassostelle hat sich diese nicht aushändigen lassen/deren Existenz nicht geprüft!

Im Übrigen gibt es bereits keine Rechtsgrundlage für Abschlagsforderungen, oder hat Ihnen bei Auftragserteilung an die EGNW eine AGB der EnGS vorgelegen?

Sicherlich werden die EGNW-Mitglieder/Endverbraucher nach Abrechnungserstellung die berechtigen Rechnungsforderungen bezahlen - aber wohl kaum einen Cent mehr.

edit:
Um erneuten \"Mißverständnissen\" vorzubeugen - meine Ausführungen zu unautorisierten Lastschriften, zur AGB-Einbeziehung usw. unter der Prämisse, dass die EnGS der Vertragspartner der EGNW-Mitglieder war (Ihre Version!).

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