Energiepreis-Protest > Städtische Werke Kassel

Entscheidungen am Amtsgericht Kassel

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Didakt:
Von @ bolli bin ich wohl falsch verstanden worden. Die Ironie meiner Äußerung scheint ihm wohl entgangen zu sein. ;)

Die hier in Frage stehende Rechtsauslegung zweier getrennt voneinander erkennender Richter in ein und demselben Amtsgericht bei annähernd gleichem Tatbestand kann man doch „allen Ernstes“ nur spöttisch begegnen. Demzufolge ebenso die mögliche Fortsetzung des streitigen Verfahrens bei diesem „enormen“ Streitwert.

Es versteht sich doch von selbst, dass bei den genannten läppischen Gebühren nach der GO kein RA aus Freude an der Sache für ein Berufungsverfahren auch nur „einen Finger krumm machen“ kann und wird, auch und schon lange nicht Frau RA J. Feuerhake in Göttingen als ausgewiesene Expertin auf dem Gebiet des Energierechts.

Aus dem Urteil ist leider nicht ersichtlich, auf welchem streitgegenständlichen Zeitraum sich die Zahlungsklage bezieht. Der Beklagte hat anscheinend von der Zeitenwende auf dem Energiemarkt nichts mitbekommen und gehört somit zu den anteiligen 40% der Verbraucher, die sich als grundversorgte Tarifkunden in ihrer Haut bedauerlicherweise weiterhin sehr wohl fühlen. § 315 (3) BGB steht Ihnen immer offen. Es sei ihnen gegönnt, mit allen Konsequenzen. Der Richter wollte mit seinem Spruch wohl ein richtungsweisendes Exempel statuieren. Ich schätze, ohne großen Erfolg!

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