Energiepreis-Protest > Mainova

Völlig überhöhte Abschlagsforderungen

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Regina***:
Hallo,

der Abrechnungszeitraum ist der 28.12.10 bis 23.12.11, Rechnungsdatum ist der 16.3.

Aber es stimmt schon, die haben dieses Jahr überhaupt keine Abschläge abgebucht.
Es fallen also nur 9 Abschlagszahlungen für dieses Jahr an.

Allerdings verlangt Mainova trotzdem noch 450 Euro zu viel, wenn ich nur 9 Abschlagsmonate rechne ...
Bei 9 Abschlagszahlungen wären monatliche 200 Euro angemessen.
*seufz* noch immer viel zu viel ...   :(
Und auch diese 200 Euro weichen Mainova noch immer zu sehr vom ursprünglichen Abschlagsbetrag ab (54 Euro Unterschied). Also keine Chance ...

ich brauche also wirklich einen passenden Text für einen Widerspruch.

Viele Grüße
Regina

userD0003:

--- Zitat ---Original von Regina***
Es fallen also nur 9 Abschlagszahlungen für dieses Jahr an.
--- Ende Zitat ---
Vielleicht auch nur 8 - vielleicht ist auch eine drastische Preiserhöhung vorgesehen ?

Viele Grüße   ;)

opferlamm-ma:
@Regina
was bedeutet nicht vorgesehen?
ist dies rechtsverbindlich vereinbart?
m.e. kann man solche zugriffsvollmachten jederzeit widerrufen.

wie hoch sollen die gebühren denn bei widerruf sein?
sind diese Gebühren überhaupt rechtsverbindlich vereinbart ?

wenn ja dann (da hab\' ich so meine zweifel) wie hoch sind diese ? wäre der betrag nicht evtl. der sache entsprechend mal \'verschmerzbar\'.

gruss

PS: Von Computerschreiben nicht immer gleich einknicken !!!!!

Didakt:
@ Regina***

Folgendes Schreiben an Ihren Versorger könnte bei der Lösung Ihres Problems helfen. Passen Sie es textlich ggf. Ihren gegebenen Verhältnissen an.

Schreiben:

\"an Versorger

Kunden-Nr. …./Vertragskonto …..

Liefervertrag Gas/Strom vom …..
Ihre Jahresverbrauchsabrechnung Nr …….vom ……….;
Abschlagszahlungen ab Mon......2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

monatliche Abschlagszahlungen werden in der Regel auf der Grundlage der Abrechnung der vorangegangenen 12 Monate berechnet.

Seit Ihrer o.a. Jahresabrechnung haben Sie erstmals für Monat …2012 einen Monatsabschlag von 254,00 € im Lastschriftverfahren von meinem Konto abgebucht.
Der von Ihnen festgesetzte neue monatliche Abschlagsbetrag von 254,00 €/Mon, zahlbar ab ….., erschließt sich mir nicht, wenn die Basis für den Rest des Jahres der dafür durch 9 dividierte errechnete Jahresverbrauch sein soll.

Nach dem gegenwärtigen Sachstand kommt für mich die von Ihnen festgelegte Abschlagszahlung für Strom/Gas in Höhe von 254,00 € nicht in Frage. Nach eigener Berechnung ergibt sich für den Bezug von Strom/Gas ab (Mon/Jahr) eine neunmalige monatliche Abschlagzahlung von 200,00 €.

Bitte begründen Sie alsbald Ihre Abschlagsberechnung, spätestens bis zum 30.03.2012.

Sollte Ihre Berechnung für mich nicht nachvollziehbar sein, behalte ich mir eine Lastschriftrückgabe des bereits von Ihnen für Monat ….von meinem Girokonto abgebuchten Abschlagsbetrags vor sowie auch den Widerruf meiner Einzugsermächtigung.
Ggf. überweise ich Ihnen dann die fälligen selbst errechneten Abschläge per Banküberweisung.

Freundliche Grüße\"

Viel Erfolg damit. ;)

Didakt:
Regina***

Zum besseren Verständnis noch ein Hinweis auf § 41 (2) EnWG:


--- Zitat ---Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Eine Vorauszahlung wird nicht vor Beginn der Lieferung fällig
--- Ende Zitat ---

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