Energiepreis-Protest > Mainova
Völlig überhöhte Abschlagsforderungen
Regina***:
Super, vielen Dank.
Das hilft mir weiter.
Dann werde ich morgen mal ein entsprechendes Schreiben aufsetzen.
Bzgl. \"vorgesehen\"
Bei Vertragsabschluss musste zwingend (!!!!) eine Einzugsermächtigung erteilt werden. So lange alles okay war mit den Preisen und der Abschlagshöhe hatte ich damit auch keine Probleme.
Ich schreibe das mal so wie vorgeschlagen und warte ab, ob und wie Mainova reagiert.
(Notfalls lasse ich das mit den 254 Euro Abschlag, werde dann aber die Einzugsermächtigung im Oktober widerrufen, damit keine Überzahlung entsteht. Dies wäre aber nur meine allerletzte Option.)
Viele Grüße
Regina
Didakt:
@ Regina***
Um Ihren Fall umfassend beurteilen zu können, stellen sich noch folgende Fragen, die Sie hier zwecks Prüfung des Sachstands ebenfalls beantworten sollten, und zwar unterteilt nach den Sparten Gas und Strom, wenn beide Sparten für den genannten Gesamtabschlagsbetrag von 254,00 € in Frage kommen:
1. Welcher Verbrauch in kWh liegt Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung zugrunde?
2. Handelt es sich hierbei um einen Durchschnittsverbrauch der letzten Jahre oder ist er ggü. den Vorjahren stark angestiegen?
3. Ist ggü. dem Vorjahr eine Preiserhöhung wirksam geworden?
4. Welche preislichen Konditionen gelten im Rahmen Ihres aktuellen Tarifs? Arbeitspreis in ct/kWh, Grundpreis in EUR/Mon oder Jahr?
5. In Ihrer letzen Jahresverbrauchsabrechnung ist doch sicher ein dezidierter Abschlagsplan mit Fälligkeitsterminen für den aktuellen Verbrauchzeitraum enthalten. Wie viel Abschläge sollen Sie danach entrichten?
6. Ergab die letzte Jahresverbrauchsabrechnung eine Nachzahlung oder Gutschrift?
Und zu guter Letzt: Zwingend vorschreiben kann der Verssorger die Erteilung einer Einzugsermächtigung nicht! Er hat die gesetzlichen Vorgaben, hier § 41 (2) EnWG, zu beachten und muss Alternativen zulassen!
MfG
Regina***:
Hallo Didakt,
also hier die Infos:
1. Welcher Verbrauch in kWh liegt Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung zugrunde?
Strom 2616 kWh
Gas 17273 kWh
2. Handelt es sich hierbei um einen Durchschnittsverbrauch der letzten Jahre oder ist er ggü. den Vorjahren stark angestiegen?
Strom ist gesunken, mit Gas ich bin erst 1 Jahr bei Mainova, d.h. die haben nicht unbedingt Vergleichswerte. Wir verbrauchen jedoch generell weniger, als der allgemeine Durchschnitt (Kohleofen im Haus).
3. Ist ggü. dem Vorjahr eine Preiserhöhung wirksam geworden?
Ja, da gab es was, ich werde ich den Versorger wieder wechseln, Mainova ist mir zu teuer geworden. Im Stromsegment haben die um 6 cent erhöht!!!!! 8o
4. Welche preislichen Konditionen gelten im Rahmen Ihres aktuellen Tarifs? Arbeitspreis in ct/kWh, Grundpreis in EUR/Mon oder Jahr?
Gas: 5,53 ct/kWh / 14,58 EUR Grundpreis monatlich (schweineteuer!!!!!)
Strom: Arbeitspreis 23,48 ct/kWh / Grundpreis 69 Euro im Jahr
5. In Ihrer letzen Jahresverbrauchsabrechnung ist doch sicher ein dezidierter Abschlagsplan mit Fälligkeitsterminen für den aktuellen Verbrauchzeitraum enthalten. Wie viel Abschläge sollen Sie danach entrichten?
9 Abschläge
6. Ergab die letzte Jahresverbrauchsabrechnung eine Nachzahlung oder Gutschrift?
über 800 Euro Nachzahlung. Allerdings haben die irgendwie sehr seltsam abgebucht, zum Teil die Gasabschläge überhaupt nicht. Ich kann es nicht nachvollziehen und will mir einen Kontoauszug schicken lassen.
Viele Grüße
Regina
Didakt:
Regina***
Ihre Daten ermöglichen nun eine konkrete Bewertung. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um Bruttowerte handelt.
Auf der Basis Ihres Vorjahresverbrauchs ergeben sich folgende voraussichtliche Verbrauchskosten für den aktuellen Verbrauchszeitraum:
Stromkosten: 683,24 €
Gaskosten: 1.130,16 €
Insgesamt für beide Sparten: 1.813,39 €
Abschläge für 9 Monate: 201,49 €/Monat.
Damit bestätigt sich, dass Ihr Ansatz für eine Abschlagszahlung in Höhe von 200,00 €/Monat richtig ist. Deshalb empfehle ich, die „Mainova“ unter Verwendung meiner Textvorlage anzuschreiben und um Aufklärung bzw. Anerkennung einer Abschlagszahlung von 200,00 €/Monat zu bitten und anderenfalls die „Reißleine“ zu ziehen. Vermeiden Sie einen Überzahlung!
Im Übrigen rege ich an, einen Versorgerwechsel in Betracht zu ziehen, denn nach gegenwärtigem Stand sind auf dem Markt von seriösen Lieferanten in beiden Sparten günstigere Preise zu bekommen.
MfG
Regina***:
Hallo Didakt,
vielen Dank. Habe den Brief bereits vorbereitet und meine EE auf 200 Euro monatlich ab April beschränkt. Die Nachzahlung der letzten Rechnung dürfen die natürlich abbuchen.
Die Preise habe ich brutto angegeben.
Bzgl. Anbieterwechsel bin ich schon am Suchen, aber irgendwie scheint bei allen Anbietern was faul zu sein ...
Hast Du einen heißen Tipp für mich, welcher Anbieter okay ist?
Und soll ich bei Preisgarantie lieber 6 oder 12 Monate nehmen? (bei 12 Monate ist es allerdings erheblich teurer).
Danke und viele Grüße
Regina
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln