Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Sind die EGNW-Preise konkurrenzfähig
Frl.Sonnig:
--- Zitat ---Original von uwes
--- Zitat ---Original von Endverbraucher
Die Kündigung des Herrn Lange spricht Bände!!!
--- Ende Zitat ---
@Endverbraucher
wissen Sie Näheres? Herr Lange behauptet ja, mit Herrn Röttges nicht klar zu kommen. Vielleicht hat er es nicht versucht. Wir haben Herrn Röttges seiner Genauigkeit wegen zur Überwachung des Vorstands gewählt. Wenn dem Vorstand das vielleicht nicht so gefällt, dann hat er aber die Aufgaben des Aufsichtsrates verkannt.
Also, was meinen Sie, ist der wahre Grund?
--- Ende Zitat ---
Ich bin der Meinung das sind alles nur Spekulationen und keiner weiß genaueres. Wenn es anders wäre, sollten sie beide doch auf den Punkt kommen und mal Tacheles reden! Immer dieses hätte, wäre, wenn führt hier doch zu nichts. Alles weitere ergibt sich doch automatisch auf der nächsten GV, wo alle anwesend sein sollte.
userD0003:
@Frl.Sonnig, es kommt deshalb zu Spekulationen, weil es keine Antworten gibt! Weder auf entsprechende Mail-Anfragen bei der EGNW, noch auf hier gestellten Fragen:
--- Zitat ---Original von h\'berger
--- Zitat ---Original von h\'berger - Auszug
Zur Zeit gilt für Strom einheitlich ein Verbrauchspreis 21,50 ct/kWh und ein Grundpreis 106,80 €/Jahr (8,90 €/mtl.).
Bekannt durch Beiträge hier im Forum sind folgende postleitzahlbezogene Preise neu ab 01.07.2012 (GP bis 9999 kWh):
22,22 ct / 125,66 € (hiesige Region); 22,88 ct / 117,10 € (lt. @Altländer); 23,23 ct / 118,81 € (lt. @uli07); über 25 ct / über 130 € (in S.-A. lt. @buck-r).
Das alles sind ausschließlich deutliche Preiserhöhungen! X(
Frage an den Vorstand bzw. an den Aufsichtsrat:
Welche Erklärung haben Sie für diese Tatsache. Wie vereinbaren Sie das mit den EGNW-Aussagen, dass 1. angeblich \"nur\" zu einer PLZ-bezogenen Preisstruktur übergegangen wird und 2. der Vertrag mit FirstCon der EGNW die Belieferung bis Ende 2012 zu festen Preisen sichert?
--- Ende Zitat ---
Ergänzung: Der Punkt 2. wurde durch Herrn Kreye (Alleingesellschafter der FirstCon GmbH) in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratvorsitzender der EGNW durch widerspruchslose Hinnahme des GV-Protokolls vom 28.01.2012 quasi bestätigt! :]
--- Ende Zitat ---
Herr Röttges hat sich zwischenzeitlich mehrfach in diesem Thread aufgehalten. Und was kommt?......NICHTS! Ebenso keine Antworten zur AGB sowie zum Vertragsverhältnis in 2010/2011 und zur Abrechnung Gas bis 30.09.11 bzw. Strom bis 31.12.11. Die Kundenorientierung dieser Genossenschaft ist mehr als unterirdisch!
Bei mir verstärkt sich der Eindruck, dass man alles bewusst aussitzt, damit Kunden womöglich Fristen versäumen. Beispiel: Obwohl es keine Preisgarantie mehr gibt, beinhaltet selbst die neue AGB kein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht mit einer kundenfreundlichen Frist von 4, maximal 6 Wochen.
Wenn es zu den obigen Fragen bzgl. der neuen Strompreise bis spätestens 06.06.2012 (Sonderkündigungsrecht bis 20.06.) keine Antwort gibt (ein Verweis auf Info\'s in einer GV ist inakzeptabel), dann wird als erstes der Stromvertrag unverzüglich gekündigt. Es reicht jetzt!
herbertj:
--- Zitat ---Original von uwes
Wir haben Herrn Röttges seiner Genauigkeit wegen zur Überwachung des Vorstands gewählt. Wenn dem Vorstand das vielleicht nicht so gefällt, dann hat er aber die Aufgaben des Aufsichtsrates verkannt.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie Herrn Röttges seiner Genauigkeit wegen zu Überwachung des VS gewählt haben ist in der Vergangenheit aber einiges schief gelaufen. Aber der AR hat ja wohl kein Direktionsrecht gegenüber dem VS sondern soll diesen zum Einen überwachen (und das ist ja Auslegungssache ob 24 Stunden oder einfach nur regelmäßig) aber ( und das wird wohl oft vergessen) AUCH unterstützen. Ich dachte auch immer, dass der AR dem VS keine Weisungen erteilen kann? Aber ich bin, was Rechtsfragen betrifft, ja nicht so ein Experte wie Sie, Herr uwes.
uwes:
--- Zitat ---Wenn Sie Herrn Röttges seiner Genauigkeit wegen zu Überwachung des VS gewählt haben ist in der Vergangenheit aber einiges schief gelaufen. Aber der AR hat ja wohl kein Direktionsrecht gegenüber dem VS sondern soll diesen zum Einen überwachen (und das ist ja Auslegungssache ob 24 Stunden oder einfach nur regelmäßig) aber ( und das wird wohl oft vergessen) AUCH unterstützen. Ich dachte auch immer, dass der AR dem VS keine Weisungen erteilen kann?
--- Ende Zitat ---
@Herbertj
Sie sind bezgl der Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats völlig richtig informiert.
Da bin ich nicht schlauer als Sie.
Aber seien Sie doch mal konkret: was soll denn bei den o.g. Aufgaben schief gelaufen sein? Was ist, wenn der Vorstand seinerseits die Berichtspflichten nicht ernst genommen hat? Was, wenn der AR bestimmte Informationen für eine Überwchung benötigt und nicht bekommt? Ein Vorwurf dergestalt, dass der AR seine gegenüber den Genossen bestehenden Verpflichtungen nicht wahrgenommen haben sollte, ist mir noch nicht bekannt geworden. Umgekehrt habe ich allerdings noch in Erinnerung, dass sich der AR in der letzten GV darüber beklagt hatte, auf seine Anfragen nur unzureichende bis gar keine Antworten von damaligen Vorständen (Sihler/HR) erhalten zu haben.
Es mag sein, dass die Vorgänge und Entwicklungen innerhalb der EGNW den AR zu besonders vielen Nachfragen veranlsst haben. Angesichts der Diskussionen hier im Forum eine durchaus nachvollziehbare Entwicklung. Aber ist das ein Grund für den Vorstand gleich ein Zerwürfnis o.ä. zu behaupten?
Immerhin hat der Vorstand die beabsichtigte Änderung der AGB in einer Weise veranlasst, dass einigen Teilnehmern hier im Forum der Gedanke gekommen ist, als sollte beabsichtigt sein, die Kunden der EGNW an einen anderen Lieferanten zu \"übergeben\". Gäbe es da nicht Anlass genug für eine oder mehrere Nachfrage(n)?
herbertj:
@ uwes
Wenn der AR alles überwacht, warum ist denn nur eine mündl. Absprache mit der Energn Süd vereinbart worden?
Wieso beklagt sich der AR über zu wenig Informationen? Gerade der AR kann jederzeit alles was die EGNW betrifft im Büro einsehen.
Wann hat der Vorstand denn über ein Zerwürfnis mit dem AR gesprochen? Mir ist nur bekannt das es unüberbrückbare Differenzen zum AR Röttges bestehen. Das habe ich aus dem Schreiben von Herrn Lange jedenfalls so rausgelesen.
Woher wissen Sie, dass die AGBs nicht vorher mit dem AR abgesprochen waren? Zudem war dieses Thema ein Top bei der GV, der wohl mit allen Mitgliedern besprochen werden sollte. Und woher wissen Sie wieviele und welche Nachfragen vom AR an den VS gegangen sind? Zudem denke ich das Fragen direkt auf der GV an die richtigen \"Adressen\" bzw. Personen gestellt werden sollten und nicht hier, für alle Öffentlichkeit, im Forum
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