Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?

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Kampfzwerg:
@Didakt

hätten Sie diesen Text denn nicht 30 Minuten eher einstellen können, das hätte mir die eigene Arbeit bzgl. eines weiteren Schreibens aufgrund der Satzungsänderung erspart, das Fax vorab ist gerade raus  ;) =)


Einen Änderungsvorschlag hätte ich jedoch:

Wegen Ihrer mit Wirkung ab 28.02.2012 beschlossenen Satzungsänderung, veröffentlicht auf Ihrer Homepage am 01.03.2012, mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht gemäß § 67a GenG in Verbindung mit § 16 (2) Nr. 3 GenG Gebrauch und kündige hiermit gleichzeitig auch meine Mitgliedschaft in der Energen Süd eG form- und fristgerecht mit sofortiger Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres 2012.

Didakt:
@ Kampfzwerg,

tut mir leid. Ich bin erst heute nachmittag in diesen Thread eingestiegen. Ich gehe aber davon aus, dass Ihr Text ähnlich formuliert ist. ;)

@ brobdi,

Ihr Link zur Berliner Zeritung funktioniert nicht.

Kampfzwerg:
@Didakt

 :D Entschuldigung angenommen  :D ;)

Cluftirium77:
Hallo @Didakt,
in Ihrem Muster - Kündigungsschreiben an die EnerGen Süd, Insolvenzverwalter H. Pluta gibt es folgenden Absatz:

\'Gemäß Ihren Websites hat die Energen Süd eG wegen des vorläufigen Insolvenzverfahrens die Energieversorgung mit Ablauf des 29.02.2012 eingestellt, sodass ich ab 01.03.2012 in die Ersatzversorgung meines Grundversorgers gefallen bin. \'

Frage:
M.E. kann man aus der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG)jederzeit aussteigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln, während bei einer Grundversorgung (§ 36 EnWG) mit Monatsfrist zum Monatsende gewechselt werden kann.

Können Sie bestätigen, dass wir - in unserem Fall - wirklich in die Ersatzversorgung des Grundversorgers gefallen sind?

Stromfraß:
@Cluftirium77: eine offizielle Bestätigung kann doch nur der zuständige Grundversorger geben.
Die Aussage, dass man in die Ersatz- oder Grundversorgung fällt, ist sachlich falsch. Das ist auch hier im Forum nachzulesen. Was nun Wechsel- und Kündigungsfristen anbelangt, ist das nach den neuen gestzlichen Regelungen fast unerheblich. Wenn ich heute kündige, komme ich ohnehin frühestens im Mai zu einem neuen Stromversorger, da es beim zuständigen Netzbetreiber 6 - 8 Wochen dauert. Vielleicht ändert sich das künftig ...

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