Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
Stromfraß:
bei wem?
netsracz:
--- Zitat ---Original von Stromfraß
bei wem?
--- Ende Zitat ---
Hier:
http://www.energensued.de/40113.html
Grüße netsracz
DieterMichael:
Kampfzwerg: Herzlichen Dank für den Link auf das Genossenschaftsgesetz.
Ich werde auch kündigen. Jetzt per Fax und morgen per Einschreiben.
uwes:
--- Zitat ---Original von Stromfraß
Und der Insolvenzverwalter bekommt zwar einen ordentlichhen Batzen, aber doch keine Millionen!
--- Ende Zitat ---
Siehe z.B. hier: € 14.4. Mio für den Insolvenzverwalter
@Plus
Sie müssen das Register schon richtig lesen. Für die Wirkungen einer Eintragung im Genossenschaftsregister kommt es auf die Bekanntmachung an. Das war ausweislich der von ihnen nur unvollständig zitierten Eintragung nicht der 17.2.2012, zumal selbst die (notariell beglaubigte) Anmeldung erst am 20.1.2012 mit Protokollergänzung vom 10.2.2012 eingereicht wurde.
Die Bekanntmachung erfolgte im Genossenschaftsregister vielmehr am
28.02.2012 12:00 Uhr.
@Alle: Die Kündigung per Fax wahrt nicht die erforderliche Schriftform!
Betroffener:
--- Zitat ---Original von uwes
Der Insolvenzverwalter ist derzeit in der Tat nicht der richtige Zustellungsadressat.
Im Beschluss des AG Ulm Geschäfts-Nr.: 3 IN 98/12 vom 22.2.2012 heißt es:
\"Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Antragstellerin.\"
Zitat Stromfraß:
--- Zitat ---Ein Insolvenzverwalter, der so eine Möglichkeit geboten bekommt, um zusätzliche Millionen in die Kasse zu spülen, wird dies nutzen. Damit vergrößert sich die Insolvenzmasse und über die Quote würde ja jeder zumindest einen gewissen Anteil zurückbekommen. Sagen wir mal 50% wären nicht abnorm oder 30%. Dann kann sich jeder selbst ausrechnen, was ihm die Mitgliedschaft bei EnS eingebracht hat.
--- Ende Zitat ---
Achtung, bitte auch den Beschluss vom 23.02.2012 beachten:
https://insoweb.pluta.net/cgi-bin/dokument.cgi/Erweiterung_Beschluss_EnerGen_S%FCd_eG.pdf?P=IFIYFYKUFWJVJJJVIYFXJGEXEUEVEXEYEYJGFIIWDE
EnS hat ein allgemeines Verfügungsverbot!
\"Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen\" (und dazu gehören auch Genossenschaftsanteile) gehen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Hört sich nach einem starken vorläufigen Insolvenzverwalter an ....
Bitte beachten: Eine Kündigung ist nur wirksam wenn sie gegenüber dem richtigen Adressaten ausgesprochen wird!
--- Ende Zitat ---
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