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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?

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Kampfzwerg:
Die Veröffentlichung der neuen Satzung auf der Homepage der Energiesüd erfolgte am 01.03.12!
Erfolgt daraufhin eine Kündigung der Mitgliedschaft innerhalb von 4 Wochen, tritt diese neue Satzung für diejenigen Mitglieder, die entsprechend fristgerecht gekündigt haben, nicht in Kraft!

Es gilt die KENNTNIS!


--- Zitat ---01.03.2012:
Aktualisierte Satzung steht zum Herunterladen bereit
Die aktualisierte Satzung steht hier zum Herunterladen bereit.
Diese beinhaltet die am 14.01.2012 im Rahmen der außerordentlichen Vertreterversammlung beschlossenen Änderungen.
Der Vorstand der EnerGen Süd eG
--- Ende Zitat ---
http://energensued.de/41207.html

PLUS:

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Die Veröffentlichung der neuen Satzung auf der Homepage der Energiesüd erfolgte am 01.03.12!
Erfolgt daraufhin eine Kündigung der Mitgliedschaft innerhalb von 4 Wochen, tritt diese neue Satzung für diejenigen Mitglieder, die entsprechend fristgerecht gekündigt haben, nicht in Kraft!

Es gilt die KENNTNIS!
--- Ende Zitat ---
Wer das Sonderkündigungsrecht ausüben will, sollte das am Besten sofort tun, die Genossenschaft könnte gegebenenfalls den Beweis führen. Vor Gericht ........
 
Die Eintragung im Genossenschaftsregister erfolgte bereits am 17.02.12

Veränderung
GnR 720022 - 17.02.2012
EnerGen Süd eG,
Ulm, (Tokajerweg 96, 89075 Ulm). Die Vertreterversammlung vom 14.01.2012 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz, Gegenstand), 2 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung) und 5 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Amtsgericht Ulm

Vermutlich ist die Veröffentlichung im Amtsblatt unmittelbar danach erfolgt.

Siehe Satzung:
§ 7 Bekanntmachungen
 
Bekanntmachungen,  deren  Veröffentlichung  vorgeschrieben  ist, erfolgen unter der Firma der Genossenschaft im Amtsblatt der Stadt Ulm.

siehe auch §§ 156,158 GenG[/list]Knapp und treffend kommentiert: Der Stecker ist raus

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von PLUS
Wer das Sonderkündigungsrecht ausüben will, sollte das am Besten sofort tun, die Genossenschaft könnte gegebenenfalls den Beweis führen. Vor Gericht ........
--- Ende Zitat ---
Das sehe ich ebenso.
Auch wenn nicht jedes Mitglied Einsicht in das Amtsblatt Ulm haben dürfte  ;)


--- Zitat ---§ 67a Außerordentliches Kündigungsrecht
(1)...
Hat eine Vertreterversammlung die Änderung der Satzung beschlossen, kann jedes Mitglied kündigen; für die Vertreter gilt Satz 1.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie kann nur innerhalb eines Monats zum Schluss des Geschäftsjahres erklärt werden. Die Frist beginnt in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 mit der Beschlussfassung, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 mit der Erlangung der Kenntnis von der Beschlussfassung. Ist der Zeitpunkt der Kenntniserlangung streitig, trägt die Genossenschaft die Beweislast. Im Falle der Kündigung wirkt die Änderung der Satzung weder für noch gegen das Mitglied.

--- Ende Zitat ---
http://dejure.org/gesetze/GenG/67a.html

Stromfraß:
Kampfzwerg und Plus schreiben es:
1. Lt. Satzung läuft der Termin ab Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Ulm (wann?), unabhängig davon, ob man dort Einsicht nimmt oder nicht. Vor Gericht wird im Zweifelsfall auf die Satzung und die dortige Festlegung verwiesen werden.
2. Nur wer fristgemäß das Sonderkündigungsrecht wahrnimmt, für den gelten die Festlegungen der bisherigen Satzung.
Ob und inwieweit das für den einzelnen Genossen gut oder weniger gut ist, muss allerdings jeder für sich selbst entscheiden.
Mir fallen momentan keine Gründe ein, die dagegen sprechen.

netsracz:
Hallo,

habe soeben per Fax und Einschreiben gekündigt.

Grüße
netsracz

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