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Autor Thema: \"Das Ökostrom-Gesetz ist verfassungswidrig\"  (Gelesen 4639 mal)

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Offline superhaase

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\"Das Ökostrom-Gesetz ist verfassungswidrig\"
« Antwort #1 am: 05. März 2012, 07:27:38 »
Na dann schnell wieder zurück zu der vom Verfassungsgericht als verfassungkonform eingestuften EEG-Version vor 2010. Dadurch würde auch die EEG-Umlage wieder sinken und die Netzkosten steigen?
Wird wohl spannend. Dauert aber sicher noch ein paar Jahre, bis ein Textilunternehmen verklagt wird und die Sache dann beim BVG landet.
8) solar power rules

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Offline PLUS

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\"Das Ökostrom-Gesetz ist verfassungswidrig\"
« Antwort #3 am: 05. März 2012, 23:49:14 »
Zitat
Original von superhaase
Na dann schnell wieder zurück zu der vom Verfassungsgericht als verfassungkonform eingestuften EEG-Version vor 2010.
    Da ging es lediglich um die Neufassung des § 32 EEG (Förderung von Solarenergie auf ehemaligen Ackerflächen).

Zitat
Die Förderung der erneuerbarer Energien hingegen ist eigentlich nicht verfassungskonform, denn sie ist eine Steuer für die Stromverbraucher, die am Staatshaushalt vorbeigelenkt wird. Das gleiche Manko hatte der in den Sechzigerjahren eingeführte Kohlepfennig, den auch am Haushalt vorbei einseitig nur die Stromkunden zahlen mussten. Es hat sich zwar noch niemand getraut, das EEG für verfassungswidrig zu erklären. Aber es ist das gleiche Finanzierungsschema wie beim Kohlepfennig. Und der wurde für verfassungswidrig erklärt.
Professor von Weizäcker 2008

... und er ist nicht alleine[/list]die Diskussion wird hier schon geführt: Ökostrom-Gesetz ist verfassungswidrig

Offline starbuck

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\"Das Ökostrom-Gesetz ist verfassungswidrig\"
« Antwort #4 am: 14. März 2012, 18:16:56 »
Zitat
Original von PLUS
Zitat
Original von Professor von Weizäcker 2008
Es hat sich zwar noch niemand getraut, das EEG für verfassungswidrig zu erklären.

Achja? Ich schon:

[...]
auf Grundlage des Rechtsgutachtens der Uni Regensburg, Prof. Dr. Gerrit Manssen,
und meiner unangemessenen Benachteiligung als Stadtmieter gegenüber dörflichen
Eigenheimbesitzern weil ich keine Solaranlage/Mikro-KWK/Mikro-Gasturbine o.ä.
betreiben darf und daher
u.a. die EE/Solarförderung, die ich mitbezahle aber nicht in Anspruch nehmen oder
durch Stromeinspeisevergütungen ausgleichen kann (GG, BGB, UWG, etc), und wegen
der Gefahr, mein Geld mit Ihrer Insolvenz zu verlieren weil ein Grossteil Ihrer Kunden
das auch tun wird,

erkläre ich hiermit die

AUFRECHNUNG

[...]

mit der seit 2010 gezahlten und den Vorbehalt über die noch zu zahlende EEG-Umlage

i.h.v.

> nn,nn EUR.

[...]

Das wollen wir doch mal sehen.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) und weitere mächtige Industrielobbies mögen sich bitte anschliessen.

Wenn die Regierung was zur Energieeffizienz tun will, dann soll sie erstmal dafür sorgen, dass jede Küche hinter dem Kühlschrank ein Loch in die Wand und der eine Technik bekommt, die dafür sorgt dass der im Winter nur noch fürs abgetrennte Tiefkühlfach wärmepumpen und den Kühlraum nur auf 4°C aufzuheizen und mit kalter trockener (löst auch das Vereisungsproblem) Winterluft belüften braucht, das würde GWh einsparen und kostet > 20x weniger als ein Solardach.

Zuerst muss man mal solche stromfressenden amerikanischen Fehlkonstruktionen aus den 60ern abschaffen bevor man sich Solarzellen aufs Dach nagelt.

Wer einen Balkon hat kann sich auch so einen \"Heizschrank\" für den Winter aus Holz, Styropor und primitiver verfügbarer Heiz- und Lüftungs- und Melde-Elektrotechnik als vorläufige Lösung selber bauen.

Im übrigen wäre vorzuschreiben, Wasch- und Spülmaschinen, die weiter die Effiziensklasse A haben wollen, für den Betrieb am Kalt- und Warmwasseranschluss auszulegen und der Wohnungswirtschaft diese Anschlussmöglichkeiten, und was die Atomkonzerne sonst noch alles heimlich einführen lassen  haben um die Verbraucher zum Stromverbrauch zu zwingen, abzuschaffen.

Offline superhaase

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\"Das Ökostrom-Gesetz ist verfassungswidrig\"
« Antwort #5 am: 15. März 2012, 07:00:19 »
@starbuck:

Bitte schieben Sie mir keine Zitate unter, die ich nicht gesagt bzw. geschrieben habe.
8) solar power rules

Offline starbuck

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\"Das Ökostrom-Gesetz ist verfassungswidrig\"
« Antwort #6 am: 15. März 2012, 13:40:43 »
Zitat
Original von superhaase
@starbuck:
Bitte schieben Sie mir keine Zitate unter, die ich nicht gesagt bzw. geschrieben habe.

Sorry, dann möchte PLUS bitte zur Fehlervermeidung und Automatisierung die Zitatfunktion vom BB und nicht die klassische Papierzitatform mit Fussnoten verwenden, die unterstützt das BB nicht.
Korrigiert.

 

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