Tolle Liste!
Allerdings zeigt diese nur die Ablaufdaten der Förderzeiträume,
eine Abrißverfgung kann ich daraus nicht ersehen.
Aber evtl. findet sich noch etwas dazu im Netz, nur habe ich momentan keine Lust zu jeder Anlage die Baugenehmigungen einzusehen, den nur aus dieser würde sich ersehen lassen ob ein Rückbau nach dem Förderzeitraum verfügt ist.
Alles andere ist reine Spekulation.
Jeder Betreiber hat danach die Wahl seine Anlage weiter laufen zu lassen, sie zu \"repowern\" oder sie einfach still zulegen.
Ein Rückbau beinhaltet immer den kompletten Rückbau zurück in den Ursprungszustand, auf Kosten des jeweiligen Betreibers, sollte dieser keine Rücklagen für diesen Fall bebildet haben und Insolvenz anmelden müssen, werden diese Kosten genauso wie bei den Hinterlassenschaften eines AKW\'s der Allgemeinheit aufgebürdet.
Das könen Sie allers gerne in den entsprechenden Gesetzestexten zum Baurecht nachlesen.
Polemik hilft Ihnen da nicht weiter!