Original von PLUS
Von was verabschieden sich dann die so geförderten Selbstverbraucher:
Stromsteuer, Mehrwertsteuer, Konzessionsabgaben, KWKG-Abgabe, EEG-Umlage, Netznutzungsentgelte und nicht zuletzt von der neuen Sonderkundenabgabe. Das sind rund 70 % des Gesamtverbraucherpreises.
Wer zahlt bzw. ersetzt wohl den \"Ausfall\"? Am Gemeinwohl wollen die PV-Egoisten aber weiter teilhaben. Die Infrastruktur soll selbstverständlich weiter vom Rest der Verbraucher vorgehalten werden, falls die PV-Anlage mal ausfällt oder nicht genug liefert.
Diese Tatsache kann man durchaus kritisieren.
Dies spricht aber nicht dagegen, dass der selbst verbrauchte PV-Strom ab sofort
nicht mehr zu teuer ist. Das war ja der fragliche Punkt.
Wenn man, wie ich finde durchaus zurecht, kritisiert, dass sich ein PV-Strom-Selbstverbraucher teilweise aus der Finanzierung bestimmter Aufgaben verabschiedet, dann liegt die Lösung des Problems
nicht darin, die PV-Stromerzeugung zu verteufeln, wie Sie es tun,
sondern die Lösung liegt darin, die Finanzierung der betreffenden Aufgaben auf andere Beine zu stellen, so dass sich die PV-Eigenstromerzeugung darauf nicht negativ auswirkt.Dazu bedarf es keiner großen geistigen Leistungen, dass kann man ganz schnell, einfach und gerecht umsetzen.
Die Netzentgelte können z.B. zu einem größeren Teil auf den Anschluss bzw. die Anschlussleistung umgelegt werden, und weniger auf die bezogene Energiemenge. Dann zahlt auch ein PV-Anlagenbetreiber seinen gerechten Anteil.
Die Finanzierung anderer öffentlicher Aufgaben kann über andere Steuern getragen werden. Die Eigenerzeugung von Strom nur wegen der damit ausfallenden öffentlichen Abgaben verbieten zu wollen, wäre ebenso unsinnig, wie die Eigenerzeugung von Gemüse im Vorgarten zu verbieten, weil dadurch den öffentlichen Haushalten Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Marktstandgebühren und sonst noch was entgehen könnten. :rolleyes:
Original von Netznutzer
Nicht zu vergessen, die in PRIVATBESITZ befindlichen, untauglichen Wechselrichter, dürfen wir Verbraucher jetzt über EEG Umlage und Netzentgelten, auch noch bezahlen, damit sie den zeitgemäßen Anforderungen entsprechen.
Ja, es ist ungerecht, dass diese Kosten jetzt zur Hälfte auf die EEG-Umlage und zur anderen Hälfte auf die Netznutzungsentgelte umgelegt werden sollen. Da haben sich die Netzbetreiber mit Ihrer Lobbyarbeit wieder sauber aus der Verantwortung gestohlen. :evil:
Die Netzbetreiber (und damit auch Sie, lieber Netznutzer, der Sie offenbar bei einem Netzbeteiber arbeiten) haben diese unsinnige 50,2-Hz-Regelung in einem Anfall von geistiger Umnachtung in die technischen Vorschriften eingeführt, bar jeder technischen Vernunft. Jeder Student der E-Technik im ersten Semester schüttelt da den Kopf.
Es wäre daher die einzig gerechte Lösung, wenn diese Umrüstkosten nun auch allein die Netzbetreiber und die anderen Verantwortlichen tragen müssten, die diese Regelung damals zu Papier gebracht haben. Sie werden aber komplett verschont, obwohl sie damals
grob fahrlässig gehandelt haben.
Jetzt damit die Verbraucher zu belasten ist nicht gerechtfertigt.
ciao,
sh