Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

EnergenSüd insolvent

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userD0003:

--- Zitat ---Original von uwes
Wie funktioniert denn nach Ihrer Auffassung ein Vertragsschluss? Durch einen Vertragsantrag? Oder muss auch eine Annahme erfolgen? Falls letzteres der Fall sein sollte, liegt eine Vertragsannahme durch die EGNW vor?
--- Ende Zitat ---

Wie funktioniert denn nach IHRER ... ? Durch eine Vertragsannahme? Oder muss auch ein Antrag erfolgen? Falls letzteres der Fall sein sollte, liegt ein Vertragsantrag an die EnerGen Süd vor?


--- Zitat ---Original von uwes
Die EGNW hat offenbar nur vermittelt.
--- Ende Zitat ---
Ohne Vermittlungsauftrag des Kunden bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag ? - Die EnerGen Süd hat nur als Erfüllungsgehilfe der EGNW gehandelt und die Lieferung erfolgte zu den Preisen von EGNW.

bolli:

--- Zitat ---Original von uwes
Nach Ulm muss man dafür nicht fahren. Es reicht, den Weg zum nächsten Briefkasten zu nehmen.

--- Ende Zitat ---
Dieser Weg und das Papier, welches man beschrieben hat, dürften zum jetzigen Zeitpunkt aber ebenfalls vergeblich investiert sein, da man Forderungen erst NACH Eröffnung eines Insolvenzverfahrens anmelden kann. Und soweit ist\'s bei der Energen Süd ja noch nicht.  ;)

dickerwaldbaer:
also muss ich jetzt meine Abrechnungen mit der EnergenSüd(Strom u. Gas)
beim Insolvenzverwalter anfordern?

userD0003:

--- Zitat ---Original von dickerwaldbaer
also muss ich jetzt meine Abrechnungen mit der EnergenSüd(Strom u. Gas) beim Insolvenzverwalter anfordern?
--- Ende Zitat ---
Das meint \"@uwes\" und wohl auch die EGNW. Andere sind der Auffassung, dass für Kunden, die eine Lieferung bei der EGNW beantragt haben, die EGNW von Beginn an der Vertragspartner war und insofern EGNW auch für die Abrechnung/en zuständig ist - zumindest kann die EGNW sich nicht aus ihrer Verantwortung für den Dienstleister / Erfüllungsgehilfen verabschieden!  8o

uwes:

--- Zitat ---Original von h\'berger
Andere sind der Auffassung, dass für Kunden, die eine Lieferung bei der EGNW beantragt haben, die EGNW von Beginn an der Vertragspartner war und insofern EGNW auch für die Abrechnung/en zuständig ist - zumindest kann die EGNW sich nicht aus ihrer Verantwortung für den Dienstleister / Erfüllungsgehilfen verabschieden!  8o
--- Ende Zitat ---

Na ja, wenn das so wäre, dann kann die EGNW ja wohl auch die Zahlungen noch einfordern?

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