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Autor Thema: EnergenSüd insolvent  (Gelesen 22035 mal)

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Offline userD0003

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EnergenSüd insolvent
« Antwort #30 am: 21. März 2012, 23:15:09 »
Zitat
Original von uwes
Wie funktioniert denn nach Ihrer Auffassung ein Vertragsschluss? Durch einen Vertragsantrag? Oder muss auch eine Annahme erfolgen? Falls letzteres der Fall sein sollte, liegt eine Vertragsannahme durch die EGNW vor?

Wie funktioniert denn nach IHRER ... ? Durch eine Vertragsannahme? Oder muss auch ein Antrag erfolgen? Falls letzteres der Fall sein sollte, liegt ein Vertragsantrag an die EnerGen Süd vor?

Zitat
Original von uwes
Die EGNW hat offenbar nur vermittelt.
Ohne Vermittlungsauftrag des Kunden bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag ? - Die EnerGen Süd hat nur als Erfüllungsgehilfe der EGNW gehandelt und die Lieferung erfolgte zu den Preisen von EGNW.

Offline bolli

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EnergenSüd insolvent
« Antwort #31 am: 22. März 2012, 07:35:41 »
Zitat
Original von uwes
Nach Ulm muss man dafür nicht fahren. Es reicht, den Weg zum nächsten Briefkasten zu nehmen.
Dieser Weg und das Papier, welches man beschrieben hat, dürften zum jetzigen Zeitpunkt aber ebenfalls vergeblich investiert sein, da man Forderungen erst NACH Eröffnung eines Insolvenzverfahrens anmelden kann. Und soweit ist\'s bei der Energen Süd ja noch nicht.  ;)

Offline dickerwaldbaer

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EnergenSüd insolvent
« Antwort #32 am: 22. März 2012, 18:45:09 »
also muss ich jetzt meine Abrechnungen mit der EnergenSüd(Strom u. Gas)
beim Insolvenzverwalter anfordern?

Offline userD0003

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EnergenSüd insolvent
« Antwort #33 am: 22. März 2012, 19:56:24 »
Zitat
Original von dickerwaldbaer
also muss ich jetzt meine Abrechnungen mit der EnergenSüd(Strom u. Gas) beim Insolvenzverwalter anfordern?
Das meint \"@uwes\" und wohl auch die EGNW. Andere sind der Auffassung, dass für Kunden, die eine Lieferung bei der EGNW beantragt haben, die EGNW von Beginn an der Vertragspartner war und insofern EGNW auch für die Abrechnung/en zuständig ist - zumindest kann die EGNW sich nicht aus ihrer Verantwortung für den Dienstleister / Erfüllungsgehilfen verabschieden!  8o

Offline uwes

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EnergenSüd insolvent
« Antwort #34 am: 22. März 2012, 20:05:28 »
Zitat
Original von h\'berger
Andere sind der Auffassung, dass für Kunden, die eine Lieferung bei der EGNW beantragt haben, die EGNW von Beginn an der Vertragspartner war und insofern EGNW auch für die Abrechnung/en zuständig ist - zumindest kann die EGNW sich nicht aus ihrer Verantwortung für den Dienstleister / Erfüllungsgehilfen verabschieden!  8o

Na ja, wenn das so wäre, dann kann die EGNW ja wohl auch die Zahlungen noch einfordern?
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline userD0003

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EnergenSüd insolvent
« Antwort #35 am: 22. März 2012, 20:10:29 »
Zitat
Original von h\'berger
Zitat
Original von uwes
Wie funktioniert denn nach Ihrer Auffassung ein Vertragsschluss? Durch einen Vertragsantrag? Oder muss auch eine Annahme erfolgen? Falls letzteres der Fall sein sollte, liegt eine Vertragsannahme durch die EGNW vor?

Wie funktioniert denn nach IHRER ... ? Durch eine Vertragsannahme? Oder muss auch ein Antrag erfolgen? Falls letzteres der Fall sein sollte, liegt ein Vertragsantrag an die EnerGen Süd vor?

Zitat
Original von uwes
Die EGNW hat offenbar nur vermittelt.
Ohne Vermittlungsauftrag des Kunden bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag ? - Die EnerGen Süd hat nur als Erfüllungsgehilfe der EGNW gehandelt und die Lieferung erfolgte zu den Preisen von EGNW.
Dazu gibt es leider noch keine Antwort (allgemein \"Schweigen im Walde\"?  X(). Es ist wohl ein einziges \"Vertrags-Tohuwabohu\".  8o

 

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