Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Insolvenz der EnergenSüd
bolli:
--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Macht es Sinn, alle weiteren Abschlagszahlungen sofort einzustellen?
Bzw. ist das rein rechtlich fragwürdig/machbar?
--- Ende Zitat ---
Das dürfte rechtlich schwierig sein, da, solange die Energielieferung von denen weiter betrieben wird, sie diesen Anspruch auf den Abschlag haben und, wie die Insolvenz bei Teldafax gezeigt hat, der Insolvenzverwalter diese Außenstände auch schnell einzutreiben versucht .
Allerdings muss dazu auch tatsächlich das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Wenn ich\'s richtig gelesen hab, soll der derzeitige Insolvenzverwalter zunächst einmal prüfen, ob überhaupt genug Masse da ist. Und ob das beabsichtigte \"Planspiel\" tatsächlich umzusetzen ist, wird auch nur die Zukunft zeigen.
Lediglich wenn Sie kurzfristig den Lieferanten wechseln wollen, könnte die Einbehaltung des letzten Abschlags zwecks Verrechnung Sinn machen, falls Sie ein Guthaben haben (Eigenberechnung).
Übrigens gibt es seid gestern (23.02.2012) einen weiteren Beschluss des Amtsgerichtes Ulm, nachdem der vorläufige Insolvenzverwalter SELBST das Vermögen der Energen Sued verwaltet.
Beschluss 2 (vom 23.02.2012) des Amtsgerichtes Ulm
egn:
Hat schon jemand eine Strafanzeige gegen den Vorstand und den Rest der Führung wegen Insolvenzverschleppung eingereicht?
berthbe:
Guten Morgen oder nicht so gut? Ich bin in 2011 zu energensüd gegangen, um die Idee zu unterstützen. Zuerst mit Strom, dann auch mit Gas. Ich habe die Genossenschaft weiterempfohlen im Glauben, sie sei eine gute Sache. Die Genossenschaft schreibt jetzt auf ihrer Webseite, das die Kunden und Mitglieder
von der Insolvenz nicht betroffen seien. Wie ist denn das zu verstehen? Wenn die Insolvenz greift, dürften (besonders bei den Gasabschlagszahlungen) diese doch verloren sein, wenn man bei einer Kündigung Guthaben in der Endabrechnung zurückzubekommen hat. Ich denke da an die Teldafaxpleite. Natürlich leisten wir kein Vorrauszahlung, aber in den heizunglosen Monaten im Prinzip schon. Lassen wir doch mal die energensüd, sagen wir mal im September,
endgültig pleite sein. Was ist dann mit den \"überzahlten \" Abschlägen? Glaubt jemand im Ernst, dass er die wiedersieht? Ich bin total verunsichert, wie hier die Rechtslage ist. Noch dazu,weil im Gasliefervertrag steht, die Lieferung ende mit Austritt aus der Genossenschaft. Was ist mit der Stromlieferung? Muß ich mir auf einen Schlag Gas-und Stromlieferanten suchen?
bolli:
@berthbe
Das, was auf der Webseite von Energen Sued steht ist zunächst mal DEREN Einschätzung. Inwieweit das tatsächlich stimmt, wird sich in den nächsten Tagen erweisen, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter ein Bild verschafft hat. Dann wird sich möglicherweise auchrausstellen, ob der Wunsch nach einem Insolvenzplanverfahren überhaupt umgesetzt werden DARF. Nach meiner Einschätzung nach dem Lesen dieses Artikels Insolvenz-Ratgeber: Insolvenzplanverfahren - Sanierungsplan sehe ich da wenig Chancen.
--- Zitat ---Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Insolvenzplan-Verfahren durchgeführt werden kann? In der Praxis sind folgende Punte zu überprüfen:
- Hat das Unternehmen eine Chance am Markt?
- Ist das Unternehmen sanierungswürdig?
- Kann durch Veränderung der Kosten/ Verbindlichkeiten eine dauerhafte Rentabilität geschaffen werden?
- Besteht ein Interesse der Gläubiger (z.B. Banken, Lieferanten) an der Sanierung?
- Können die Gläubiger (auch die Arbeitnehmer) überzeugt werden sich an der Sanierung zu beteiligen?
- Besteht noch Vertrauen in die Unternehmensleitung?
Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, ist es lohnenswert ein Insolvenzplanverfahren in Erwägung zu ziehen.
--- Ende Zitat ---
Da einige der Punkte mit Sicherheit von einer Vielzahl der Gläubiger mit NEIN beantwortet werden, sehe ich da schwarz.
Sie sollten sich tatsächlich möglicherweise nach einem neuen Lieferanten für Gas und Strom umsehen. Allerdings würde ich vorher oder parallel auch außerordentlich kündigen (mit der Begründung der Insolvenz). Und am Ende der Vertragslaufzeit würde ich eine Eigenrechnung aufstellen und schauen, dass ich keine Überzahlungen vornehme, sonst ggf. den letzten Abschlag einbehalten.
Netznutzer:
Muss sich die EGNW jetzt evtl auch Gedanken über eine Anschlussinsolvenz machen, wenn die EnerGen Süd die Forderung aus der Gasüberzahlung des verg. Jahres nicht zurückzahlen kann?
Gruß
NN
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