Hallo allerseits,
auf meinen letzten Widerspruch erhielt ich von E.ON Avacon ein Schreiben mit einem für mich neuen Inhalt und ich frage mich, ob ich in irgendeiner Form reagieren sollte. Man schreibt:
\"Soweit Sie geltend machen, dass die berücksichtigten Preise unbillig sind, widersprechen wir Ihren Ausführungen. Die Preise in der Grundversorgung sind korrekt gebildet, angemessen und zahlbar. Ein Zurückhaltungsrecht für Forderungen aus der Grundversorgung besteht nicht.
[,,,] Die von Ihnen vorgenommenen Kürzungen [...] werden hiermit ausdrücklich gerügt.\"
Auch wenn ich mir nicht wirklich Sorgen mache, möchte ich doch ggf. richtig reagieren. Das ein Zurückhaltungsrecht nicht besteht würde ich mal als glatte Lüge betrachten, oder?
Viele Grüße
Ingo Perkun