Energiepreis-Protest > Stadtwerke Bad Salzuflen

Versorger schickt keine Jahresabrechnung...

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Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von huepenbeker
ich würde damit zu einem anwalt gehen und auch auf jeden fall rücklagen bilden, weil kostenlos strom und abwasser wird`s nicht geben :-)
--- Ende Zitat ---
Auf solche Geistesblitze haben wir hier gewartet. Nach den bisher veröffentlichten Beiträgen des Users @huepenbeker kann man ihm ja viel vorwerfen. Aber bestimmt nicht, dass er auch nur die leiseste Ahnung von der Materie hätte. Es scheint ihm ( wie anderen auch) nur um die sattsam bekannte Hetze gegen die Energiewende (und erneuerbare Energien) zu gehen.
@Plus
Wenn alle zur Rechnungserstellung notwendigen Angaben vorliegen und es wird trotzdem keine Abrechnung erstellt, könnte sich auch die Frage nach der Verwirkung stellen.

Didakt:
@ arebel

Neben den vorstehenden Beiträgen unterbreite ich Ihnen nachfolgenden praktikablen Vorschlag für Ihr weiteres Vorgehen.

Für Ihr Gas-Lieferverhältnis mit den Stadtwerken Bad Salzuflen gelten neben der GasGVV deren Ergänzende Bedingungen Gas(Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV),
hier insbesondere Ziff. 3.:


--- Zitat ---„3. Abschlagszahlungen gem. § 13
Bei der jährlichen Abrechnung erheben die Stadtwerke Bad Salzuflen elf Abschläge in der Zeit von Februar bis Dezember. Die Abschläge bemessen sich nach dem Vorjahresverbrauch des Kunden. Bei Neukunden wird der durchschnittliche Verbrauch vergleichbarer Kunden zu Grunde gelegt.“
--- Ende Zitat ---

Der Versorger hat weiter § 40 (3) u. (4) EnWG zu beachten:


--- Zitat ---„(3) Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen. Lieferanten sind verpflichtet, Letztverbrauchern eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anzubieten. Letztverbraucher, deren Verbrauchswerte über ein Messsystem im Sinne von § 21d Absatz 1 ausgelesen werden, ist eine monatliche Verbrauchsinformation, die auch die Kosten widerspiegelt, kostenfrei bereitzustellen.

(4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.“
--- Ende Zitat ---

In Ihrem Fall ist davon auszugehen, dass Ihr Versorger nach Ablauf des Monats Dezember 2011 eine Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen hatte.

Warten Sie – wie schon gesagt – bis zum 15.02.2012 ab, ob bis dahin die Abrechnung erfolgt. Ist das nicht der Fall, dann schreiben Sie dem Versorger folgenden Schriftsatz:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Jahresverbrauchsabrechnung aus unserem Erdgasliefervertrag ….. steht noch aus.
Bitte beachten Sie hierzu § 40 (4) EnWG (Energiewirtschaftsgesetz): „Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.“

Ich erwarte Ihre Verbrauchsabrechnung deshalb bis spätestens 15.03.2012. Ersparen Sie sich meine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V., die ich anderenfalls danach vornehmen werde.

Freundliche Grüße“

Sollte die Abrechnung auch dann nicht erfolgt sein, stelle ich Ihnen hier eine Vorlage an die Schlichtungsstelle ein. :)

PLUS:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl
@Plus
Wenn alle zur Rechnungserstellung notwendigen Angaben vorliegen und es wird trotzdem keine Abrechnung erstellt, könnte sich auch die Frage nach der Verwirkung stellen.
--- Ende Zitat ---
Ja @Christian Guhl, so könnte das sein, deshalb habe ich ja darauf hingewiesen und zur Suche im Forum aufgefordert. Es gibt da schon den eine oder anderen Beitrag.


--- Zitat ---Man darf als Verbraucher zu diesem Kalkül seine Zweifel und seinen Widerstand anmelden. Es wäre zweifelsfrei ein vorsätzliches schuldhaftes Verhalten der Stadtwerke und es gibt auch noch die Verwirkung. Suchfunktion nutzen, dazu und zur Verjährung wurde schon viel geschreiben.
--- Ende Zitat ---
Versorger schickt keine Jahresabrechnung...
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arebel:
Erstmal danke an alle für Eure Antworten.

Sollte der Versorger trotz Aufforderung keine Abrechnungen erstellen, tendiere ich trotzdem dazu, weiterhin Abschläge zu zahlen, nach eigener Abrechnung...
Was spricht dagegen bzw. dafür ??

Didakt:
Das verstehe, wer will! ;)

Wollen oder können Sie aus den vorstehenden Beiträgen nicht ableiten, dass eine Jahresverbrauchsabrechnung für Sie eine wichtige Funktion erfüllt?

Weshalb wollen Sie denn im Vorgriff Abschläge - in welcher Höhe auch immer - für den neuen Abrechnungszeitraum zahlen, wenn Sie dazu vom Versorger nicht aufgefordert sind?

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