Energiepreis-Protest > Stadtwerke Bad Salzuflen

Versorger schickt keine Jahresabrechnung...

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arebel:
@didakt....
ich hatte ja allen bisherigen Jahresendabrechnungen seit 2006 aufgrund §315 widersprochen und meine eigene Gegenrechnung aufgemacht, und dann auch nur die neu selber ausgerechneten Abschläge bezahlt.

Mit welcher Begründung sollte ich dann nun keine Abschläge mehr bezahlen ? Denn auch die letzten Abrechnungen habe ich im Prinzip ja selber erstellt - auf Grundlage der Preise von vor 2006 und immer auch unter Vorbehalt. - bis der Nachweis der Billigkeit vollbracht ist.
Der Unterschied ist nur, dass nun keine Jahresabrechnung mehr vorliegt, der ich widersprechen könnte.

Da kommt doch der Teil des Protestschreibens zum Tragen der da heisst.......trotzdem ist mir bewusst, dass ich für die bezogene Energie einen Preis bezahlen muss.....
Das einzige, was aus den widersprochenen Versorgerabrechnungen in meine eigene Abrechnung übernommen wurde, sind die Zählerstände, den diese sind ja unstrittig, Und unstrittig ist jauch , dass Energie weiterhin bezogen wird.

Didakt:
@ arebel


--- Zitat ---von Ihnen:
ich hatte ja allen bisherigen Jahresendabrechnungen seit 2006 aufgrund §315 widersprochen und meine eigene Gegenrechnung aufgemacht, und dann auch nur die neu selber ausgerechneten Abschläge bezahlt.
--- Ende Zitat ---

Diese Handlungsweise war/ist richtig und sollte von Ihnen auch fortgeführt werden, wenn Sie nach wie vor bei Ihrem Preisprotest bleiben.

Bitte beachten Sie aber folgende wichtige Aussage weiter oben:


--- Zitat ---Original von Plus
Gibt es keine Jahresabrechnung, gibt es nach dieser juristischen Auffassung auch keinen Beginn der Verjährungsfrist. Damit könnten die Stadtwerke versuchen, die Verjährung zu vermeiden. Das trotz der Tatsache dass die Zählerstände dem Gläubiger (Stadtwerke) bekannt sind und alle zur Erstellung der Abrechnung notwendigen Daten vorliegen.
Man darf als Verbraucher zu diesem Kalkül seine Zweifel und seinen Widerstand anmelden.
--- Ende Zitat ---

Fazit daraus: Die Verbrauchsabrechnung abwarten bzw. wie beschrieben einfordern und dann weitermachen wie bisher. Und vielleicht im Forum weitere Infos zu dieser Thematik erlesen. ;)

PS: Sie haben im Rahmen Ihres Liefervertrages Anspruch auf die Jahresabrechnung und müssen nicht unaufgefordert mit Ihren Abschlägen in die Vorkasse/Vorlage gehen.

Schwalmtaler:
Ein anderer Vorschlag:

Fordern sie unter Fristsetzung vom Versorger eine Jahresrechnung. Einfügen würde ich, dass Sie bei Fristverstreichung Presse und Schlichtungsstelle informieren und ihren Abschlag bis auf weiteres auf monatl. 5 oder 10 € reduzieren werden.  

Den Rest natürlich schön auf ein eigenes Konto bunkern!!!

Sie werden sehen, wie schnell Sie eine Abrechnung bekommen werden!!!!! :D

Didakt:
@ Schwalmtaler

Wo ist denn der Unterschied zu meinem Beitrag weiter oben vom 04.02.12.

Gerade das berechtigte Ausbleiben von Zahlungen bewirkt ein Handeln des Versorgers!

Didakt:
@ arebel

In diesem Zusammenhang noch einen Hinweis auf folgende Empfehlung von RR-E-ft, siehe auch hier:


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Man sollte deshalb nur die Abschläge bezahlen, die sich bei Zugrundelegung der bisher vereinbarten Preise ergeben, wenn man einseitigen Preisänderungen in angemessener Frist widersprochen hatte.

Und bitte:
Beim Preiswiderspruch zunächst grundsätzlich das Recht zur einseitigen Preisänderung bestreiten und nur hilfsweise die Billigkeit der einseitigen Preisänderung/ des einseitig geänderten Preises.
--- Ende Zitat ---
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