Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Generalversammlung
userD0003:
--- Zitat ---Original von angeljustus
Warum waren Sie nicht dort und haben diese Fragen gestellt? ;)
--- Ende Zitat ---
Weil ich auf solche unergiebigen \"Chaos-Veranstaltungen\" verzichten kann - wahrheitsgemäße und vollständige Informationen sind eine BRINGSCHULD !
Tatsächlich wurde wieder einmal einiges versäumt und es scheint so gelaufen zu sein:
--- Zitat ---Original von jerbertj
... ab montag ist die egnw ohne vorstand. wie der AR das regeln will wurde nicht gesagt.
... tatsächlich hat der restliche ar sich nicht um aufklärung bemüht ...
--- Ende Zitat ---
Allerdings werde ich mich u.a. an den Genossenschaftsverband wenden, wenn der INFO-PFLICHT, insbes. zu den Vertragsverhältnissen, nicht umgehend nachgekommen wird!
uwes:
Ich möchte einmal versuchen, Klarheit in veschiedene Dinge zu bringen.
Der Vorstand hat zuletzt den Aufsichtsrat nicht mehr /falsch oder zu spät informiert, so dass dieser tatsächlich etwas \"in der Luft hing\" Als der Kooperationsvertrag zwischen dem Kreye-Unternehmen FirstCon und dem (damaligen) Vorstand unterzeichnet wurde, hat der Vorstand Lange dem AR noch mitgeteilt, er würde mit der Unterzeichnung noch bis zur Entscheidung der GV warten. Der Vertragsentwurf wurde dem AR nicht vorab zur Kenntnis gegeben oder etwa gem. § 4 Nr. 6 der Satzung zur Genehmigung übergeben. Der AR erhielt den Vertrag erst, als der Vorstand ihn schon unterzeichnet hatte.
Weil auch Herrn Kreye als maßgeblich auf Seiten FirstCon Verhandelndem (!) dieser Umstand (satzungsgemäßes Zustimmungserfordernis für Geschäfte über € 10.000,--) bekannt war, ist der Vertrag nicht wirksam geworden. Er dürfte zudem wegen fehlender ausreichender Gegenleistung der FirstCon sittenwidrig und damit nichtig sein.
Wie auch in diesem Forum schon an mehren Stellen gesagt wurde, kann die FirstCon aus Rechtsgründen keine vertragliche Beziehung zwischen den bisherigen EGNW - Kunden und der FirstCon begründen ohne deren ausdrückliche Zustimmung - Stillschweigen reicht nicht- eine \"Vertragsbestätigung\" schon gar nicht.
Tatsächlich hat die FirstCon aber schon \"Nägel mit Köpfen\" gemacht und die Kunden beim Netzbetreiber einfach auf sich umgemeldet. Daher haben wohl mittlerweile alle Strom- und Gaskunden der EGNW von ihrem Netzbetreiber entsprechende Mitteilungen erhalten. Diese Mitteilungen können zunächst getrost ignoriert werden.
Die Kunden müssen nur aufpassen, wenn die FirstCon plötzlich Abschläge einzieht. Dazu ist sie derzeit mangels vertraglicher Grundlage und mangels vorliegender Einzugsermächtigungen nicht ohne Zustimmung der EGNW berechtigt. Man wird auch die verwendeten Konten für die Lastschriften vergleichen müssen.
Es wird sich im Verlaufe der nächsten Zeit herausstellen, wie diese Übergangsphase zu bewältigen ist. Bis dahin sollten alle Kunden abwarten udn keine hektischen Versorgerwechsel durchführen. Der Hinweis auf die Grundversorgung in der Generalversammlung bezog sich darauf, dass die üblichen Abschläge ja so durchschnittlich bei 100,-- €/Monat liegen. Der Grundversorger dürfte zwar geringfügig teurer sein, jedoch sind in dieser Zeit insbesondere bei den Gaskunden kaum nennenswerte Verbräuche zu bezahlen. Außerdem kann man dann endlich beim Grundversorger einen Preiswiderspruch einlegen, der sich auf den Gesamtpreis und nicht nur auf dessen Erhöhung bezieht.
Der neue AR wird jetzt einen Vorstand bestellen, damit die EGNW wieder handlungsfähig (gegenüber Banken und Lieferanten) ist. Vielleicht ist das sogar schon passiert.
Dann geht es aber weiter nach dem Willen der Genossen. Nicht nach dem Willen Einzelner.
Netznutzer:
--- Zitat ---Außerdem kann man dann endlich beim Grundversorger einen Preiswiderspruch einlegen, der sich auf den Gesamtpreis und nicht nur auf dessen Erhöhung bezieht.
--- Ende Zitat ---
Das geht wohl erst, wenn man nach Beginn der Grund/Ersatzversorgung eine Preiserhöhung erhält. Ansonsten gilt der Preis zu Beginn der Versorgung als akzeptiert und vereinbart.
Gruß
NN
bolli:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
Das geht wohl erst, wenn man nach Beginn der Grund/Ersatzversorgung eine Preiserhöhung erhält. Ansonsten gilt der Preis zu Beginn der Versorgung als akzeptiert und vereinbart.
--- Ende Zitat ---
Hier könnte etwas anderes gelten als der BGH bisher für die Grundversorgung entschieden hat, da der Kunde ja nicht willentlich einen Grundversorgungsvertrag mit dem Versorger geschlossen hat sondern quasi Kraft Gesetz in diese Versorgung gefallen ist, da der bisherige Versorger ihn \"vor die Tür gesetzt\" hat. Diese Variante hatte der BGH noch nicht zu entscheiden. Kenne selbst so einen Fall, wo man 2008 in der GV war, da der Versorger die Lieferung plötzlich einstellt. Man hat Widerspruch gemäß § 315 BGB eingelegt und wurde 6 Monate sehr günstig beliefert, da ein Nachweis der Billigkeit nicht erfolgte. ;) Danach gab\'s einen Versorgerwechsel. Eine Klage des Versorgers erfolgte bisher nicht ! Warum wohl nicht ? :D
Netznutzer:
@ bolli
Nach der Teldafax Insolvenz hat es wohl einige 100.000 Fälle gegeben, wo der Kunde \"vor die Tür gesetzt wurde\", dort wg. Schliessung des BK. Seit 2008 hat sich auch einiges in der Rechtsprechung getan. Aber sollen sich Juristen, Richter und Kläger darüber den Kopf zerbrechen, ob es Sinn macht, für einen Monat Ersatz/Grundversorgung, beim Gas dazu in der Sommerperiode, wg. (s.o. im Forum alle Verträge gekündigt) € 4,50/Monat den Gang vor\'s Gericht zu wagen.
Gruß
NN
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