Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

\"Versäumnisurteil\" oder \"Urteil nach Aktenlage\" ?

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Black:

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
282 II vorausgesetzt, ist eine vorsätzliche Verspätung bzw. Missachtung dieser Verfahrensregeln durch den Kläger ebenfalls möglich.
--- Ende Zitat ---

Vorsätzlich verspäteter Sachvortrag des Klägers ist möglich - wenn der Kläger blöd wäre. Denn warum sollte man vorsätzlich zu spät vortragen?


--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Es kursiert das Gerücht, dass es sogar Fälle geben soll, in denen sich der Kläger in die Versäumnis flüchten möchte.
--- Ende Zitat ---

Ihr Hang die banalsten Dinge irgendwie verschwörerisch und bedeutsam klingen lassen zu wollen ist schon bemerkenswert.

Flucht in die Säumnis ist kein \"Gerücht\" sondern ein uralt bekanntes Prozessmanöver, dass heutzutage jeder Grundschüler über google finden kann. Mag sein, dass auch einmal ein Kläger zu diesem Mittel greifen muss, aber höchstwahrscheinlich  nicht, um fehlenden bzw. verspäteten Sachvortrag noch unterbringen zu können.

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von Black

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
282 II vorausgesetzt, ist eine vorsätzliche Verspätung bzw. Missachtung dieser Verfahrensregeln durch den Kläger ebenfalls möglich.
--- Ende Zitat ---

Vorsätzlich verspäteter Sachvortrag des Klägers ist möglich - wenn der Kläger blöd wäre. Denn warum sollte man vorsätzlich zu spät vortragen?


--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Es kursiert das Gerücht, dass es sogar Fälle geben soll, in denen sich der Kläger in die Versäumnis flüchten möchte.
--- Ende Zitat ---

Ihr Hang die banalsten Dinge irgendwie verschwörerisch und bedeutsam klingen lassen zu wollen ist schon bemerkenswert.

Flucht in die Säumnis ist kein \"Gerücht\" sondern ein uralt bekanntes Prozessmanöver, dass heutzutage jeder Grundschüler über google finden kann. Mag sein, dass auch einmal ein Kläger zu diesem Mittel greifen muss, aber höchstwahrscheinlich  nicht, um fehlenden bzw. verspäteten Sachvortrag noch unterbringen zu können.
--- Ende Zitat ---


@Black
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Wahrscheinlich ist Ihnen Ihr Hang zu Umdeutungen in die Quere gekommen  :D
Dennoch ein freundliches Danke für die äusserst erhellenden Antworten -
auch wenn Sie die eigentliche Grundsatzfrage schon wieder ignoriert haben.  ;)




P.S. Infos für interessierte Laien, sprich Nichtjuristen:
http://blog.pilgermann.net/lk/lkhtml/zpo/versaeumnisverfahren.html
http://www.uni-leipzig.de/~brzpr/be/mat/SemWS10-11/Thema11-Pannach.pdf

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von Black

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg

--- Ende Zitat ---
Vorsätzlich verspäteter Sachvortrag des Klägers ist möglich - wenn der Kläger blöd wäre. Denn warum sollte man vorsätzlich zu spät vortragen?


--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Es kursiert das Gerücht, dass es sogar Fälle geben soll, in denen sich der Kläger in die Versäumnis flüchten möchte.
--- Ende Zitat ---

Ihr Hang die banalsten Dinge irgendwie verschwörerisch und bedeutsam klingen lassen zu wollen ist schon bemerkenswert.

Flucht in die Säumnis ist kein \"Gerücht\" sondern ein uralt bekanntes Prozessmanöver, dass heutzutage jeder Grundschüler über google finden kann. Mag sein, dass auch einmal ein Kläger zu diesem Mittel greifen muss, aber höchstwahrscheinlich  nicht, um fehlenden bzw. verspäteten Sachvortrag noch unterbringen zu können.
--- Ende Zitat ---
Hervorhebungen von mir



Blöd war die Klägerin in meinem Fall wohl nicht, soweit würde ich nicht gehen wollen  ;)
Nicht nur höchstwahrscheinlich, sondern ganz sicher war sie aber völlig hilf- bzw. ratlos.   :]

Das Verfahren habe ich jedenfalls gewonnen:
VU des LG Kleve v. 08.02.12 Az. 1 O 341/10: Klage des Versorgers abgewiesen, rechtskräftig!
Nur damit Sie es jetzt auch wirklich ganz genau wissen  :D


--- Zitat ---Original von black
Der literarische Aufwand den Sie hier zum Herauswinden auf eine einfache Frage hin betreiben, läßt vermuten, dass Sie das Verfahren nicht gewonnen haben.
--- Ende Zitat ---

--- Zitat ---Vielleicht finde ich das einfach nur wesentlicher unterhaltsamer als das Fernsehprogramm? Ich dachte allerdings, die Fragen bereits beantwortet zu haben.
Apropos, im Fall eines verlorenen Prozesses sollten Sie als Versorgeranwalt doch eigentlich gar keine diesbezüglichen Vermutungen anstellen müssen. Ich bin ganz sicher, und Ihre Mandanten vertrauen schliesslich ebenfalls darauf, dass Sie es dann sehr genau wissen würden.
--- Ende Zitat ---

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Das Versäumnisurteil gegen den Kläger lautet jedenfalls auf Klageabweisung und wird sofort erlassen.
Der Kläger kann hiergegen noch innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

Das Urteil nach Aktenlage setzt hingegen voraus, dass bereits in einem früheren Termin mündlich verhandelt wurde.
Es darf frühestens in zwei Wochen verkündet werden.
Es handelt sich dabei um ein Endurteil, welches auch zu Lasten des Beklagten ausgehen kann und grundsätzlich nur dann anfechtbar ist, wenn es berufungsfähig ist.
--- Ende Zitat ---

Ergänzung:
In meinem Fall war ein Urteil nach Aktenlage, das ich anderenfalls eindeutig bevorzugt hätte ;-),  leider nicht möglich, da nach der ersten mdl. Verhandlung eine Klageerweiterung erfolgt ist. Und über diese Erweiterung wurde dann wiederum erstmalig mdl. verhandelt.
Ich hatte also nur die Wahl zw. Antrag auf VU oder der Möglichkeit einer Widerklage.
Insofern hatte die Klägerin viel Glück, dass sie kein umfangreich begründetes, klageabweisendes Sachurteil kassiert hat.  ;)

RR-E-ft:
Dann eben beim nächsten mal.  ;)

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