Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
\"Versäumnisurteil\" oder \"Urteil nach Aktenlage\" ?
Kampfzwerg:
Mit Frau RAin Sievers-Römhild an meiner Seite - jederzeit gerne wieder!!!
Ich wage gar nicht, darüber nachzudenken, was wir beide gemeinsam hätten erreichen können, wenn sie mir von Anfang an zur Seite gestanden hätte! :)
RR-E-ft:
Das wagt wohl niemand. ;)
RR-E-ft:
Bei einem Urteil nach Aktenlage
wäre dieses wohl nicht gleich erlassen worden
und der Versorger hätte,
wenn er unterlegen gewesen wäre,
hiergegen Berufung einlegen können,
innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist
wohl mit einem neuen Trumpf im Blatt.
Gaspreis von 1981 - Beschränkung von Rückforderungsansprüchen bei unterlassenem Widerspruch
Kampfzwerg:
Das sehe ich ebenso!
Offensichtlich kann ein VU manchmal durchaus die richtige Wahl sein!
trotz SV, LG sieht Anerkenntnis bzw. Neuvereinbarung des Preises 2004 durch Musterbrief!
RR-E-ft:
frau auch. ;)
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