Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
dringendes öffentliches Bedürfnis
RR-E-ft:
Ich habe nunmehr eine kommunale Satzung gefunden, die aus Gründen der Volksgesundheit und der Reinhaltung der Luft einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Gasversorgung vorschreibt.
Mit Volksgesundheit und Luftreinhaltung mögen nach damaligem Verständnis legitime Ziele verfolgt worden sein.
Der Anschluss an das öffentliche Gasnetz oder gar an das Gasnetz eines bestimmten Anbieters erscheint dafür jedoch nicht erforderlich.
Schließlich käme wohl auch eine zentrale oder dezentrale Versorgung mit Flüssiggas in Betracht.
Ausgenommen wurde jedoch nur die Stromversorgung, die man - oh Wunder - seinerzeit wohl nur von einem Anbieter erlangen konnte.
Stadt/Versorger:
@RR-E-ft zu den Gedanken einer Berliner Großkanzlei
Das haben Sie nett umschrieben mit der \"etwas\" zu weiten Auslegung des dringenden öffentlichen Bedürfnisses.
Na ja: wessen Brot ich esse,dessen Lied ich singe
Der A+B Zwang des § 15KV MV bezieht sich wohl immer auf die örtlichen Gegebenheiten/Notwendigkeiten. sh.\" ihres Gebietes\" und \" Ein dring. öffentl,Bed. kann nicht ausschl. d.d. Erhöh. d. Wirtschaftlichkeit der(örtlichen) Einrichtung begründet werden.
Die KV MV lässt als Gründe m.E. keine globalen Erwägungen zum Klimaschutz zu.
Gut so !
Es muß wohl immer auf die Verbesserung der örtlichen Gegebenheiten abgestellt werden.
Hierzu muß eigentlich erst einmal festgestellt werden,was tatsächlich los ist mit den Verhältnissen und sich daraus ergebenden Notwendigkeiten.Daraus kann dann wohl ein ggf. dringendes öffentliches Bedürfnis abgeleitet werden.
Hierzu kenne ich allerdings nur ein überzeugendes Urteil,welches mich in meiner Auffassung bestärkt hat. BVerwG 8 C 14.04 VGH 1 S 2261/02 verkündet 23,11,2005
@ PLUS
Ihrer Aussage : \"Fernwärme ist nicht per se umwelt und klimafreundlich\" Kann ich nur zustimmen. Auch hier muß ganz genau gerechnet werden. Viele Gemeinden haben nur die Schlagworte wie BHKW und Fernwärme vernommen und haben Investitionen regelrecht verbrochen,weil einige Leutchen sich politisch ins Rampenlich bringen wollten.Das hat oftmals schon gereicht und schon flossen Fördergelder. Wenn trotz dieser Fördergelder die Investition zum \"Rohrkrepierer\"wird,dann muß der Bürger bezahlen,ob er will oder nicht. Da werden dringende öffentlich Bedürfnisse konstruiert bzw. behauptet und trotz aller tatsächlichen Gegebenheiten behauptet \" im Himmel ist Jahrmarkt\" Der Umweltschutz wird hochgejubelt,auch wenn die Fernwärme eine DrecKschleuder-gegenüber Einzelheizungen ist. Wie schlecht der Wirkungsgrad von Einzelheizungen sein muß um noch schlechter zu sein,als Fernwärmeerzeugung, mag nachfolgendes Beispiel verdeutlichen. Die Stadtwerke Neubukow haben 2006 22183785 KWh Einergie eingekauft. Daraus wurden 11016785 KWh Fernwärme an die Neubukower und 4357000 KWh E-Energie an EON verkauft(verramscht!) .Ist das nicht ein toller Wirkungsgrad ?
Bei schlechten Gasheizungsanlagen mit 80 % Wirkungsgrad wäre bei Einzelfeuerungsanlagen ca. 13800000 KWh zur Erzeugung von Wärme notwendig gewesen.
2004 haben die Stadtwerke 2693220 KWh Energie eingekauft und auch nicht nennenswert mehr verkauft ! Toller Umweltschutz ?
PLUS:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ich habe nunmehr eine kommunale Satzung gefunden, die aus Gründen der Volksgesundheit und der Reinhaltung der Luft einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Gasversorgung vorschreibt. ..
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, Benutzungszwänge oder Benutzungseinschränkungen für Warmwasser oder Heizung gibt es in vielen Varianten. Hier noch ein paar Beispiele:
Ortsrecht Esslingen .. Rastatt- Ausnahme .. Ortsrecht Heppenheim .. Beispiel aus Frankfurt ..
Entwurf Marburg .. Der Versuch :Marburger Solarsatzung
Das Problem ist, dass die Kommune, die das Ortsrecht mit Satzung, Verordnung oder Baurecht bestimmt, häufig Nutzniesser der dadurch entstehenden Monopolsitutation ist. Das wahre Motiv so mancher Beschränkung steht nicht in der Satzung.
Dazu kommt, durch die heutige Praxis mit den massenhaft verkauften Einzelöfen und die nicht zu übersehenden Blechkaminen an den Fassaden der Häuser bestätigt sich das zusätzlich. Feinstaub und Co. interessiert die kommunalen Verwaltungen in diesem Bereich so gut wie nicht. Es sind oft nur Zusatzheizungen, die die eigenen Stadtwerke (noch nicht) als ernsthafte Konkurrenz ausgemacht haben.
Im 21.Jahrhundert sieht die \"Energiewende\" und die Rücksicht auf die \"Volksgesundheit und der Reinhaltung der Luft\" u.a. leider wieder so aus:
Einsatz von Braunkohlenbriketts in häuslichen Feuerstätten ist wieder ein Thema![/list]
Stadt/Versorger:
@ Plus
Es ist doch normal,daß die Braunkohleindustrie für die Verwendung ihrer Produkte wirbt.
Hinzukommt,daß sehr viele Leute sehr mit ihrem Geld rechnen müssen.Die müssen eben sehen,wie sie die \"Bude\" warm bekommen.
Wenn die Energiewende dazu führt,daß einige Leute nicht mehr die Heizung richtig aufdrehen können,dann ist etwas nicht i.O. Klar ist natürlich auch,daß Braunkohlenheizung nicht das Optimum sein kann.
Wie stellen Sie sich denn die Energiewende in Bezug auf bezahlbare Heizmöglichkeiten vor ? ( insbesondere auch für bestehende ältere Gebäude)
Stadt/Versorger:
Die Begründung ist wohl auch nachvollziehbar
http://www.pontepress.de/pdf/2SchlH%20OVG%20U%20v%20210802.pdf
Seite 316
Was dann allerdings als Begründung für die Verringerung der örtlichen Belastung folgt ,ist schwer verständlich. Obwohl durch die KWK scheinbar mehr Co2 im Gemeindegebiet
(in KG bzw Tonnen) erzeugt werden,als durch Einzelheizungen. wird ein prozentualer Anteil genommen und die tatsächliche Belastung weggerechnet-obwohl diese tatsächlich in Masse mehr geworden ist. Umweltschutz mit Prozenten ,das funktioniert wohl nur bei solchen Juristen. Die haben ganz richtig erkannt,daß mehr Schadstoffe im Gemeindegebiet immitiert werden.Und darum geht es wohl auch,wenn von Volksgesundheit (im betreffenden Gebiet) die Rede ist.
Verwaltungsgerichte sprechen eben Recht !? Und wohl sehr oft zu Gunsten der Verwaltung.Naja Verwaltungsgericht eben -oder in diesem Falle auch Verwandlungsgericht ?
Fernwärme sollte wohl immer genauestens geprüft werden ob dies ökonomisch und
tatsächlich umweltschützend ist. Da ist in erster Linie in Euro und zweitens in Schadstoffmassen zu rechnen und nicht in Prozenten.
Das KWK zum Umweltschutz beitragen kann ,ist unbestritten,aber wenn jede kleine Gemeinde meint,das nun auch machen zu müssen,obwohl garnicht genug Wärmeabnehmer für einen effizienten Betrieb(hohe Laufzeit) des BHKW vorhanden sind und ggf. das BHKW auch noch zeitweise stillgelegt werden muß,dann hat man das Ergebnis der Prozentrechnung in der Realität und plötzlich ist die Gesamtinvestition in Euro und Kg Schadstoffimmission garnicht mehr rentabel bzw. ökologisch ,wie es in Prozenten den Anschein hatte.
Was folgt ist Gesundbeterei der Verantwortlichen auf der Basis von Prozenten und ein Griff in die Taschen der Bürger um Fehlinvestitionen zu retten und damit den eigenen Hals.
Die Verwaltungsgerichte springen oftmals wohl auf diesen Zug auf.
Es gilt den Staat vor seinen Bürgern zu schützen !?
Naja: Wessen Brot ich esse ,dessen Lied ich singe ???
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