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Auszug aus o.g. PM von FlexStrom: Gerade angesichts der von der Schlichtungsstelle erhobenen Fallpauschale von 350 Euro kann es für FlexStrom gar keinen anderen Weg als die gerichtliche Entscheidung geben. Denn nach der Gebührenordnung der Schlichtungsstelle ist es tatsächlich günstiger vor Gericht zu unterliegen (was nach unseren Erfahrungen sehr unwahrscheinlich ist) als vor der Schlichtungsstelle eine positive „Empfehlung“ zu erreichen, die keinerlei Rechtsverbindlichkeit hat.
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