Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Insolvenz angemeldet  (Gelesen 13910 mal)

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Offline Christian Guhl

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« am: 21. Dezember 2011, 20:30:07 »
Wie ich gerade erfahren habe, soll die EGNW heute morgen Insolvenz angemeldet haben.

Offline angeljustus

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« Antwort #1 am: 21. Dezember 2011, 20:57:43 »
Das war vorauszusehen und ist absolut nachvollziebar!

Warum noch die Hinhaltetaktik mit der E-Mail vom 18.12.?

Die Einlage dürfte damit auch futsch sein........

Allen noch schöne Feiertage.

Offline jroettges

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« Antwort #2 am: 22. Dezember 2011, 00:33:19 »
@angeljustus

Wieso Hinhaltetaktik? Sie kennen doch den Inhalt der Mail. Woraus entnehmen Sie, dass der Aufsichtsrat mit dem Vorstand ein solches Manöver angezettelt haben könnte?

Die Mail vom 18.12. an die Mitglieder war vielmehr die erste umfassende und ehrliche Beschreibung der Lage der Genossenschaft und zwar aus der Sicht des Aufsichtsrates.

Statt des längst überfälligen Lageberichtes des Vorstandes und statt endlich einen Wirtschaftsplan vorzulegen, ist dieser, ohne vorherige Information des Aufsichtsrates und natürlich auch ohne dessen Zustimmung, heute morgen zum Insolvenzgericht gegangen.

Selbst dies war eine Aktion, die so hätte nicht geschehen dürfen. Das Gericht wird sicher die richtigen Prüfungen ansetzen und die richtigen Entscheidungen treffen.

Es fällt in der aktuellen Situation wirklich schwer, so etwas wie Hoffnung auf eine gute Zukunft der EGNW zu haben oder gar von anderen zu erwarten. Trotzdem. ich appelliere an die Mitglieder, Ruhe zu bewahren und die Entwicklung der nächsten beiden Wochen abzuwarten.

Die Mitglieder können sicher sein, dass der Aufsichtsrat seine Pflicht erfüllt und Aufsicht übt.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #3 am: 22. Dezember 2011, 09:20:28 »
Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit/ Überschuldung besteht eine Verpflichtung zur unverzüglichen Stellung eines Insolvenzantrages.
Wird ein Insolvenzantrag nicht rechtzeitig oder richtig gestellt, können sich die Verantwortlichen strafbar machen, § 15a InsO
Nach Abs. 3 kann die Strafbarkeit auch Mitglieder des Aufsichtsrates treffen.

Der  Aufsichtsrat und dessen Mitglieder  haben  darauf zu dringen, dass gesetzliche Regelungen vom vertretungsberechtigten Organ der Gesellschaft eingehalten werden, ggf. unverzüglich Insolvenzantrag gestellt wird.

Offline uwes

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« Antwort #4 am: 22. Dezember 2011, 11:26:41 »
Nach meinem Eindruck muss der Insolvenztatbestand einmal geprüft werden. Die EGNW ist weder überschuldet noch auf Dauer zahlungsunfähig. Evtl muss der Vorstand prüfen, ob der Antrag überhaupt aufrecht zu erhalten ist.

Das Insolvenzgericht wird hier nichts richten. kommt der eingesetzte Gutachter zu dem Ergebnis, dass gar keine Insolvenzreife vorliegt, wird der Antrag ohnehin abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline Energietourist

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« Antwort #5 am: 22. Dezember 2011, 12:19:38 »
da kann man den noch verbliebenen Mitgliedern nur raten, sofort die Zahlungen an die EGNW einzustellen.

Offline jroettges

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« Antwort #6 am: 22. Dezember 2011, 14:01:19 »
Zitat
da kann man den noch verbliebenen Mitgliedern nur raten, sofort die Zahlungen an die EGNW einzustellen.

@Energietourist

Können Sie eine solche Aussage verantworten?

Die Mitglieder/Kunden der EGNW beziehen Gas und/oder Strom über die EGNW. Sie sitzen in einer warmen und beleuchteten Wohnung. Dafür zahlen sie Abschläge, die in dieser Jahreszeit naturgemäß die tatsächlichen Kosten nicht decken können. Eine solche Kostendeckung kann nur und erst im Sommerhalbjahr eintreten.

Nach einem Vertragsjahr erhält jeder Kunde seine Abrechnung und muss nachzahlen oder erhält Geld zurück. Jeder der jetzt \"die Zahlungen einstellt\" schadet sich nur selbst. Er schadet sich auch als Mitglied der Genossenschaft, denn das bleibt er auch, wenn er seine Belieferung in Frage stellt oder kündigt.

Offline Energietourist

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« Antwort #7 am: 22. Dezember 2011, 16:45:10 »
@jroettges
sie haben als Aufsichtsrat selbst wenig hier zur Aufklärung beigtragen. Sie scheinen selbst nicht bzu wissen, was der Vorstand macht. Was ist denn, wenn ab 1.1.12 jedes Mitglied von seinem Grundversorger beliefert wird, weil EGNW
Fristen versäumt hat? Sollen die Mitglieder doppelte Abschläge zahlen, an den Grundversorger und an die EGNW. Der Grundversorger geht garantiert nicht pleite. Können sie als Aufsichtsrat den Mitgliedern versichern, dass sie auch nach dem 1.1.12 von der EGNW mit Gas und Strom beliefert werden und alle Kündigungs- und Anmeldefristen von der EGNW eingehalten werden?
Warum stellt wohl ein Vorstand einen Insolvenzantrag?? Ist er total bescheuert, will er dem Aufsichtsrat eins auswischen - beides wird wohl nicht zutreffen - oder hat die EGNW kein Geld mehr? Letzteres wird wohl zutreffen.
Dann stellt sich die Frage, warum ist das Geld weg. Hat da jemand nicht aufgepasst oder wurden gar kriminelle Handlungen begangen? Vom alten Aufsichtsrat/Vorstand und vom jetzigen wird man wohl keine Schuldeingeständnisse bekommen, da wird der schwarze Peter nur hin und her geschoben, so wie es Herr Redeker hier im Forum schon länger macht. Wenn sie als Aufsichtsrat Herr Roettges nicht wissen, was ihr Vorstand macht, ist das ganz schlimm, da frag ich mich, wofür braucht man überhaupt einen Aufsichtsrat.

Offline Christian Guhl

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« Antwort #8 am: 22. Dezember 2011, 17:55:08 »
Zitat
Original von jroettges
... oder erhält Geld zurück.
Wenn noch etwas da ist ! Bei einer insolventen Firma dürfte man vergebens auf Rückzahlungen hoffen. Ich kann jeden Kunden verstehen, der jetzt rettet, was noch zu retten ist. Leider hüllt sich der Vorstand (wie üblich) bisher in Schweigen. Es hätte heute jedes Mitglied per Mail über den Insolvenzantrag informiert werden müssen ! Ich gehe davon aus, dass ab Tag des Insolvenzantrages der Grundversorger die Belieferung übernimmt. Die Genossenschaft wird ja von ihrem Vorlieferanten keinen Strom mehr bekommen, wenn dieser nicht mehr bezahlt werden kann. Weshalb sollten die Mitglieder dann noch Zahlungen an die Genossenschaft leisten ? Man sollte nicht gutes Geld schlechtem hinterher werfen. Da keine Erklärung des Vorstandes erfolgt, hat man jetzt vermutlich den Kopf in den Sand gesteckt und läßt die Mitglieder (wie gewohnt) mit allen Fragen allein. Und Fragen gibt es viele, z.B.: Stimmt es, dass der neue Vorstand Siehler alle Vollmachten über die Konten der Genossenschaft an sich gezogen hat und den Buchhalter Herrn Tourneux damit einfach ausgeschaltet hat ? Ist noch etwas vom Eigenkapital (Geschäftsanteile der Mitglieder) vorhanden ? Diese hätten  nicht angetastet werden dürfen. Sind die rückständigen Provisionszahlungen der EnergenSüd mittlerweile eingegangen ? Wegen dieser Rückstände ist übrigens auch noch der ehemalige Vorstand Redeker in der Haftung. Auch dieser hat sein Schäfchen noch nicht im Trockenen. So einfach vom Acker machen ist nicht. Wenn der Insolvenzantrag angenommen wird, sollten die Mitglieder gemeinsam einen Anwalt beauftragen um die Haftung der Geschäftsführung zu prüfen. Wie mir Redeker einmal erzählte, existiert eine D&O Versicherung, die bei Fehlentscheidungen und Pflichtverletzung des Vorstandes eintritt.
@Energietourist
Ich weiss nicht, wie das Verhältnis des Vorstandes Sihler/Mücke zum Aufsichtsrat war. Als Redeker noch Vorstand war, hat er dem Aufsichtsrat jedenfalls gehörig auf der Nase herumgetanzt. Es war ihm egal, wer unter ihm im Aufsichtsrat war (frei nach F.J.Strauß). Aus diesem Grund ist der AR dann ja auch zurückgetreten. Schade ! Ich bin der Meinung, der alte AR hätte das Schlimmste verhindern können.

Offline jroettges

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« Antwort #9 am: 22. Dezember 2011, 17:59:41 »
@Energietourist

Inhalt und Art ihres Beitrages entnehme ich, dass Sie kein Mitglied der EGNW sind. Somit haben Sie auch den Brief an die Mitglieder vom letzten Sonntag nicht gelesen.

Von einem Aufsichtsrat dürfen Sie aber erwarten, dass er seine Arbeit tut und den Mitgliedern gegenüber in einer Generalversammlung Rechenschaft ablegt. Es macht jedoch absolut keinen Sinn, die internen Probleme der EGNW hier in einem öffentlichen Forum zu disktuieren. Wenn Sie das von mir als \"Aufklärung\" erwarten, muss ich Sie leider enttäuschen.

Ich kann Sie nicht daran hindern, hier weiter wilden Spekulationen nachzugehen. Wem aber hilft dies denn?

Die EGNW hat einen Dienstleistungsvertrag mit den SW Schwäbisch Hall. Alle Wechselvorgänge und die Abrechnungen mit den Kunden werden von dort abgewickelt. Man darf davon ausgehen, dass die Leute ihr tagtägliches Geschäft beherrschen und die erforderlichen Maßnahmen in der Regel richtig und pünktlich treffen.

Offline Didakt

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« Antwort #10 am: 22. Dezember 2011, 18:17:35 »
Ich bin noch bis zum 31.12.2012 Mitglied der EGNW. Einen aufklärenden Brief habe ich bislang nicht erhalten!
Seit wann ist es denn möglich, Kunde bei der EGNW zu werden, ohne die Mitgliedschaft erwerben zu müssen. Es wird ja immer verworrener! X(

Was in den letzten Wochen bei der EGNW abläuft, ist höchst unseriös und äußerst fragwürdig.
Jetzt gilt umso mehr als je zuvor, als Kunde sofort konsequent und sehr schnell zu handeln, um finanzielle Einbußen und sonstige Nachteile weitestgehend von sich abzuwenden.
Es liegt doch auf der Hand, auf die hier im Forum gestellten wichtigen Fragen gibt es von keiner Seite klärende Antworten.
Fazit: Die Dezember-Abschläge sind von der EnerGen Süd eingezogen. Es ist nunmehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass im Netzbereich der E.ON Avacon AG ab 01.01.2012 die Ersatzversorgung greift. Für den Bereich der übrigen in Frage kommenden Netzbetreiber ist in erheblichem Maße zu bezweifeln, ob angesichts der angemeldeten Insolvenz die EGNW ab 01.01.2012 der Stromlieferant sein wird.
Wer für Januar 2012 Abschläge an die EGNW entrichtet, kann keineswegs sicher sein, dass diese zweckbestimmt verwendet werden bzw. sich später in einer termingerechten, ordnungsgemäßen Abrechnung wiederfinden, weil dort das absolute Chaos herrscht und es eindeutig an Fachkompetenz mangelt.

Offline angeljustus

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« Antwort #11 am: 22. Dezember 2011, 18:27:47 »
Nothing.

Offline Energietourist

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« Antwort #12 am: 22. Dezember 2011, 19:56:26 »
@jroettges
da haben sie sich aber dolle vertan!
Hätten sie mehrere meiner Forumsbeiträge aufmerksam gelesen, hätten sie gewusst, dass ich (noch) Mitglied bei der EGNW bin. Die Email (den Brief) habe ich auch bekommen, da steht aber nur Belangloses drin, keine Fakten.
Diese Email soll nur eine Beruhigungspille sein. Auf der Homepage der EGNW
steht dieser Brief mit Datum von gestern. Wie kann es sein, dass so etwas nur ein paar Stunden vor Insolvenzantrag auf die Homepage gestellt wird?
Das ist verarsche der Mitglieder hoch 3!

Offline angeljustus

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« Antwort #13 am: 22. Dezember 2011, 20:12:55 »
@Energietourist

Wo steht das denn? Habe ich nicht gefunden! Wäre aber nicht das erstemal, dass etwas verschwindet!

Offline Energietourist

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« Antwort #14 am: 22. Dezember 2011, 20:19:32 »
@angeljustus
was können sie nicht finden? Dass ich Mitglied der EGNW bin oder den Brief auf der EGNW Homepage?

 

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