Energiepreis-Protest > EVM Koblenz
und jetzt ? form- und fristgerechte Kündigung allerdings ohne Gründe erhalten !!!
RR-E-ft:
Ein Sondervertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Versorger ordnungsgemäß gekündigt werden, ohne dass es dafür einer Begründung bedarf.
Ist die Kündigungsfrist vertraglich nicht ausdrücklich geregelt, gilt laut BGH, B. v. 15.09.09 VIII ZR 241/08. dass das Dauerschuldverhältnis in entsprechender Anwendung der §§ 584, 624, 723 BGB ordentlich unter Einhaltung einer Frist gekündigt werden kann, so dass die Kündigungsfrist auch sechs Monate betragen kann.
--- Zitat ---Original von EVM
Hallo, ich bin seit Anfang 2002 bestätigter Gas-Sondervertragskunde. Im Jahre 2008 hatte man mir angeblich bereits gekündigt (Formfehler: i.A., kopierte Unterschriften,etc.) ==> Kündigung unwirksam. Jetzt wurde mir erneut am 17.11.2011 zum 31.12.2012 form- und fristgerecht mit original Unterschriften (in Tinte) vom Geschäftsführer und Prokuristen gekündigt.
--- Ende Zitat ---
Wurde die ordentliche Kündigung tatsächlich zum 31.12.12 erklärt, kann davon ausgegangen werden, dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde.
Gerade die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung durch den Versorger ist Voraussetzung dafür, dass im Falle einer nicht wirksam einbezogenen oder unwirksamen Preisänderungsklausel sich kein Preisänderungsrecht des Versorgers aus ergänzender Vertragsauslegung ergibt, zuletzt
BGH, B. v. 07.09.11 Az. VIII ZR 14/11 - Rückforderung bestätigt (Regionalgas Euskirchen)
EVM:
Hallo, sowie ich nun Ihre zeitlich aktualisierte und wohl auch offensichtlich rechtlich richtige Darstellung interpretiere, endet nun wohl zum 31.12.2012 wirklich mein Sondervertragsverhältnis mit meinem Gasversorger und somit jeglicher Widerspruch nach §315/307 usw. seit dem Jahr 2004. Im Laufe der Jahre habe ich durch Widerspruch ca. 4.000 € berechtigt zurückbehalten. Was passiert nun mit diesem Differenzbetrag ? Kann mein derzeitiger Versorger mich noch nachträglich verklagen ? Kann ich wieder einen Sondervertrag mit Widerspruch bei einem anderen Gasversorger eingehen ? Welche Versorger besitzen einen Toptarif in Sachen Gas ? Wann kann/muss ich zeitlich diesen neuen Vertrag abschliessen ? Worauf muss ich beim neuen Versorger achten, dass mir nicht wieder etwas untergejubelt wird ? Muss ich in Richtung des alten Versorgers noch etwas schriftlich fixieren ? MfG EVM
RR-E-ft:
Selbstverständlich kann der Versorger streitige Forderungen einklagen.
Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage stehen auf einem anderen Blatt.
Welche Angebote der Markt für Sie ab 01.01.2013 bereit hält, kann heute wohl noch niemand beurteilen.
Beim Abschluss eines neuen Vertrages wird wohl dann ein Preis vereinbart werden.
Ob der neu abzuschließende Vertrag darüber hinaus auch eine Preisanpassungsklausel enthalten wird und welchen Inhalt eine solche ggf. haben wird, kann heute auch noch niemand sagen.
Es kommt darauf an, was Sie in Bezug auf Energielieferungen ab 01.01.2013 ggf. mit wem neu vereinbaren werden.
Schwalmtaler:
1. auf Kündigung schauen, ob wirklich im November 2011 zum 31.12.2012 gekündigt wurde.
Wenn zu 2011 würde ich die Friseinhaltung rechtlich prüfen lassen!
wenn wirklich 2012, würde ich mir ab Früh-Sommer 2012 den Markt nach einem anderen Anbieter ansehen und diesen beobachten. Im Sept/Oktober dann entscheiden und Angebot einholen. Hier dann AGB durchschauen, vergleichen und dann entscheiden, ob Angebot anzunehmen ist oder nicht.
Sicherlich werden Sie nie wieder so günstig fahren wie bisher, aber sie haben auch ordentlich gespart.
Der alte Versorger kann trotz Kdg weiter versuchen seine Forderung durchzusetzen.
Didakt:
@ EVM
Edit: Ich nehme meinen Beitrag zurück. Ich bin von einer Kündigung zum 31.12.2011 ausgegangen. Sorry!
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