Energiepreis-Protest > EVM Koblenz
und jetzt ? form- und fristgerechte Kündigung allerdings ohne Gründe erhalten !!!
EVM:
Hallo nochmal und herzlichen Dank an alle Spezialisten in diesem Forum für Ihre fruchtbaren Kommentare/Einschätzungen, ohne die ich nicht weiterkommen würde. MfG EVM
EVM:
Hallo Widerständler, heute teilte mir die EVM Koblenz die Gründe für deren einseitige Kündigung mit: \" Die Kündigung ist dadurch bedingt, dass unser bestehendes Produkt EVM-Komfort ausgelaufen ist und nicht mehr von uns fortgeführt wird\". Im Jahre 2002 hatte es die Bezeichnung \"EVM-Komfort-Tarif\" überhaupt nicht gegeben sondern \"Erdgas-Lieferungsvertrag (Sondervertrag)\". Wie bin ich über die Jahre in diesen angeblichen Komfort-Tarif hineingerutscht ? Ist dies überhaupt rechtens ? Gibt es noch weitere Kunden (Nicht-Widersprüchler), die immer noch in diesem Komfort-Vertrag sind ? Das ist doch ansonsten Schikane oder nicht ? MfG EVM
bolli:
Sie haben zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit dem Versorger einen Vertrag mit bestimmten Bedingungen zu bestimmten Preisen abgeschlossen. Nur das ist interessant. Der Name ist da eher \"wie Schall und Rauch\".
Und diese Vertragsbedingungen gelten bis heute fort, so Sie denn Änderungen nicht zugestimmt haben. Bei den Preisen kommt es darauf an, ob ein wirksames Preisänderungsrecht vereinbart wurde. Wenn nicht, gibt\'s auch hier keine Berechtigung für Änderungen. Die Namen der Tarife interessieren dabei nicht wirklich, die Inhalte sind das interessante. Nur können die Versorger halt nur schwer die einzelnen Bedingungen \"verwalten\" und geben Ihren Kindern daher Namen, die aber nicht immer andere Bedingungen enthalten. Manchmal dient eine Namnesänderung auch nur einer Marktstrategie, weil sich z.B. \"Komfort\" besser anhört als \"Basis\" oder wie auch immer. Und ob der Tarif komfort nun tatsächlich für alle nicht mehr fortgeführt wird oder nur für Widerständler ;), ist bei einer ordentlichen Kündigung eigentlich egal. Fakt ist, dass der Versorger sich von Kunden trennen darf, die sich aufgrund einer von ihm verwendeten unwirksamen Preisanpassungsklausel weigern, höhere Preise zu bezahlen.
Bei den \"nicht renitenten Kunden\" läuft er bei deren Nichtkündigung allerdings Gefahr, dass auch diese später Rückforderungen geltend machen (können), da es lt. BGH beim Sondervertrag zunächst einmal nicht darauf ankommt, ob man den Preiserhöhungen widersprochen hat. Aber hier sieht mancher Versorger den Umstellungsaufwand wohl höher an als das Risiko, aus dieser Kundengruppe noch eine größere Zahl Widerständler zu bekommen.
EVM:
Hallo zusammen, wer führt denn bitte eine aktuelle Übersicht sämtlicher guter Gaslieferanten in Bezug auf eine faire objektive Preisbildung ? Verivox stellt die Preise etwas verzerrt dar. Ich bitte um Ihre Information. Recht herzlichen Dank. MfG EVM
Cremer:
@EVM
jeder sollte sich die von Verivox genannten Angebote nochmals nach seinen eigenen Belangen zusammenstellen und vergleichen.
Ich erstelle grundsätzlich eine eigene Exceltabelle mit Zeilen wie:
- Arbeitspreis €/kWh
- Arbeitspreis jährlich komplett mit dem zugrundegelegten Verbrauch
- Gesamtsumme erstes Jahr
- Bonus absolut
- FreikWh absolut in €uro
- Summe jährlich erstes Jahr mit Bonus bzw. freikWh
- Summe zweites Jahr ohen Bonus und FreikWh
- Gesamtsumme für 2 Jahre
Sodann
- Festpreisgarantie in Monate
- Vertragslaufzeit in Monate
- Kündigungsfrist in Monate
Dann hat man das schön vor Augen und kann entscheiden, welches Angebot persönlich zusagt.
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