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Autor Thema: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012  (Gelesen 50909 mal)

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Offline sparfuchs

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #60 am: 26. November 2011, 22:39:08 »
Zitat
Original von Netznutzer
Zitat
Wer dann glaubt, dass er seinen Geno-Anteil überhaupt jemals wieder sieht, der irrt gewaltig! Also lasst das mit dem Austritt zunächst mal lieber bleiben. Zumindest bis sich die Lage wieder entspannt hat.

Gerade deshalb sollte man sich Gedanken machen, jetzt auszutreten. So rettet man etl. noch seinen Einsatz. Wer hier für Verbleiben plädiert, so denke ich, der tut dies, um sich schnell noch seine 100 € zurückzuholen, bevor es die anderen tun.

Gruß

NN
Das kündigen des Stromvertrages hat nichts mit dem kündigen der Mitgliedschaft zu tun!
Die Mitgliedschaft kann man nur bis zum 30.06 zum Ende des Jahres kündigen oder evtl. Bei Änderung der Satzung.
Somit bringt im Moment die Kündigung der Mitgliedschaft gar nichts.

Offline RuRo

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #61 am: 27. November 2011, 19:17:42 »
@sparfuchs
Das Kündigen der Mitgliedschaft zum jetzigen Zeitpunkt  erhält zumindest die Option noch etwas vom Geschäftsanteil wieder zu sehen.

@Berberjesus
Ich sehe überhaupt keinen Grund noch Genosse zu bleiben. Sollte es Anfang 2013 tatsächlich noch Rückzahlungen auf den Genossenschaftsanteil geben, ist es gut; es ist auch nicht mehr als ein letzter Funken Hoffnung. Besonders bitter ist ein sofortiger Ausstieg (zum 31.12.2012) verständlicherweise für jene, die erst in 2011 beigetreten sind. Losgelöst vom Genossenschaftsmodell klingeln bei EnergenSüd doch alle Alarmglocken. Die Genossen sind nur mehr die Getriebenen. Entscheiden werden ggf. Kreditgeber und Insolvenzverwalter.
Die Satzungsänderung wird kommen. Nach m.E. ist die EnS nicht zu retten - Modell hin oder her. Da hilft nur Schlussstrich ziehen und ggf. eine neue eG aufbauen, ansonsten erinnert mich das alles sehr stark an eine Währungskrise auf einem der fünf Kontinente.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline vollgass

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #62 am: 28. November 2011, 10:44:12 »
Hallo!
Wie ist das mit dem Kündigen?
Wenn ich jetzt kündige,dann läuft der Vertrag bis zum 31.12 2011.Bei einem neuem Anbieter kann ich aber wegen der Bearbeitungzeit erst am 1.2 2012 anfangen.Was passiert dann zwichen dem 1.1.2012 und 31.1.2012?

Wenn ich den Vertrag jetzt nicht kündige,läuft der Vertrag wieder 12 Monate oder könnte ich den Vertrag zum 1.4.1012 oder so kündigen?
Gruß Roland

Offline bolli

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #63 am: 28. November 2011, 13:49:58 »
Zitat
Original von vollgass
Hallo!
Wie ist das mit dem Kündigen?
Wenn ich jetzt kündige,dann läuft der Vertrag bis zum 31.12 2011.Bei einem neuem Anbieter kann ich aber wegen der Bearbeitungzeit erst am 1.2 2012 anfangen.Was passiert dann zwichen dem 1.1.2012 und 31.1.2012?
Sie werden von Ihrem örtlichen Grundversorger zu den allgemeinen Tarifen versorgt.

Zitat
Original von vollgass
Wenn ich den Vertrag jetzt nicht kündige,läuft der Vertrag wieder 12 Monate oder könnte ich den Vertrag zum 1.4.1012 oder so kündigen?
Gruß Roland
Nach meinem Kenntnisstand ist nur die Erstvertragslaufzeit 12 Monate. Danach ist der Vertrag gemäß den AGB kündbar.
Zitat
AGB Energen-Sued
6.2 Der Vertrag kann nach 12 Monaten Erstlaufzeit von beiden Vertragsparteien monatlich mit einer Frist von drei (3) Monaten gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform.

Offline vollgass

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #64 am: 28. November 2011, 16:42:31 »
Hallo!
Jetzt habe ich nochmals nachgeschaut und gesehen,dass mein Vertrag erst seit dem 1.2.2011 läuft.Kann ich dann jetzt zum 30.1.2012 kündigen?
gruß Roland!

Offline Didakt

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #65 am: 28. November 2011, 22:56:44 »
@ vollgas

Der Zeitpunkt des Beginns Ihres Vertrages ist uninteressant. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht gem. Ziff. 5.3. der AGB. Ihr weiteres Vorgehen hängt vom Zeitpunkt des Zugangs der Preiserhöhungsmitteilung bei Ihnen ab. Wenn Sie die Mitteilung zeitgerecht erhalten haben, hätten Sie zum 31.12.2011 kündigen können. Dafür ist es jetzt zu spät. Ist die Mitteilung später eingegangen, können Sie Widerspruch gegen die Preiserhöhung einlegen mit dem Ergebnis, dass sie nicht wirksam wird. Danach gilt für beide Seiten Ziff. 6.2. der AGB.

Offline bolli

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #66 am: 29. November 2011, 07:44:02 »
Zitat
Original von Didakt
Wenn Sie die Mitteilung zeitgerecht erhalten haben, hätten Sie zum 31.12.2011 kündigen können. Dafür ist es jetzt zu spät.
Was veranlasst Sie zu der Meinung, dafür sei es jetzt zu spät ? Meines Wissens waren die Preiserhöhungsschreiben erst am 18./19.11.11 bei vielen Genossen zugegangen und enthielten sogar expliziet das Angebot eines Sonderkündigungsrechts bis zum 05.12.2011.

Zitat
Original von Didakt
Ist die Mitteilung später eingegangen, können Sie Widerspruch gegen die Preiserhöhung einlegen mit dem Ergebnis, dass sie nicht wirksam wird.
Der Widerspruch hat nicht automatisch zur Folge, dass die Preiserhöhung nicht wirksam wird. Vielmehr kommt es auf die Gründe für den Widerspruch an und ob diese letztendlich \"ziehen\", wenn es zu einem offiziellen Verfahren kommt. Bis dahin kann die Preiserhöhung zwar wirksam sein, aber wenn man nur den alten Abschlag bezahlt, muss der Anbieter sehen, wie er an \"sein\" Geld kommt.
Ein Ansatzpunkt könnte aber die Preiserhöhungsklausel in den AGB sein, die möglicherweise die Anforderungen des BGH an eine solche Klausel nicht erfüllt.
Definitiv weiss das heute aber noch niemand. Aber probieren kann man es natürlich.  ;)

Zitat
Original von Didakt
Danach gilt für beide Seiten Ziff. 6.2. der AGB.
So ist es.  ;)

Offline Didakt

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #67 am: 29. November 2011, 09:46:30 »
@ bolli

Woher wissen Sie, dass vollgas die Erhöhungsmitteilung nicht zeitgerecht erhalten hat. Eine solche Aussage von ihm habe ich nicht gelesen, möglicherweise aber überlesen. Sollte der zeitgerechte Zugang zutreffen, ist sein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2011 jetzt bereits verwirkt.

Im Übrigen gilt folgender Auszug aus Ziff. 5.3. AGB

Zitat
Dem Kunden steht im Falle einer Preisanhebung das Recht zu, den Vertrag in Textform zu kündigen, und zwar mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Monats, der dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preisanhebung vorangeht.


Auch hiernach ist jetzt eine Kündigung zum 31.12.2011 nicht mehr möglich, es sei denn, vollgas macht davon dennoch Gebrauch und begründet die verspätete Kündigung mit der nicht rechtzeitig eingegangenen Erhöhungsmitteilung und lässt sich vom Versorger bestätigen, dass die Kündigung deswegen als wirksam anerkannt wird.

Alternativ könnte er Widerspruch gegen die Erhöhung wegen Verletzung der Vertragsbedingungen einlegen mit der Folge, weiterhin nur den alten Preis zu bezahlen, denn die Erhöhung erfolgte rechtsgrundlos. Dann greift Ziff. 6.2. der AGB hinsichtlich des Kündigungsrechts.

Zu kompliziert? ;)

Offline vollgass

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #68 am: 29. November 2011, 11:16:17 »
Hallo!
Die Erhöhungsmitteilung habe ich am 21.11.11 erhalten.Auf dem Schreiben steht,Wenn ich mit der Tarifänderung nicht einverstanden bin,sollte die Kündigung spätestens zum 5.12.11 vorliegen.
Was muß man bei Energen Süd alles kündigen?
Nur die Genossenschaft?
Gruß Roland!

Offline Didakt

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #69 am: 29. November 2011, 11:28:57 »
@ vollgas

Alles klar! Wenn Sie wechselwillig sind, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Dann bitte form- und fristgerecht zum 31.12.2011 kündigen oder ist Ihnen evtl. sogar der 31.01.2012 zugestanden worden. Empfehlung: Einschreiben mit Rückschein.

Wahrscheinlich werden Sie von einem neuen Versorger erst ab 01.02.2012 beliefert werden können, sodass zwischenzeitlich die Ersatzversorgung greift, wie von bolli bereits näher erläutert. Auch der Wechsel sollte schnellstens eingeleitet werden mit dem Auftrag zum \"nächstmöglichen\" Termin.

edit: Sie können sowohl den Lieferauftrag für Strom als auch Ihre Mitgliedschaft als Genosse bereits jetzt oder mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12.2012 kündigen und gleichzeitig die Rückzahlung Ihres Anteils beantragen. Es empfiehlt sich, die Kündigungen mit getrennten Schreiben in Schriftform auszusprechen.
Die Mitgliedschaft müssen Sie also nicht zwingend kündigen!

Offline bolli

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #70 am: 29. November 2011, 13:04:41 »
Zitat
Original von Didakt
@ bolli

Woher wissen Sie, dass vollgas die Erhöhungsmitteilung nicht zeitgerecht erhalten hat. Eine solche Aussage von ihm habe ich nicht gelesen, möglicherweise aber überlesen.
Interessant, was ich so alles geschrieben haben soll.  8) ICH habe diese Aussage nicht gemacht und auch nicht von vollgas gelesen gehabt. Aber aus anderen Threads bzw. aus Gesprächen mit Betroffenen kenne ich ein paar Daten.  ;) Übrigens war der Zugang am 18./19.11. noch fristgemäß, am 21.11. nicht mehr. Aber es lohnt wahrscheinlich den Ärger nicht, sich darauf zu berufen.

Offline BERBERJESUS

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #71 am: 30. November 2011, 13:48:28 »
Was wird hier wieder alles wild durcheinander geworfen und spekuliert!?

Erstmal ruhig Blut! Verzapft hier bitte keinen solchen famosen Blödsinn!

Um alles nochmal klarzustellen;

1. \"Rette sich wer kann!\" - ist absoluter Schwachsinn in der jetzigen Situation. Ich hatte bereits geschrieben warum. Umso unsäglichler sind die Unterstellungen die mir gegenüber bezüglich des Austritts gemacht wurden und die dummdreiste Behauptung, dass ich ja angeblich nur meine eigenen Pfründe rechtzeitig sichern will.
Ich Gegensatz zu euch, weiß ich ebenso gut wie User Sparfuchs,
dass ich an meine 100 € ohnehin nicht so schnell nicht herankommen werde. Könnt ihr denn alle nicht lesen? -> § 6 Abs. 1 Satzung EnerGen Süd! -> 6 Monate zum Schluss des Kalenderjahres! D. h. wer jetzt bis zum Zeitraum Ende Juni 2012 die Mitgliedschaft fristgemäß kündigt, wird erst zum 01.01.2013 aus der Mitgliedschaft entlassen und erhält natürlich auch erst danach sein Auseindersetzungsguthaben, sprich, den Geno-Anteil oder das was davon noch übrig bleibt. Diesen gibt es für alle also frühestens zum 01.07.2013. Ja, wenn man noch Nr. 22 und 23 der Allgemeinen Geschäftsordnung von EnerGen Süd gelesen hätte, dann wüsste man das auch und würde sich jetzt nicht wie ein aufgescheuchtes Huhn aufführen.

Ob ihr die Mitgliedschaft jetzt oder erst im Mai 2012 kündigt ist scheißegal.
Habt ihr das jetzt kapiert?

Außerdem - ich sage es gerne nochmal - lohnt der Austritt nicht.
Erst recht nicht wenn man ggf. auf absehbare Zeit wieder Kunde werden möchte.


2. Die 100 € Einlage je Geno-Anteil sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht nur 58 € oder sonstwas wert, sondern exakt weiterhin 100 €. Alles andere ist Mythenbildung oder lediglich blödes Geschwätz.


3. Die Mitglieder haften lediglich maximal bis zur Höhe ihrer Einlage. § 2 Abs. 5 der Satzung von EnerGen gilt entsprechend. Alles andere...


Ich hoffe damit sind wir nun alle auf dem selben Wissensstand und können uns hier wieder vernünftig austauschen. Und zwar ohne Vorwürfe und hysterische Hirngespinnste.

Herzlichen Dank!

Offline Capo

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #72 am: 30. November 2011, 14:08:21 »
@BERBERJESUS

Zitat
2. Die 100 € Einlage je Geno-Anteil sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht nur 58 € oder sonstwas wert, sondern exakt weiterhin 100 €. Alles andere ist Mythenbildung oder lediglich blödes Geschwätz.

Leider falsch.

Ich war auf Delegiertenversammlung.

Nur wenn die Geno-Anteile von der Genossenschaft nicht angetastet wurden, wird man die vollen Anteile zurück bekommen. Ansonsten nur anteilig.

Bis dann...
Capo

Offline BERBERJESUS

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #73 am: 01. Dezember 2011, 09:18:55 »
Glücklicherweise doch richtig.

Soweit mir bekannt, wurden die Anteile noch nicht angetastet.
Ein Rückgriff auf die Geno-Einlage muss auch gegenüber den
Mitgliedern angekündigt und wohl begründet werden.
So mir nichts - dir nichts geht das nicht.

Für das EEG-Umlagedebakel sollen außerdem ausdrücklich Kredite aufgenommen werden.

Ein Rückgriff auf\'s Eigenkapital wird also nur dann notwendig, wenn die Banken keinen Kredit an EnerGen Süd vergeben.
Wie bereits an anderer Stelle angemerkt wir dieses ungute Szenario umso warscheinlicher,
je mehr Mitglieder jetzt auf einmal abspringen wollen und ab Mitte 2013 ihre Anteile wieder einfordern werden...

Deswegen schreibe ich doch gegen die allgemeine Panik hier an.

Offline RuRo

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Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
« Antwort #74 am: 01. Dezember 2011, 13:06:47 »
@Berberjesus
Das ungute Szenario ist nicht wahrscheinlich, sondern existent.

Sollte jeder der gut 28.000 Genossen lediglich einen Geschäftsanteil gezeichnet haben, befinden sich 2,8 Mio. im Topf. Das ist leidlich wenig bei 6,6 Mio. Verbindlichkeiten.
Genossenschaftsmodell hin oder her. Die maßgeblichen Entscheidungen werden doch nicht mehr von den Genossen getroffen.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

 

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