Original von h\'berger
Die Ausführungen von Herrn Kreye zur wirtschaftlichen Situation der EGNW sind schlüssig und nachvollziehbar, auch wenn die entsprechenden Zahlen noch beizubringen sind. Manches stellt sich damit doch in einem ganz anderen Licht dar.
...
Warum wurde ein solcher Lagebericht nicht bereits spätestens im März/April an die Mitglieder herausgegeben?
Die BWA zum 31.03. lag erst Ende April vor. Daraufhin wurde ja unmittelbar zur GV am 16.05. eingeladen. Wir hatten eine offene Information im Rahmen einer GV für besser erachtet, als eine oft unsachlich geführte Diskussion in einem Forum.
Original von h\'berger
Außerdem wäre man vielleicht nicht in die missliche Lage gekommen, dass ab 01.07.2012 eine eigenständige Lieferung durch die EGNW nicht mehr möglich ist (oder habe ich da etwas falsch verstanden?).
nein, richtig verstanden! Ein Abwenden dieser misslichen Lage wäre nur durch eine frühzeitige Preisanpassung und natürlich durch das rechtzeitige Kümmern um einen handlungsfähigen Vorstand, einen Dienstleister, der gewillt ist, mit der EGNW zu arbeiten, und einen Bilanzkreisverantwortlichen möglich gewesen.
Original von h\'berger
Als Fakt bleibt ebenfalls – ich zitiere @Neu-Genosse: „...dass ... Verträge (mit FirstCon) ohne entsprechendes Votum der GV oder besser trotz gegenteiligem Votum der GV unterschrieben wurden. Daneben ist für die Gültigkeit dieser Verträge die Zustimmung des AR erforderlich, es sei denn, vorher wurde ein Wirtschaftsplan genehmigt, der die pekuniären Auswirkungen dieser Verträge bereits beinhaltet.“
Der Vertrag ist aus den geschilderten Gründen ohne Votum, aber nicht gegen ein Votum der GV geschlossen worden. Er war ja noch nie Gegenstand einer GV. Solch ein Vertrag ist zwar nicht zustimmungspflichtig zur GV, wird aber trotzdem dort vorgestellt und diskutiert werden (nach Tagesordnung).
Eine Zustimmung des AR ist nur erforderlich, wenn kein Wirtschaftsplan vorliegt und Verträge geschlossen werden sollen, die Zahlungsverpflichtungen von mehr als 10.000 € auslösen. Da der Vertrag ausdrücklich vorsieht, dass entstehende Zahlungsverpflichtungen über 10.000 € unter dem Vorbehalt der Zustimmung der GV stehen, ist eine Genehmigung durch den AR nicht erforderlich gewesen.
Original von h\'berger
Und zur Übermittlung der energiebezogenen Kundendaten (welche wurden bereits übermittelt?)
es wurden die Daten übermittelt, die für die technische Umsetzung eines Lieferantenwechsels erforderlich sind. Wie gesagt: die EGNW ist durch den handlungsunfähigen Vorstand, den fehlenden Bilanzkreisverantwortlichen und den fehlenden Dienstleister nicht mehr fähig, selbst zu liefern - weder Strom, noch Gas! Deshalb ist FirstCon ja eingesprungen, damit die EGNW überhaupt noch eine Chance hat. Sonst wäre sie mit Garantie am 01.07.2012 mausetot. Das bedeutet aber auch, dass die EGNW nach einer entsprechenden Konsolidierung wieder vollverantwortlich selbst beliefern kann!
Original von h\'berger
... Zudem befürchte ich, dass diese Genossenschaft (leider) nicht mehr zu retten sein wird (Eigenkapitalsituation, Haftungsrisiken und sonstige kaum noch lösbare Altlasten). und (leider):
... Allein der Imageschaden ist inzwischen so groß, dass eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit wohl kaum möglich sein wird. Eine geordnete Abwicklung der Genossenschaft (...) ist meiner Ansicht nach die einzig verbleibende Konsequenz. ...
Der Imageschaden ist - nicht zuletzt durch gewisse Beiträge in diesem Forum - mit Sicherheit groß. Ob man deshalb und aufgrund der angesprochenen Risiken die EGNW gleich ganz auflöst, lasse ich mal dahingestellt. Ich glaube, wir haben einen echten Tiefpunkt erreicht und die Chancen für einen Fortbestand und eine Konsolidierung sind vorhanden. Allerdings ist es müßig, das hier zu diskutieren, denn darüber hat die GV zu entscheiden. Und das muss sie am Freitag auch!
J. Kreye