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Autor Thema: Schreiben der Pro Energie und FirstCon  (Gelesen 123571 mal)

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Offline userD0003

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #135 am: 10. Juni 2012, 14:13:29 »
Zitat
Original von Neu-Genosse
... ein Spieler der \"Unterklasse\" (ein ganz kleiner auf dem Energiemarkt) glaubt er hätte hier einen Apfel vor sich, der bereit ist gepflückt zu werden. Er präsentiert sich als charismatischer Energie-Sachverständiger, verschweigt sein geschäftliches Engagement auf diesem Sektor und lässt sich in den AR wählen. Dass der dann eingestellte hauptamtliche Vorstand seinen Wohnsitz in dessen Nähe hat, mag Zufall sein, aber ich glaube hier nicht mehr an Zufälle. Ich glaube eher an ein nettes kleines Netzwerk von Heuschrecken, die angetreten sind den Apfel zu ernten.

Die Frage ist jetzt nur, ob die Mitglieder der Genossenschaft bereit sind sich wie Schafe auf die Schlachtbank führen zu lassen. ... Der wirkliche Herr im Hause einer Genossenschaft sind die Mitglieder in Form der GV. ...
Unglaublich, was derzeit abzulaufen scheint und wohl unbedingt noch vor der GV von den beiden \"Wölfen im Schafsfell\" durchgezogen werden soll!? Im Vergleich dazu sind ja selbst die früheren Fehler und Versäumnisse nur \"kleine Fische\". Den drei Unterzeichnern der EMail muss man dankbar sein, dass sie ihre Augen offen gehalten und über diese Machenschaften (hoffentlich noch rechtzeitig) informiert haben.

Ich bin mir einigermaßen sicher, dass eine solch gravierende Änderung der AGB, wie die Einfügung des § 2.4, nicht per Annahmefiktion, also ohne ausdrückliche Zustimmung der Bestandskunden, wirksam Bestandteil der Altverträge geworden ist. Insofern sind die vom Noch-Vorstandsvorsitzenden (im Alleingang und/oder nur mit Billigung bzw. auf Veranlassung des Noch-Aufsichtsratvorsitzenden?) mit der FirstCon GmbH initiierten/bereits getroffenen Vereinbarungen (u.a. unautorisierte Verscherbelung der Kundendaten?) schon durch die AGB nicht gedeckt.

Diese unglaublichen Vorgänge können nur eine Schlussfolgerung haben:
1. Abwahl des Aufsichtsratvorsitzenden durch die anstehende GV und nachfolgend sofortige Freistellung des Vorstandsvorsitzenden;
2. Prüfungsauftrag durch die GV, ob arbeitsrechtlich sowie zivil- und/oder strafrechtlich gegen den/die genannten vorzugehen ist.

Allein der Imageschaden ist inzwischen so groß, dass eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit wohl kaum möglich sein wird. Eine geordnete Abwicklung der Genossenschaft (mit der sich wohl auch die drei Aufrechten einen persönlichen Gefallen tun würden) ist meiner Ansicht nach die einzig verbleibende Konsequenz.

Für mich jedenfalls ist die Energiegenossenschaft NordWest eG bereits jetzt \"gestorben\" !   :(

Offline uwes

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #136 am: 10. Juni 2012, 14:25:26 »
@Energietourist

der von Ihnen gewählte Nickname spricht schon für fehlendes Durchhaltevermögen, das jetzt aber die Genossen brauchen.
Sie zitieren das Mitgliederschreiben der beiden verbliebenen Aufsichtsräte nicht richtig. Sie werfen das Handtuch, ohne Näheres zu wissen und die Auseinandersetzung über die \"feindliche Übernahme\" - so würde ich den Versuch nennen - gar nicht erst aufzunehmen.
Wenn alle so dächten, wäre es um viele Unternehmen und Unternehmungen schon längst geschehen.

@Neugenosse

Sie haben den Stand gut erfasst und auch die richtige Einstellung dazu. Bravo. Solche Mitglieder braucht die EGNW. Sie sprechen zu Recht die Haftung des Vorstandsvorsitzenden an.
Der Vertrag mit der FirstCon GmbH, deren Alleingesellschafter nach dem Mitgliederbrief Herr Kreye, also der Aufsichtsratsvorsitzende der EGNW sein soll, steht und fällt mit

dem Einverständnis aller EGNW Strom- und Gaskunden

zur Überleitung ihrer Verträge auf die Firstcon.

Kein Kunde kann hierzu gezwungen werden. Erst recht nicht mit den insoweit unwirksamen neuen AGB

Allerdings wird wohl der Vertrag zwischen EGNW-Vorstand und FirstCon genau von dieser Prämisse ausgehen. Damit hätte sich der Vorstand seine eigene Haftung bereits vorprogrammiert. Er kann den Vertrag nicht erfüllen und hätte das auch wissen müssen. In der Zwischenzeit wird die Energielieferung der EGNW eingestellt und damit käme das Geschäft zum Erliegen. Provisionen hätte sie nicht verdient und verliert damit alle Einnahmequellen. Da es keine mehrheitliche Zustimmung des Aufsichtsrats für diesen - gegen die Beschlussfassung der Genossen in den letzten Versammlungen - verstoßenden Vertrag gegeben hat, muss der Aufsichtsrat dann den Vorstand in die persönliche Haftung nehmen. Tut der nicht, wird es der Abwickler oder vielleicht sogar ein Insolvenzverwalter sein.

Herr Kreye setzt sich des Verdachts der Untreue und persönlichen Vorteilsnahme aus und nimmt diese Folge offenbar billigend in Kauf.

Die Generalversammlung ist aufgerufen, diesen Vorgängen ihre Zustimmung zu verweigern.

@Netznutzer und @alle

Der Vertrag zwischen FirstCon und EGNW bedarf doch einer Rechtfertigung. Also muss man das Unternehmen bilanziell schlecht aussehen lassen um der Versammlung diesen - ihren eigenen Interessen zuwiderlaufenden - Vertrag als letzte Lösung \"Ultima Ratio\" verkaufen zu können.

Der Aufsichtsrat hat dies erkannt und informiert die Genossen darüber richtig.
Vermutlich haben Vorstand und AR-Vorsitzender (mit eigenen Interessen) nicht den Mut zu einem unabhängigen WP-Testat und laden den Steuerberater nicht zur Erläuterung der Bilanz zur GV ein.

@nochmal Alle

Die EGNW Genossen sind jetzt aufgefordert, Courage zu zeigen. Diesmal geht es nicht um Streitereien in kleinerer Form sondern um den Fortbestand der EGNW und  als Lieferant von Energie.

Wir haben uns von Herrn Kreye alle beeinflussen lassen. Jetzt werden Genossen mit Herz und Verstand benötigt, die den beiden verbliebenen AR-Mitgliedern Boese und Röttges den Rücken stärken. Herr Lange hat bereits seinen Rücktritt angekündigt. Also wird die GV nicht umhin kommen, neue Aufsichtsräte zu wählen, die dann einen neuen Vorstand bestellen müssen. An die Mitglieder ergeht die Aufforderung, mitzuwirken und sich nicht an Marginalien aufzureiben.

Mir fehlen die Guhls und Wiegands. Frau Sassen und Frau Brandt werden sicherlich auch da sein. Dann hege ich Hoffnung. Wo ist der \"I.G.E.L.\"?
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline userD0003

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #137 am: 10. Juni 2012, 15:18:17 »
Zitat
Original von h\'berger v. 18.05.2012 - Auszug
Zur Zeit gilt für Strom einheitlich ein Verbrauchspreis 21,50 ct/kWh und ein Grundpreis 106,80 €/Jahr (8,90 €/mtl.).
Bekannt durch Beiträge hier im Forum sind folgende postleitzahlbezogene Preise neu ab 01.07.2012 (GP bis 9999 kWh):
22,22 ct / 125,66 € (hiesige Region); 22,88 ct / 117,10 € (lt. @Altländer); 23,23 ct / 118,81 € (lt. @uli07); über 25 ct / über 130 € (in S.-A. lt. @buck-r).
Das alles sind ausschließlich deutliche Preiserhöhungen!  

Frage an den Vorstand bzw. an den Aufsichtsrat:
Welche Erklärung haben Sie für diese Tatsache. Wie vereinbaren Sie das mit den EGNW-Aussagen, dass 1. angeblich \"nur\" zu einer PLZ-bezogenen Preisstruktur übergegangen wird und 2. der Vertrag mit FirstCon der EGNW die Belieferung bis Ende 2012 zu festen Preisen sichert?
Zitat
Original von h\'berger - Ergänzung am 20.05.2012
Der Punkt 2. wurde durch Herrn Kreye (Alleingesellschafter der FirstCon GmbH) in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratvorsitzender der EGNW durch widerspruchslose Hinnahme des GV-Protokolls vom 28.01.2012 quasi bestätigt!
Der Vorstandsvorsitzende und der Aufsichtsratvorsitzende sollten in der GV am 15.06.2012 aufgefordert werden, sich zur Stromlieferung zu äußern!

Offline herbertj

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #138 am: 10. Juni 2012, 15:27:50 »
es ist doch verwunderlich, dass so kurz vor der gv herr röttges sich zur wort meldet und seine sicht der dinge schildert OHNE fakten anzuhängen. auch die bitte es hier nicht zu diskutieren und dann uwes beitrag zu lesen macht mich ein wenig stutzig, da ja doch informationen beinhaltet sind, die den normalsterblichen mitgliedern offenbar vorenthalten wurden, denn es liest sich für mich so, als hätte uwes die verträge schon längst auf dem schreibtisch. das sich alle (ar & vs) auf der GV äußern ist,denke ich selbstverständlich.
zudem frage ich mich, was denn mit dem 2 vs ist? muß dieser den vertrag nicht auch unterschrieben haben? auch die fragen von frl sonnig wurden von keinem der spezialisten, rechtsanwälte, aufsichtsräten etc. beantwortet.

Offline userD0003

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #139 am: 10. Juni 2012, 16:15:31 »
@herbertj,
Sie und auch Frl. Sonnig kapieren anscheinend wohl gar nicht, was jetzt in der EGNW abgeht !?
Oder haben Sie womöglich eine besondere Affinität zu dem Noch-Vorstandsvorsitzenden T.L. ??

Offline Frl.Sonnig

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #140 am: 10. Juni 2012, 16:22:51 »
keine antwort ist auch ne antwort. vielen dank auch :evil:

Offline Neu-Genosse

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #141 am: 10. Juni 2012, 17:27:05 »
Wer hier in diesem Forum Antworten auf seine Fragen erwartet, sollte sich als erstes einmal überlegen ob an öffentlicher Stelle absolute Internas eines Geschäfstbetriebes erörtert werden sollten. In der Regel geht es hier um Kritik. Unter der Diskussion leidet das Ansehen und damit der Wert der Genossenschaft. Damit auch der Wert der eigenen Anteile.

Das Recht auf freie Meinungsäusserung hat da seine Grenzen, wo andere in ihren Rechten geschädigt und/oder beschnitten werden. Und das geschieht hier im Forum nach meinem Empfinden viel zu oft auf indirekte Weise, leider von Leuten, die eigentlich meine Interessen am Eigentum teilen sollten.

Hinzu kommt, bei allen bereits im Vorfeld der GV ans Tageslicht geförderten Unglaublichkeiten, wer würde dem VS auch nur ein einziges hier geschriebenes Wort glauben??

Tatsache ist, dass ich kein einziges wirtschaftlich tätiges Unternehmen kenne, bei denen Anteilseigener auch nur im Traum auf die Idee kämen ihre Probleme oder Querelen öffentlich zu diskutieren. Würde ich Besitzer von 50 EGNW-Anteilen sein, würde ich sicherlich auf die Idee kommen, dass auf manchen Schreiber hier § 6 Nr. 3 Buchst. c der Satzung angewendet wird und dies auch nachdrücklich fordern. Meine Anteile würden in der Summe nämlich einen spürbaren Betrag an Wert verlieren. Da hätte ich mit Sicherheit was gegen.
Der Neu-Genosse

Offline SH_Edewecht

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #142 am: 10. Juni 2012, 18:51:07 »
Moin
wir sollten uns weniger Gedanken machen wieviel Wert die \"Anteile\" verlieren als das wir mal die Ärmel hochkrempeln sollten um den \"Karren\" aus dem \"Dreck\" zu ziehen.

Sorry, mir liegt sehr viel an der EGNW und für mich kommt eine \"Kapitulation\" nicht in Frage.

Erst recht nicht, wenn sich ThorstenLange vor mir als neues Mitglied hier angemeldet hat! Sorry Herr Lange, dieser Zug hätte am Anfang Ihrer VS Tätigkeit stehen sollen und nicht am ENDE!

Wenn schon so ein Chaos herrscht, ein Dank an die drei Herren, die den Mut hatten diesen Brief zu schreiben um IHRE Situation darzustellen. Um auch Fakten aufzuzeigen die viele Aspekte in einem anderen Licht erscheinen lassen, auch negative Aspekte nicht verschweigen.

Es kann doch nicht sein dass wir uns hier vom VS vorführen lassen!!!

Ich denke es gibt genügend Fachkompetenz unter den Mitgliedern um dieser Situation \"Herr\" zu werden und das Steuer herumzureissen.

Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam den Beschluss fassen weiterzumachen, Aufgeben gilt nicht!

Vielleicht denken auch andere Mitglieder ähnlich.

Aus meiner Sicht sollte geprüft werden in wie weit der VS, der diese Angelegenheit unterschrieben hat persönlich haftbar gemacht werden kann. Hier hat er bei weitem seine Kompetenz überschritten.

Jeder sollte sich überlegen, ob er, wenn er feststellt das seine Daten missbraucht wurden Strafanzeige gegen den Verantwortlichen erstellt.
Ich habe den AGB\'s widersprochen, für mich ist dieser Schritt daher nicht nur eine Option, sondern Verpflichtung!
Gruß aus Edewecht
Susanne

Offline userD0003

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #143 am: 10. Juni 2012, 19:50:02 »
Zitat
Original von SH_Edewecht
Jeder sollte sich überlegen, ob er, wenn er feststellt das seine Daten missbraucht wurden Strafanzeige gegen den Verantwortlichen erstellt.
Ich habe den AGB\'s widersprochen, für mich ist dieser Schritt daher nicht nur eine Option, sondern Verpflichtung!
Wenn Kundendaten an FirstCon weitergegeben wurden/werden, dann wird selbstverständlich Strafanzeige gestellt! Der neuen AGB musste nicht widersprochen werden,
da insbesondere § 2.4 mangels ausdrücklicher Zustimmung der Bestandskunden unwirksam ist.

Strafanzeige erfolgt ebenso, falls die Datenweitergabe an EnerGenSüd in 2010/2011 nicht autorisiert war - d.h., wenn EGS nicht nur Erfüllungsgehilfe gewesen sein sollte.

edit: Wie viel User schreiben hier eigentlich inzwischen unter verschiedenen Nicknamen und diskutieren z.T. mit sich selbst ???  :D

Offline SH_Edewecht

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #144 am: 10. Juni 2012, 20:17:26 »
na da doch § 2.4 unwirksam ist, da nie durch die GV genehmigt, ist auch einiges andere unwirksam
Gruß aus Edewecht
Susanne

Offline userD0003

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« Antwort #145 am: 10. Juni 2012, 20:47:07 »
@SH_Edewecht,
die Unwirksamkeit von § 2.4 der einseitig geänderten AGB hat rechtliche Gründe und kann auch durch die GV nicht genehmigt werden.
Der AGB-Änderung kann nur der einzelne (Bestands)Kunde ausdrücklich zustimmen (nicht durch eine Annahmefiktion mit Stillschweigen) !

Offline SH_Edewecht

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« Antwort #146 am: 10. Juni 2012, 20:54:16 »
stimmt, da hatte ich unrecht...aber wie auch immer....lassen wir uns überraschen
Gruß aus Edewecht
Susanne

Offline uwes

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« Antwort #147 am: 10. Juni 2012, 23:40:33 »
Zitat
Original von SH_Edewecht
Ich denke es gibt genügend Fachkompetenz unter den Mitgliedern um dieser Situation \"Herr\" zu werden und das Steuer herumzureissen.

Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam den Beschluss fassen weiterzumachen, Aufgeben gilt nicht!

Vielleicht denken auch andere Mitglieder ähnlich.

So denke ich auch. Wir haben die EGNW einstmals gegründet, um als Alternativer Versorger die von den enormen Preiserhöhungen gebeutelten Kunden der Grundversorger zu fairen Preisen beliefern zu können.
Ich bin nicht bereit, die EGNW einschl. Kunden der FirstCon zu überlassen.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline buck-r

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #148 am: 11. Juni 2012, 09:16:36 »
Zitat
Original von uwes

So denke ich auch. Wir haben die EGNW einstmals gegründet, um als Alternativer Versorger die von den enormen Preiserhöhungen gebeutelten Kunden der Grundversorger zu fairen Preisen beliefern zu können.
Ich bin nicht bereit, die EGNW einschl. Kunden der FirstCon zu überlassen.

der ansatz hier weiter zu machen ist auf jeden fall gut, aus meiner sicht die grundlegenste frage:
wie will die genossenschaft ihrem urspruenglichen ziel (wird immer wieder gern zitiert, nur ist halt in keinster weise mehr erkennbar) der lieferung von *GUENSTIGEM* gas und strom nachkommen? die neuerlichen preiserhoehungen liegen nicht nur z.T. ueber dem preisniveau der grundversorger sondern erzeugen auch einen mitglieder (zu mindest aber kunden) schwund!
ist dieses preismodell (vor allem beim strompreis, wo doch laut vorstand ein liefervertrag mit festschreibung bis ende 2012 mit der firstcon besteht) etwa generiert worden um die lage der EGNW kuenstlich zu verschlimmern und es so den mitgliedern leicht zu machen den goldenen apfel der firstcon aufs tablett zu legen? hatte der AR eigentlich kenntnis von diesem neuen preismodell und hat es mit \"abgesegnet\"?

Offline Energiepate

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Schreiben der Pro Energie und FirstCon
« Antwort #149 am: 11. Juni 2012, 13:06:05 »
Lesen Sie doch mal im Internet über die Person Kreye, FirstCon und Pro Energie Tommy Lazarevski. Liest sich wie ein schlechter Krimi. Diese beiden Herren haben bis heute schon richtig Schaden auf dem Energiemarkt hinterlassen. Das sind zwei Menschen die von Anfang an den Gedanken hatten, sich an andere Leute, Genossen usw. zu bereichern. Der Herr T.L hat immer noch fast 1,3 Mio.€ bei der Energen Süd offen und Herr K. hat von den Geld (Sicherheitsleistung ProEnergie 100€) fast 300.000€ bekommen um Strom zu kaufen. Jetzt weden die Pro Energie Kunden belogen, dass die 100€ die Energen Süd hat. So eine Lüge ist alles im Internet zu lesen. Das Geld ist nie bei der Energen Süd angekommen. Und angeblich soll Herr T.L auch seine Zwangsversteigerung von seinem Privathaus von diesen 100€ (Sicherheitsleistungen) bezahlt haben. Alls sehr sehr eigenartig.

Ich habe so langsam das Vertrauen an billigen Strom u Erdgas verloren.

 

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