Original von Neu-Genosse
... ein Spieler der \"Unterklasse\" (ein ganz kleiner auf dem Energiemarkt) glaubt er hätte hier einen Apfel vor sich, der bereit ist gepflückt zu werden. Er präsentiert sich als charismatischer Energie-Sachverständiger, verschweigt sein geschäftliches Engagement auf diesem Sektor und lässt sich in den AR wählen. Dass der dann eingestellte hauptamtliche Vorstand seinen Wohnsitz in dessen Nähe hat, mag Zufall sein, aber ich glaube hier nicht mehr an Zufälle. Ich glaube eher an ein nettes kleines Netzwerk von Heuschrecken, die angetreten sind den Apfel zu ernten.
Die Frage ist jetzt nur, ob die Mitglieder der Genossenschaft bereit sind sich wie Schafe auf die Schlachtbank führen zu lassen. ... Der wirkliche Herr im Hause einer Genossenschaft sind die Mitglieder in Form der GV. ...
Unglaublich, was derzeit abzulaufen scheint und wohl unbedingt noch vor der GV von den beiden \"Wölfen im Schafsfell\" durchgezogen werden soll!? Im Vergleich dazu sind ja selbst die früheren Fehler und Versäumnisse nur \"kleine Fische\". Den drei Unterzeichnern der EMail muss man dankbar sein, dass sie ihre Augen offen gehalten und über diese Machenschaften (hoffentlich noch rechtzeitig) informiert haben.
Ich bin mir einigermaßen sicher, dass eine solch gravierende Änderung der AGB, wie die Einfügung des § 2.4, nicht per Annahmefiktion, also ohne ausdrückliche Zustimmung der Bestandskunden,
wirksam Bestandteil der Altverträge geworden ist. Insofern sind die vom Noch-Vorstandsvorsitzenden (im Alleingang und/oder nur mit Billigung bzw. auf Veranlassung des Noch-Aufsichtsratvorsitzenden?) mit der FirstCon GmbH initiierten/bereits getroffenen Vereinbarungen (u.a. unautorisierte Verscherbelung der Kundendaten?) schon durch die AGB nicht gedeckt.
Diese unglaublichen Vorgänge können nur eine Schlussfolgerung haben:
1. Abwahl des Aufsichtsratvorsitzenden durch die anstehende GV und nachfolgend sofortige Freistellung des Vorstandsvorsitzenden;
2. Prüfungsauftrag durch die GV, ob arbeitsrechtlich sowie zivil- und/oder strafrechtlich gegen den/die genannten vorzugehen ist.
Allein der Imageschaden ist inzwischen so groß, dass eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit wohl kaum möglich sein wird. Eine geordnete Abwicklung der Genossenschaft (mit der sich wohl auch die drei Aufrechten einen persönlichen Gefallen tun würden) ist meiner Ansicht nach die einzig verbleibende Konsequenz.
Für mich jedenfalls ist die Energiegenossenschaft NordWest eG bereits jetzt \"gestorben\" !
