Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Endverbraucher:
Habe heute von der EWE-Netz Mitteilung über den Wechsel von Energiesüd nach EGNW zum 1.1.2012 erhalten. \"Ihr neuer Stromlieferant Energiegenossenschaft Nordwest hat die Belieferung Iherer Entnahmestelle mit elektrischer Energie mit dem Gerät xxxxx zum 1.1.2012 angemeldet.\"
Auch mir liegt der EWE-Brief mit der Karte zum Stromstand melden vor. Hier scheint alles klar abzulaufen.
Es sollte natürlich darauf geachtet werden, daß EnergenSüd nicht mehr abbucht und die neue Abschlagszahlung an die EGNW rechtzeitig vereinbart wird.
Christian Guhl:
Erst wurde von der EGNW gesagt, die Kunden bräuchten nichts zu unternehmen, nun wird plötzlich geraten Widerspruch einlegen. Kunden ohne Internet erhalten überhaupt keine Informationen. Alles, was bei den großen Energiekonzernen kritisiert wurde, wird von der EGNW im negativen Sinne übertroffen. Nachdem nun schon einiger Zeit bekannt ist, dass die Anmeldung von der EGNW nicht vorgenommen wurde, ist das ja hoffentlich mittlerweile nachgeholt worden. Dann dürfte sich ja auch der Widerspruch erübrigen. Sollte die Anmeldung noch nicht erfolgt sein, wird es Schadenersatzklagen hageln.
Didakt:
--- Zitat ---Original von thomas.wiegand:
\"Es steht alles wissenswerte in dem Schreiben, daß Sie bereits erhalten haben ....
Raten Sie ihren Kunden, Widerspruch bei der Avacon einzulegen, mehr wissen wir auch nicht.\"
Keine Anrede, keine Unterschrift, keine Beantwortung der Hinweise und der Bitte.
--- Ende Zitat ---
Dies ist ein weiterer Beweis für die stümperhafte Arbeitsweise und den unflätigen Umgang mit der Kundschaft.
Die Empfehlung, bei der Avacon Widerspruch als Rechtsmittel einzulegen, ist barer Unsinn! Wogegen denn?
Aus den vorstehenden Beiträgen ist offensichtlich zu schließen, dass die rechtzeitige An-/Ummeldung wohl nur beim Netzbetreiber E.ON Avacon AG unterblieben ist. Sollte sie inzwischen dort erfolgt sein, stellt sich für das weitere Vorgehen immer noch die offen gebliebene Frage, zu welchem Zeitpunkt die Anmeldung wirksam wird. Sollte dies noch zum 01.01.2012 der Fall sein, gäbe es keine Probleme.
Ich habe meinen hilfsbedürftigen älteren Nachbarinnen empfohlen, einstweilen abzuwarten und nichts zu unternehmen (keinen Lieferauftrag an Avacon). Kommt Zeit, kommt Rat. Am Verursacher dieses Schlamassels kann man sich ggf. immer noch schadlos halten.
Anderenfalls greift zunächst automatisch die Ersatzversorgung, und es stellen sich gleichzeitig einige vertragstechnische Fragen.
Ist dann der jetzt noch bestehende ungekündigte Liefervertrag mit der EGNW/EnerGen Süd als obsolet anzusehen?
Kann der Kunde ohne Ansehen dieses, an sich von keiner Seite ordentlich gekündigten Vertragsverhältnisses einen nunmehr beabsichtigten Versorgerwechsel einleiten?
Welchen Problemen sehen sich die bislang in keiner Weise informierten, unbedarften Kunden ausgesetzt, die auf das Angebot/die Forderung der E.ON Avacon Vertrieb GmbH eingegangen bzw. hereingefallen sind und sich dort an Hand der ihnen zugesandten Auftragsunterlagen für die Grundversorgung ab 01.01.2012 oder auch 01.02.2012 angemeldet haben?
@ uwes
Wie beurteilen Sie die vertragliche Sachlage bei Ihrem Protégé aus juristischer Sicht?
horst redeker:
Um das klar zustellen: Energen Süd hat an mich -ehemaliger Vorstand- die Kündigung des Lieferverhältnisses für Strom zum 31.12.2011 per Email ausgesprochen. In meiner Funktion habe ich diese Kündigung bestätigt und in der ausserordentlichen Hauptversammlung über diesen Umstand informiert. Zuvor hat der damalige Vorstand die Lieferung von Gas durch die Energen Süd zum 30.9.2011 gekündigt. In guter Zusammenarbeit mit Lieferanten und Dienstleister war die Lieferung und Einspeisung an ca. 1500 Haushalte binnen einer Woche erledigt. Weil Eon auch beim Gas Zicken machen wollte, haben wir dem Giganten heftig auf die Finger geklopft. Was jetzt passiert ist, kann ich nicht beurteilen. Weil der Vorstand kein Wort der Erklärung abgibt, ausser diesen komischen Brief an meine Frau. Ich habe die Belieferung durch die EGNW gekündigt und arbeite auf Basis einer anderen Genossenschaft weiter.
Gruß
H. Redeker
Didakt:
@ horst redeker
Klargestellt haben Sie zur gegenständlichen Sachlage wenig bis gar nichts!
Ihre Ausführungen sind doch für die vorliegenden Probleme eines bestimmten Kundenkreises ohne Relevanz.
Es geht schlichtweg um die Frage, ob und zu welchem Termin die im Gebiet des Netzbetreibers E.ON Avacon AG ansässigen Stromkunden des Versorgers EGNW bei diesem für sie zuständigen Netzbetreiber für den Strombezug durch die EGNW angemeldet wurden.
Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist die EGNW bislang leider schuldig geblieben!
--- Zitat ---Aussage der EGNW an Kunden mit E-Mail-Adresse:
U. a. ...Sie erhalten ein Schreiben von Ihrem Grundversorger (EWE, Avacon o.ä.), dass Sie wieder Kunde dort sind. DAS STIMMT SO NICHT. Wir haben Sie fristgerecht vor dem 01.12.2011 bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber angemeldet.
--- Ende Zitat ---
Diese Aussage steht im Widerspruch zu Mitteilungen der E.ON Avacon AG, siehe hier
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