Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012

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Energietourist:
habe gestern auch das Anschreiben für die Strompreiserhöhung bekommen. Kann mich @angeljustus nur anschließen. Eine Frechheit
zu behaupten, dass eine Grundpreiserhöhung von 37%, eine Kleinigkeit ist.
@Didakt da steht genau wie bei der Ankündigung der Gaspreiserhöhung
drin, dass man aus der Genossenschaft austreten kann (muss), wenn man mit den neuen Preisen nicht einverstanden ist. Und wann kann man austreteten? Na das wissen sie ja, wenn sie heute noch kündigen,
am 31.12.2012.
Komisch, dass sich hier sonst keiner von den \"Experten\" zum Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen von Genossenschaften äussert. Scheint wohl doch nicht so einfach zu sein.

Im Übrigen habe ich jetzt für mich beschlossen, bei der Genossenschaft zu bleiben und erst mal zu sehen wie es weitergeht.
Weitere Preiserhöhungen sollte sich die EGNW die nächsten 12 Monate aber nicht leisten!!

Didakt:
@ Energietourist

Was ist in Sachen „Sonderkündigungsrecht“ bei Kundensonderverträgen, und insbesondere vorliegend denn so unverständlich?

Nach Ziff. 8.1. der aktuellen AGB der EGNW hat der Stromliefervertrag - vorbehaltlich seiner Kündigung aus wichtigem Grund – die im jeweiligen Tarif vereinbarte Mindestlaufzeit. Die Laufzeit beginnt mit dem Lieferbeginn (Ziff. 4.2.) und verlängert sich bei den Tarifen mit einer Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Allgemein gibt es zu diesem Thema von unserem Rechtsexperten unter vielen anderen auch eine erst gestern getroffene Feststellung. Siehe
hier

Das bedeutet, dass Sie Ihren aktuellen Liefervertrag - nicht Ihre Mitgliedschaft in der Genossenschaft -  zum 31.12.2011 aufgrund der Preisanpassung fristgerecht kündigen können. Das entspricht auch der gefestigten Rechtsprechung.

Sollte dies vorliegend nicht zutreffen, können Sie sicher sein, dass RR-E-ft die Sache richtigstellen wird.

Christian Guhl:
Wie stark ist die EGNW vom Verlust der EnerGen Süd betroffen ? Wie auf der HV bekanntgegeben wurde, waren bis zum damaligen Zeitpunkt die Provisionen von der EnerGen Süd noch nicht bezahlt worden. Auch die Forderung war nicht bilanziert. Deshalb war statt einem Gewinn von 50.000 € ein Verlust von 10.000 € ausgewiesen worden. Hat sich der neugewählte Aufsichtsrat unverzüglich um die offenen Zahlungen gekümmert ? Jetzt ist es zu spät und die EnerGenSüd wird die EGNW mit in den Abgrund reißen. Das Schreiben der Genossenschaft über die Preiserhöhung kann man getrost nur als Vera....lberung bezeichnen. Die Schuld an der Preiserhöhung wird der Energiewende zugeschoben. Die Erhöhung des Grundpreises um 37% (die ja nichts mit den Strom-Großhandelspreisen zu tun hat) als geringfügig zu bezeichnen,  ist schon dreist. Solche Verdummungen waren die Kunden bisher nur von Eon&Co. gewohnt. Sollen sie doch zugeben, dass die Preiserhöhung ausschließlich daraus resultiert, dass man einen Geschäftsführer mit einem fürstliches Gehalt eingestellt hat, den man sich eigentlich nicht leisten kann.  Der neue Geschäftsführer war übrigens vorher für die EnerGenSüd tätig. Inwieweit hat er die Vorkommnisse dort zu verantworten ? Der Passus mit dem Austritt aus der Genossenschaft dürfte ausgemachter Blödsinn sein. Wenn ich mit der Strompreiserhöhung nicht einverstanden bin, soll ich die Mitgliedschaft kündigen und dann auch kein Gas mehr bekommen ? Vielleicht stellt sich ja Klein-Fritzchen so die Übernahme des Kündigungsrechtes gem. GVV vor ?

Energietourist:
@Didakt, stetiges Wierholen machts nicht deutlicher.
Es gibt bei der EGNW keine Stromverträge mit Mindestlaufzeit - ich kenne jedenfalls keine. Schon gar keine mit Mindestlaufzeit 12 Monate.
Es gibt auch nur 2 Tarife (Preise), entweder Ökostrom oder normalen Strom. Das mit den 12 Monaten rührt einzig aus der Kündigungsfrist der Mitgliedschaft her. In meinem Stromlieferungsantrag seht ganz klar:
6. Laufzeit des Liefervertrages, Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der Lieferung von Strom und
endet mit dem Ende der Mitgliedsschaft des Mitglieds in
der Energiegenossenschaft Nordwest e.G.

Was sie natürlich immer machen können, ist die AGB und zugehörige Preisänderungsklausel für rechtswidrig zu halten, aber das ist dann ihre Interpretation.

Didakt:
Auch ich hatte gestern den besagten Brief mit dem nicht zu überbietenden konfusen Geschreibsel zur Strompreisanhebung im Posteingang. Die Anrede in Fettdruck ist grotesk: „ Sehr geehrter Bezieher von Erdgas durch die EGNW“. Ich beziehe kein Erdgas, sondern Strom durch die EGNW.
Ich habe sogleich in Gänze einen Schlussstrich unter den Sündenfall gezogen. Die Kündigungen sind als Einschreiben mit Rückschein schon abgeschickt. Wie nennt man dies in Neudeutsch: haircut total.

@ Energietourist,

jeder möge tun, was er für richtig hält.

@ Ascescendar,

mit Verlaub, Sie und die EGNW können sich glücklich schätzen. Sie verkörpern mit Ihren Eigenschaften den Prototyp eines erwünschten und sehr geschätzten Kunden: Sie besitzen ein beneidenswertes Nervenkostüm, Vertrauensseligkeit, grenzenlose Loyalität und Toleranz, Insensibilität gegenüber Preismaßnahmen usw. Halten Sie der EGNW die Treue. Sie werden gebraucht! Ich hingegen mit anfangs gleicher Einstellung bin verbraucht worden, durch die EGNW!

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