Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012

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Didakt:
@ Energietourist

Nochmal: EGNW hat ihre aktuellen AGB (im Internet nachzulesen) gegenüber den zum Zeitpunkt meines Vertragsabschlusses bestehenden vertragsgegenständlichen AGB unter Ziff. 8.1. einseitig geändert und ist ihrer Verpflichtung aus Ziff. 2.2. der AGB bislang nicht nachgekommen.
Und Sie glauben, solche Maßnahmen entfalten par ordre du mufti Rechtswirksamkeit?

Und noch etwas kann ich nicht einordnen, weil ich wahrscheinlich schwer von Begriff bin.

Gemäß Ziff. 6. des aktuellen „Auftrags zur Lieferung von Strom für Mitglieder mit Privattarif“ (auch Gegenstand des Vertrages) beginnt der Vertrag mit der Lieferung von Strom und endet mit dem Ende der Mitgliedsschaft des Mitglieds in der Energiegenossenschaft Nordwest e.G.

Nach Ziff. 8.1. der aktuellen AGB hat der Stromliefervertrag - vorbehaltlich seiner Kündigung aus wichtigem Grund – „die im jeweiligen Tarif vereinbarte Mindestlaufzeit“. Die Laufzeit beginnt mit dem Lieferbeginn (Ziff. 4.2.) und verlängert sich bei den Tarifen mit einer Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Ich konnte bei meinem Vertragsabschluss nicht zwischen einem Tarif mit und ohne Mindestlaufzeit wählen. Wo waren diese Wahlmöglichkeiten denn versteckt? Fragen über Fragen.

Sind Sie etwa im Besitz eines besonderen Dokuments in Schrift- oder Textform, das die Bezeichnung „Vertrag“ trägt, in dem solche Konditionen eindeutig festgelegt sind? Ein Formular ist für den Vertragsschluss zwar nicht zwingend notwendig, aber es gewährleistet ggf. mehr Ordnung und verhindert chaotische Zustände.

horst redeker:
Nur schade, dass die am ärgsten betroffenen Mitglieder, die ärmsten und alten Menschen, dieses Forum nicht lesen. Sie, die engagiert die  zu Grunde gegangene Kultur des alten Raiffeisen bemängeln, haben Recht: Die EGNW ist zum Selbstbedienungsladen weniger sogenannter Verantwortlicher geworden. Was nützt alles Gequatsche des Vorstandes, erst mal ordentlich Geld zu verdienen, um dann eventuell Rückvergütungen zahlen zu können. Fakt ist: erst wird den Mitgliedern das Geld aus der Tasche gezogen. So ganz nebenbei bemerkt,die EGNW ist  mit diesen Preisen  nicht wettbewerbsfähig.
Moralisch hat das nichts mehr damit zu tun, die Genossen mit absolut guten Preisen zu versorgen, so war ich ehrenamtlich angetreten.
 Die gegenwärtige Politik, vom Aufsichtsrat unterstützt, hilft nur einigen wenigen sich erst einmal die Taschen voll zu stopfen. Wer mehr wissen möchte, warum ich mein Vorstandsamt nieder gelegt habe, teilt mir seine Telefon-Nr. mit.
Horst Redeker, ex Vorstandsvorsitzender

Didakt:
@ Energietourist


--- Zitat ---von Ihnen:
Ich kann nur nichts darüber lesen, dass es ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen gibt. Dies ist eine Genossenschaft und kein freies Wirtschaftsunternehmen. Das könnte ein Fall für Juristen sein.
--- Ende Zitat ---
Meinen Sie etwa, den Genossenschaften ist in gegenständlicher Angelegenheit kraft Gesetzes ein Persilschein für ein absolut freizügiges Tun und Lassen erteilt und die einschlägigen Bestimmungen des Vertrags- und Energierechts gemäß BGB, EnWG usw. können denen Schnuppe sein? Na denn gute Nacht Marie! :)

Es wäre unerträglich, wenn in jedem Einzelfall der normale Vertragspartner des Verwenders von AGB einen Juristen bräuchte, um eine Preisänderungsklausel interpretieren zu können, weil sie – wie m. E. vorliegend – total deformiert ist. Dem hat der Gesetzgeber gemäß § 307 BGB ein Riegel vorgeschoben. Preisänderungsklauseln, die den Anforderungen des § 307 BGB nicht genügen, sind von vorneherein rechtsunwirksam!

Nicht wir als Kunden, sondern die EGNW sollte einen Juristen konsultieren, der ihr zu einem markttauglichen Auftritt verhilft.

Wer wird denn aus dem herrschenden Wirrwarr in den bestehenden Vertragsverhältnissen noch schlau?
Mein Angebot, mir Strom zu liefern, habe ich der ENGW mit dem von Ihr aufgelegten Formular (wie weiter oben näher beschrieben) auf der Basis ihrer damals im Internet veröffentlichten AGB und des seinerzeit geltenden Preisblatts erteilt. Wie auch schon gesagt: Eine Tarifwahl bestand nicht! Danach Sendepause bei der EGNW.
Eine „Vertragsbestätigung zur Stromlieferung“ erhielt ich später ohne weiteren aufklärenden Kommentar von der EnerGen Süd eG unter Angabe einer Kundennummer und dem Begrüßungstext „ Wie freuen uns, Sie zum 01.05.2011 in unserem Kundenkreis begrüßen zu dürfen“.

Da stellt sich doch naturgemäß die Frage, wessen Kunde ich eigentlich bin? Aber auch damit habe ich selbst kein Problem. Mein Kündigungsschreiben geht ggf. an beide Adressaten. Die werden es schon richten!

Warum opfere ich meine Zeit, um diese Beiträge ins Forum zu stellen? Vielleicht sind sie für andere Kunden zur Einschätzung ihre eigenen Situation hilfreich.

angeljustus:
Heute ist das Schreiben der Strompreiserhöhung zum 01.01.2012 bei mir im Briefkasten gewesen.

Zwar ist dieses Mal die Frist eingehalten worden, aber wieder ohne Kündigungsfristen für das Sonderkündigungsrecht etc. Rechtlich gesehen absolut nicht korrekt!

Auch das Geschwafel des Herrn Mücke kann man nicht mehr lesen: \"Wenn Sie mit der Lieferung durch Ihr eigenes Unternehmen nicht einverstanden sind..... blablabla.\" Ein Duplikat des Schreibens vom Aug. 11 bezüglich der Erdgaspreiserhöhung.

Für wie dumm werden die Mitglieder gehalten? Die EGNW ist meines Erachtens nach schon an die Wand gefahren!

Die Kündigungsbestätigung habe ich bis dato noch nicht erhalten.

Ascescendar:
Hallo,

ich habe das Schreiben heute auch bekommen und davon erfahren. Bei Energen Süd kostet die kwh aktuell 21,95cent/kwh, also ein wenig mehr. Zumindest mal kann ich bei der EGNW davon ausgehen, dass von dem Geld das man denen überweist keine Gewinne an Aktionäre und Co. ausgeschüttet werden. Man ist ja selbst Anteilseigner

Daher sehe ich bis jetzt kein Grund zum Austritt, es sei denn jemand bereichert sich an den Abgaben/Beiträgen... Da wird dann aber der Aufsichtsrat hoffentlich einschreiten.

Der Preis von 17,85 cent war eben nicht haltbar und zum Jahreswechsel werden einige Anbieter wahrscheinlich heftigst Ihre Preise erhöhen. Für die Verbraucher ist eine Nullsummenpolitik (Umsatz-Kosten=0) jedoch wohl am attraktivsten und am vorzeigefähigsten.

Grüße aus dem Südwesten der Republik (Lahr) und Dank/Anerkennung an Herrn Redeker für seine Tätigkeit und dem neuen Vorstand natürlich auch. Leider kann ich an keinen Sitzungen bei euch dabei sein sonst müsst ich quer durch Deutschland fahren :P

Sven

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