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Autor Thema: AGB vor Mai 2010  (Gelesen 5748 mal)

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Offline D. aus G.

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AGB vor Mai 2010
« am: 22. Oktober 2011, 20:02:12 »
Hätte da mal eine Frage an die Gemeinde:

Ich streite mich mit Flexstrom auch gerade um die Bonuszahlung. Hatte den Tarif Deutschlands-Best, Vertragsbeginn 01.05.2010.
Kann mir zufällig jemand die zugehörigen AGB z. B. als PDF zur Verfügung stellen? Habe nur die vom 02.11.2009 und 20.05.2010. Dazwischen müsste es aber noch eine andere Fassung gegeben haben.

Vielen Dank im Voraus...

Offline GUMPi

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Re: AGB vor Mai 2010
« Antwort #1 am: 22. Oktober 2011, 21:02:00 »
Hallo,

meinen Kenntnissen nach gibt es nur eine AGB-Fassung, die in den besagten Zeitraum fällt, nämlich die vom 02.02.2010. Habe sie gerade bei einem Filehoster hochgeladen, hier der Downloadlink:

http://www.file-upload.net/download-3823768/FS_AGB_02.02.10.pdf.html

Viel Erfolg im Kampf um den Bonus.

Grüße aus Berlin



/e: Sollte jemandem eine oder mehrere AGB-Fassung(en) von FlexStrom bekannt sein bzw. vorliegen, die nicht in nachfolgender Auflistung enthalten ist/sind, so freue ich mich über eine Mitteilung per PN!

15.08.2008, 04.11.2008, 13.01.2009, 18.03.2009, 10.07.2009, 28.09.2009, 02.11.2009, 02.02.2010, 20.05.2010, 18.11.2010, 20.04.2011, 24.06.2011, 04.10.2011

Offline D. aus G.

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Re: AGB vor Mai 2010
« Antwort #2 am: 24. Oktober 2011, 15:57:30 »
@ GUMPi

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Grüße aus Glienicke/Nordbahn

Offline D. aus G.

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Re: AGB vor Mai 2010
« Antwort #3 am: 13. November 2011, 16:15:21 »
An alle Flexstrom-Geschädigten...

wollte nur mal den aktuellen Stand posten.

Flexstrom beruft sich trotz mehrfachen Widerspruchs auf seine m. E. missverständlichen AGB und die bereits bekannten verbraucherfeindlichen Urteile.
Bin ja nun in der glücklichen Lage, dass Flexstrom Geld von mir will und nicht umgekehrt.
Sind jemandem eigentlich Fälle bekannt, in denen Flexstrom gegen ehemalige Kunden wegen der Bonuszahlungen geklagt hat?
Ich tendiere derzeit auch auf Grund des mittlerweile bekannt gewordenen weiteren verbraucherfreundlichen Urteils (AG Gladbeck v. 16.08.2011, AZ 11 C 165/11) dazu, die Sache auszusitzen. Ggf. werde ich auch die neu eingerichtete Schiedsstelle anrufen, um einer eventuellen Klage zuvorzukommen.
Falls jemand noch zweckdienliche Hinweise haben sollte...
immer her damit!

Grüße aus Glienicke/Nordbahn

Offline GUMPi

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Re: AGB vor Mai 2010
« Antwort #4 am: 04. Dezember 2011, 11:38:56 »
Zitat
Original von D. aus G.Sind jemandem eigentlich Fälle bekannt, in denen Flexstrom gegen ehemalige Kunden wegen der Bonuszahlungen geklagt hat?

Hallo D. aus G.,

inzwischen hat FlexStrom ein von ihnen gegen einen ehemaligen Kunden erwirktes Urteil des AG Düsseldorf vom 18.10.2011 in ihrem Blog veröffentlicht:

[Edit DieAdmin: Link gelöscht, da es nicht mehr zum Blogeintrag von Flexstrom führt]

M.E. sollte man auch dieses, wie jedes andere Urteil eines AG, nicht überbewerten - weder in die eine noch die andere Richtung. Weiterhin gibt es offenbar bislang weder ein Berufungsurteil noch ein höchstrichterliches Urteil hinsichtlich der (alten) Bonusklausel von FlexStrom, was angesichts des jeweiligen Streitwerts sowie des aktuellen Berufungsrechts nicht sehr verwunderlich ist.



Grüße aus Berlin
« Letzte Änderung: 21. Januar 2022, 08:43:43 von DieAdmin »

 

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