Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wie werde ich sie los?  (Gelesen 6458 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline sasala

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Wie werde ich sie los?
« am: 24. Oktober 2011, 19:52:17 »
Hallo,ich gehöre auch zu den Dummen die auf Flexstrom reingefallen sind.Ich möchte zu einem anderen Anbieter wechseln,das soll aber angeblich nicht gehen.Es gab eine gewaltige Preiserhöhung im September(15ct auf 25ct!,Grundgebühr von 7€ auf 9,5€) der ich schriftlich widersprochen habe.Trotzdem behauptet Fexstrom da ich nicht ausdrücklich gekündigt hätte würde sich der Vertrag um ein Jahr verlängern.
 :(
Abgeschlossen habe ich nur einen Vertrag über ein Strompaket (7800er Power Region 11) für ein Jahr,nichts weiter.
Hat jemand das selbe Problem gehabt oder weiß jemand was man tun kann?

Offline GUMPi

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
Wie werde ich sie los?
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2011, 09:40:17 »
Hallo,

abgeschlossen wurde nicht ein befristeter Vertrag, wie angenommen, sondern ein unbefristeter Vertrag, ein sog. Dauerschuldverhältnis.

Die gute Nachricht dabei: FlexStrom hat ggü. Privatkunden nicht das Recht zur einseitigen Vertragsänderung/Preiserhöhung. Preiserhöhungen können bei den Verträgen mit FlexStrom im Privatkundenbereich nur rechtswirksam werden, wenn ihnen der Kunde (ausdrücklich) zustimmt! Der weitere Bezug von Strom bei FlexStrom, z.B. in Ermangelung einer Kündigung, kann nicht als Erteilung der Zustimmung bewertet werden. Erst recht nicht angesichts eines Widerspruchs gegen die Preiserhöhung. Vorsicht ist jedoch bei den Vorkassetarifen geboten, da die Bezahlung des geforderten Rechnungsbetrages einschl. der Preiserhöhung grds. als Zustimmung zur Preiserhöhung angesehen werden kann.

Weg von FlexStrom kommt man nur jährlich durch rechtzeitige (fristgerechte) ordentliche Kündigung - oder im begründeten Einzelfall durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach §314 BGB.
Das vielfach angeführte Sonderkündigungsrecht im Falle einer Preiserhöhung gibt es bei FlexStrom grds. nicht, es sei denn es liegen dem Vertrag entsprechend alte AGB zugrunde, die das Sonderkündigungsrecht vertraglich einräumen (mE nur AGB aus 2008).

Sollte der Vertrag mit FlexStrom ohne eine Preiserhöhung verlängert worden sein, sollte doch alles bestens sein - dann einfach jetzt schon die ordentliche Kündigung zum Ende des aktuellen Bezugsjahres vornehmen.
Sofern FlexStrom dennoch eine Preiserhöhung entgegenhält, rate ich einen Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Vertragsrecht aufzusuchen.

Grüße aus Berlin


/e: Wie viel einfacher wäre das Nutzen dieses Forums, wenn 8) nicht automatisch in den Cool-Smiley umgewandelt werden würde? Zumindest hätte es für mich sodann keinen Grund zum Editieren gegeben...

Offline sasala

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Wie werde ich sie los?
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2011, 10:01:51 »
Also sollte ich jetzt einfach noch eine schriftliche Kündigung hinterherschicken?
Flexstrom behauptet ja ich hätte die Kündigungsfrist nicht eingehalten :(
Ich bin davon ausgegangen das ich nur einen Jahresliefervertrag habe,nichts weiter.Dieser endet am 30.11.

Offline GUMPi

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
Wie werde ich sie los?
« Antwort #3 am: 25. Oktober 2011, 10:24:30 »
Der Glaube einen \"Jahresliefervertrag\" abgeschlossen zu haben ist leider ein Irrglaube. Es wurde, sofern nicht individuell ausrücklich anderes vereinbart wurde, ein unbefristeter Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr abgeschlossen, der sich jeweils um ein weiteres Jahr Mindestvertragslaufzeit verlängert, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt gemäß den AGB acht Wochen zum Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit.

Es ist, so wenig wie ich das Geschäftsgebaren von FlexStrom ansonsten auch gutheiße, hier leider kein Fehler seitens FlexStrom erkennbar. Mindestvertragslaufzeit und Co. sind ja inzwischen (leider) allgemein üblich, so etwa bei Mobilfunk-, Telefon-, Internet- und auch Versicherungsverträgen.

Fazit: Kündigung rausschicken, ja. Jedoch wird diese erst zum 30.11.2012 wirksam. Zwischenzeitlich jeder etwaigen Preiserhöhung und Änderung der AGB widersprechen. Und ggf. prüfen, ob FlexStrom den Vertrag zu den wirksam vereinbarten Konditionen führt (also vermeintlich vor der erwähnten Preiserhöhung vom September d.J.).

Offline Herby264

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Wie werde ich sie los?
« Antwort #4 am: 05. November 2011, 23:52:03 »
Nabend Flexstromgemeinde ;)

bin auch Kunde von Flexstrom und habe -wie alle- das gleiche Problem der massiven Preiserhöhungen ab dem zweiten Bezugsjahr.

Für meine Baustelle habe ich das so gelöst, dass ich den Preiserhöhungen und der Umstellung der Tarife widersprochen habe, verbunden mit der Anmerkung, dass einseitige Preiserhöhungen nicht statthaft sind, da die entsprechenden AGB nicht wirksam vertraglich eingebunden sind bzw. hilfsweise einer Prüfung nach 315 BGB (gilt nur für die Erhöhungen, nicht für den ursprünglich vereinbarten Preis) unbillig sind.

Hieraus folgte, dass entsprechende überhöhte Folgerechnungen von mir als \"falsch\" deklariert wurden, da nicht vertraglich vereinbart.

Am Anfang reagiert man ja noch auf die nichtsagenden Antworten der Textbausteine. Das habe ich mittlerweile eingestellt, nachdem ich die o.g. Schreiben per Einschreiben und Rückschein an Flexstrom geschickt habe.

In meinem letzten Schreiben habe ich auf die Zustellung einer korrekten Rechnung bestanden und zugleich meine Modalitäten bis zu diesem Zeitpunkt angekündigt.

Trotz vereinbarter Jahreszahlung zahle ich seit über einem Jahr nur noch monatliche Abschläge auf der Basis vom ersten Jahr (werde die wohl aber wegen EEG jetzt was erhöhen müssen).  Meine Rechtsgrundlage hierfür sehe ich darin, dass nur eine Zahlung fällig wird, wenn eine (korrekte) Rechnung vorliegt (und genaus diese liegt ja nach dem Vertrag nicht vor). Ich habe das genau ausgerechnet und Flexstrom so mitgeteilt.

..Keine Reaktion..nur wenig später Post vom Inkasso

..Inkasso mitgeteilt, das aufgrund fehlender ordentlicher Rechnung kein Verzug besteht und eine Geltenmachung daher nicht möglich ist.....und falls sie einen Mahnbescheid beantragen, das dem widersprochen wird.....

....mehrere Inkassoschreiben noch im gleichen Jahr erhalten...hierbei wird der von mir gezahlte monatliche Abschlag verrechnet. Habe einmal geantwortet, dass eine Verechnung mit (Alt)Forderungen nicht statthaft sind, da die Überweisungen zweckgebunden (das ist Wichtig und sollte immer in den Überweisungen stehen) erfolgten..weitere Anschreiben werden von mir nicht mehr beantwortet.

:) Zahle jetzt also noch immer den günstigen Preis vom ersten Jahr und werde das so weiter führen, bis mir Flexstrom selber kündigt. Habe eigentlich im Oktober damit gerechnet....haben sie aber nicht, warum auch immer.

Sorry wegen der Spiegelstriche, aber ich kann hier wirklich nicht ins Detail in einem Post einsteigen.

Gruß an das Forum

Offline sasala

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Wie werde ich sie los?
« Antwort #5 am: 24. November 2011, 04:30:35 »
Sachstand zur Zeit:Es kommen immer wieder neue Rechnungen für das Strompaket im nächsten Jahr.Lustigerweise immer mit anderen Preisen :).
2 Mahnungen hat der Computer auch ausgeworfen und verschickt.Die Kommunikation wechselt immer hin und her,mal einen Brief,dann wieder eine e-mail.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz