Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
aranblau:
Das Jahresende steht schon fast vor der Tür... Hat diesen Herbst schon jemand eine Zahlungsaufforderung samt Androhung von Mahnbescheid oder Klage für "Zahlungsrückstände" von E.ON oder RA Spackhalver bekommen? Immerhin waren die vor einem Jahr offenbar recht aktiv. Jetzt sieht es an dieser Front verdächtig ruhig aus?
Ich für meinen Teil hab ja jetzt von E.ON schon länger nichts mehr gehört, nachdem sie mich die vergangenen Jahre ziemlich regelmäßig an meine angeblich offenen Rückstände erinnert haben und dann auch letztes Jahr im Oktober mir über RA Spackhalver das bekannte Schreiben haben zukommen lassen.
luispold:
Hallo allerseits,
auch bei mir dümpelt die Angelegenheit so vor sich hin!
Im Juni bin ich von E.ON zu "Grünstrom" gewechselt. Durch einen Wohnsitzwechsel bin ich seit 1. Aug. im neuen Heim bei www.enqu.de Kunde.
Hauptentscheidungsgrund waren neben dem günstigen Preis -
15,5 ct Nachtstrom und 21,7 ct Tagstrom für den Bereich in dem ich wohne -
die Tatsache, dass dieses Unternehmen den Nachtstrom im Angebot hat.
E.ON führt mich in der "Forderunsabteilung" hat auf meine Kürzung der Schlußrechnung recht sanft geschrieben. Es geht im Moment recht sanft hin und her.
E.ON erwähnte im letzten Brief, dass es Gerichte gäbe, die die Auffassung vertreten, § 315 greift nicht, weil genügend Wettbewerb da sei.
hwb0010:
Hallo,
RA Spackhalver hat bei meinem zuständigen Amtsgericht eine Klageschrift eingereicht, mein Anwalt hat entsprechend geantwortet. Dies ist aber nun auch schon wieder 3 Monate her. Mal schauen, wie es weitergeht.
Da es ja nun ein anhängiges Verfahren ist möchte ich hierzu im Augenblick keine weitere Stellungnahme abgeben. Ich kann aber so viel sagen: Wehrt Euch gegen E.ON, es lohnt sich.
Wer nähere Informationen benötigt bitte eine persönliche Nachricht. (ich hoffe das geht hier in diesem Forum)
Grüsse
Horst
milena2006:
Ich habe seit letzten November letzten Jahres nichts mehr gehört. Mein Anwalt hat damals auf das bekannte Schreiben von RA Spackhalver geantwortet, seitdem ist Ruhe. Seit 2006 Widerspruch, im Dez 2009 habe ich den Anbieter gewechselt. Ich bin gespannt, ob sich da dieses Jahr noch was tut.
luispold:
Nur zur allg. Information:
Mit Datum vom 27. März 2014 hat mir E.ON Bayern eine neue Mahnung zugestellt. Diese Mahnung enthält 3 Positionen mit jeweils einem Betrag der einem Zahltermin zugeordnet ist.
Die Termine sind:
15.09.2010.....15.09.2011....23.05.2012
In der Summe 966,55 Euro.
Natürlich hat man, wie auch in den Jahresrechnung, meine Kürzungen nicht als Forderung für das jeweilige Jahr stehen lassen, sondern fortgeschrieben.
Dem Satz
"Einer Aufrechnung Ihrerseits widerspreche ich gemäß § 366, Abs.1, BGB."
in meinen jeweiligen Widerspruchsschreiben hat man also nicht entsprochen.
Seit 2012 habe ich mich nicht mehr mit dem Thema "Widerspruch" richtig beschäftigt und suche nach Argumenten für mein Antwortschreiben zur neuesten Mahnung.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln