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Autor Thema: MDR: Höchste Preise  (Gelesen 4007 mal)

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Offline RR-E-ft

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MDR: Höchste Preise
« am: 19. Oktober 2005, 13:41:47 »
15 Jahre Deutsche Einheit, nun aber neue Preis- Grenzen, vollkommen unerklärlich auf einem gemeinsamen Markt:


http://www.mdr.de/umschau/2216434.html
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=11652
http://www.super-illu.de/news/thema/4/index.shtml


Nach dem UMSCHAU- Bericht soll ein Thüringer Stromkunde für den selben aus Bayern gelieferten Strom des selben Versorgers ÜW Rhön, der auch Kunden in Bayern versorgt, 3,0 Cent/ kWh mehr bezahlen, nur weil er sich im Netzgebiet der E.ON Thüringer Energie, Vattenfall- Regelzone befindet. Hierüber entscheidet immer noch eine Grenze, die vor 15 Jahren abgebaut wurde.

Könnte diesem Thüringer Ort die Errichtung einer eigenen Leitung nach Bayern weiterhelfen, um die Grenze endlich zu überwinden?


Der Versorger sprach von einer Solidargemeinschaft in der Vattenfall-Regelzone.

Zwar sind die neuen Bundesländer alle von den Vattenfall- Preisen betroffen.

Die sämtlich konzernzugehörigen Regionalversorger (RWE/ E.ON) machen auch keinerlei Anstalten, Vattenfall mit § 315 BGB in die Schranken zu weisen.

Zwischen den Betroffenen mag sich deshalb auch nach dieser Erkenntnis eine Solidarität entwickeln. Jedoch handelt es sich um keine Solidargegemeinschaft zugunsten der konzernzugehörigen Regeionalversorger und des Übertragungsnetzbetreibers Vattenfall, dem man jeden einseitig bestimmten Preis (Netznutzungsentgelte) zubilligt.

Warum sollten die Verbraucher in den neuen Bundesländern denn mit den Energiekonzernen Solidarität üben, wo diese ersichtlich auf die besonderen Belange der Menschen keine Rücksicht nehmen?

Vattenfall errichtete das modernste Netz Europas, das in weiten Teilen niemand braucht.

Das Netz von E.ON Thüringer Energie soll in weiten Teilen marode und vollkommen überdimensioniert, selbst in Spitzenzeiten lediglich zu einem Drittel ausgelastet sein (TA vom 30.10.2004).
 
Für solches Missmanagement der Energiemanager können die Verbraucher und auch die übrige Wirtschaft in den neuen Bundesländern nicht haftbar gemacht werden.

Andere Unternehmen haben falsche unternehmerische Entscheidungen auch selbst zu tragen und können diese nicht einfach sozialisieren.

Eine Sozialisierung erscheint zum Beispiel bei den E.ON- Konzernunternehmen auch deshalb nicht gerechtfertigt, weil die Gewinne trotzdem immer weiter im fast dreistelligen Prozentbereich stiegen, regelmäßig  an die Muttergesellschaften im Westen abgeführt werden, um dann in ganz Europa weitblickend investiert zu werden.

Dadurch werden in großem Maße finazielle Mittel aus den neuen Bundesländern herausgezogen, was die Kaufkraft, die Binnenkonjunktur und somit die heimische Wirtschaft noch weiter schwächt.

Missmanagement und trotzdem stetig steigende Gewinne sind ein vollkommen unvereinbar und zudem falsches Signal:

In einer Marktwirtschaft soll Leistung in hartem Wettbewerb belohnt werden (Unternehmerlohn ist der Gewinn), nicht aber das Gegenteil davon.

In diesem Sinne ist es höchste Zeit, sich gegen die überhöhten Strompreise mit § 315 BGB zur Wehr zu setzen.



E.ON startet Energiepreis- Kampagne !
Stromanbieter können Netzentgelte gerichtlich prüfen lassen



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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