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Autor Thema: Absolute Entwicklung der Erdgasimportpreise !!!  (Gelesen 13816 mal)

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Offline Hennessy

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Absolute Entwicklung der Erdgasimportpreise !!!
« Antwort #15 am: 20. Oktober 2005, 17:44:50 »
Wir leben in einer freien Marktwirtschaft:

Das Monopol des Netzes wird jetzt durch EnWG, NEV und kommender Anreizregulierung festgezurrt, so dass Missbrauch eigentlich ausgeschlossen ist (sonst greift die gerichtl. Überprüfung).

Den Rest sollte in der Marktwirtschaft der Wettbewerb erledigen und keine Price-Cap, die unabhängig von individuellen Verträgen und Verpflichtungen alle über einen Kamm scheren würde!

Wir reden immer über die Liberalisierung der Energiemärkte, das was Sie vorschlagen ist noch eine zusätzliche Preisaufsicht noch oben und nach unten. Den Sinn und die Notwendigkeit der Price-Cap sehe ich nicht!

Hier wird ja immer von den exorbitanten Margensteigerungen geredet - wenn diese nur annähernd so hoch sind, wie behauptet - braucht man sich um den Wettbewerb keine Gedanken zu machen - der kommt dann von selbst.

Offline RR-E-ft

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Absolute Entwicklung der Erdgasimportpreise !!!
« Antwort #16 am: 20. Oktober 2005, 18:20:54 »
@Hennessy

Freie Marktwirtschaft lässt uneingeschränktes Gewinnstreben zu.
Hier geht es um Leistungen der sog. Daseinsvorsorge, so dass sich ein Widerspruch auftut. Die Versorgung muss so billig wie möglich sein.

Missbrauch ist nur eigentlich ausgeschlossen.



Möglicherweise haben Sie mich missverstanden:

In den Preisklauseln der Gaslieferverträge gibt es bisher oft eine Preisuntergrenze (Ersatzarbeitspreis).

Was spräche bei vertraglicher Vereinbarung einer Ölpreisbindung gegen eine ebensolche vertraglich vereinbarte Preisobergrenze?

Die Billigkeistkontrolle findet von Kundenseite nur auf Gesamtentgelte Anwendung, ohne dass sich der Kunde grundsätzlich für einezelne Preisbestandteile interessiert.

Die genehmigten Netzentgelte können von Netznutzern (freien Händlern) einer Billigkeitskontrolle unterzogen werden.

Die Preisgenehmigung schließt eine solche Kontrolle nicht aus, vgl. Rechtsprechung zu Stromtarifen.

Kürzt der Händler die NNE und klagt der NB hiernach, trägt er die vollständige Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit, so dass es auf eine lediglich Indizwirkung einer Preisgenehmigung nicht ankommt.

Möglicherweise werden  in kurzer Frist die NNE aller 700 Netzbetreiber vor Gericht einer Billigkeitskontrolle unterzogen und das Thema ist erst einmal durch. Die Billigkeitskontrolle ist effektiver als die Regeln des Regulierers. Während die Billigkeistkontrolle jedoch statisch ist, ist die Regulierung dynamisch (Anreizregulierung).

Über die Billigkeitskontrolle findet eine Kosten- und Gewinnkontrolle statt, vgl. AG Karlsruhe.

Bisher fehlt vielen ja wohl immer noch eine Preiskalkulation hinsichtlich des Gesamtpreises.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline wulfus

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Absolute Entwicklung der Erdgasimportpreise !!!
« Antwort #17 am: 21. Oktober 2005, 12:22:08 »
Es bahnen sich neue Gründe für Gaspreiserhöhungen an!

http://de.rian.ru/business/20051020/41840932.html

rebellische Grüsse von
wulfus

 

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