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Konkret sollten laut Positionspapier die Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen um 0,5 Cent pro Kilowattstunde erhöht werden, um die gestiegenen Investitionskosten und die Benachteiligung von Kraft-Wärme-Kopplung (im Vergleich zu nicht in das Emissionshandelsregime einbezogenen Energieträgern, zum Beispiel Heizöl) auszugleichen.Ferner sollten Wärme- beziehungsweise Kältespeicher mit 250 € je Kubikmeter Wasserspeicheräquivalent, bei einer Maximalförderung von 30 Prozent des Investitionsvolumens, gefördert werden, heißt es in dem Positionspapier weiter. Nur mit Hilfe von Wärmespeichern könne die effiziente KWK-Stromerzeugung langfristig optimal zur Abdeckung des Wärmebedarfs und gleichzeitig zum Ausgleich der stochastischen und unplanbaren Stromeinspeisung durch erneuerbare Energien effizient genutzt werden. Auch forderten die drei Verbände, dass konventionelle Kraftwerke, die auf KWK-Betrieb umgerüstet werden, in das Fördersystem des KWKG einbezogen werden.
Dann ist es unter anderem möglich, die Stromerzeugung von der Wärmeerzeugung zu entkoppeln. Strom wird dann nur erzeugt, wenn er auch gebraucht wird. Weiter kann überschüssige Wärmeenergie in einem neuen Wärmespeicher aufgefangen und zu spätere Zeitpunkten verbraucht werden, wenn der Bedarf von Kunden da ist. Diese sogenannte Ertüchtigung des HKW Jena reduziert den Gasverbrauch und senkt spürbar den Ausstoß von Schadstoffen aus der Erdgasverbrennung.
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