Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen

Gassperre

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Sally08:
@opferlamm-ma... die Antwort auf meine Mails kam ebenfalls per Mail...erst wurde nochmals in einer Mail nach meiner Kundennummer gefragt, hatte Sie nicht im Kopf als ich meine Schrieb, kurz nach dem ich Ihnen diese wieder per Mail zusendete ca.20 min. später ist dann wie oben geschrieben die Mail zurück gekommen, habe eben aber gesehen das die Mails an drei Verschiedene Mitarbeiter beim Versorger gesendet wurden, beantwortet wurden Sie aber immer von einer Dame.

Der Sperrtermin ist denke ich bewußt vom Versorger per schriftform geschickt wurden, denke nicht das da ein Azubi auf den falschen Knopf gedrückt hat.

Jedenfalls ist heute nix passiert, es war auch nichts im Briefkasten, sprich das jemand da war vor genannter Uhrzeit, und wieder abgezogen ist, also müßen Sie den Sperrmenschen wohl zurück gepfiffen haben.

berghaus:
Wer bezahlt eigentlich den \'Sperrmenschen\' vom Netzbetreiber, wenn er einen vergeblichen Sperrversuch macht?

Wenn man dem Versorger und seinen Beauftragten Hausverbot erteilt hat, braucht er doch gar nicht erst losgeschickt werden, bis das Hausverbot auf welche Weise auch immer aufgehoben ist.

Was ist, wenn der Versorger dem Netzbetreiber gar nicht mitgeteilt hat, dass ein Hausverbot besteht?

Wie geschieht eigentlich so eine Sperrung?
Plombe? Zählerausbau?

berghaus 21.09.11

Cremer:
@berghaus,

nur der örtliche Netzbetreiber kann eine Versorgungssperre durchsetzen.

Insofern muss der Energielieferant bei dem örtlichen Netzbetreiber eine Sperre beantragen.

bolli:

--- Zitat ---Original von Cremer
@berghaus,
nur der örtliche Netzbetreiber kann eine Versorgungssperre durchsetzen.
--- Ende Zitat ---
Ob der örtliche Netzzbetreiber sie DURCHsetzen kann, bleibt abzuwarten. Aber auf jeden Fall ist er für die UMsetzung zuständig.


--- Zitat ---Original von Cremer
Insofern muss der Energielieferant bei dem örtlichen Netzbetreiber eine Sperre beantragen.
--- Ende Zitat ---
Ich bin mir nicht sicher, ob das über einen ANTRAG oder über einen AUFTRAG erfolgt. Meines Wissens beAUFtragt der Energielieferant den Netzbetreiber, weshalb der oft auf dem Standpunkt steht, er habe nichts mehr zu prüfen (das sagt er nämlich, wenn man bei ihm anruft und ihm erklärt, dass der Lieferant unfug erzählt) und insofern handelt dieser nur.
Ist auch logisch, da dieser ja die vertraglichen Inhalte und tatsächlichen Abläufe zwischen Lieferant und Kunden nicht kennt.

berghaus:
Ich habe mal das von Sally benutzte Wort \"Sperrkassierer\" bei google eingegeben.
Da kommen dann spannende Beiträge meist von 2005 und älter. z.B.
Stromrechnung nicht bezahlt: ...http://www.welt.de...1. Nov. 2005 –  Mann erschießt Sperrkassierer

Nun kann ich mir nicht vorstellen, dass dass der örtliche Netzbetreiber Geld für den Versorger eintreibt, auch wenn beide zu einem Konzern gehören.

Meine Frage geht dahin, was geschieht, wenn der Versorger das Schreiben des Kunden mit der Aufforderung zur sofortigen Aufhebung der Sperrandrohung (Frist drei Tage) und dem Hausverbot auf die übliche Ablage legt, Tage später freundlich schreibt, \"zur Klärung Ihres Anliegens benötigen wir noch etwas Zeit\", um zwei Tage später am Sonntag! -automatisiert- die dritte Mahnung mit dem Text \"wir haben die Sperrung bereits eingeleitet\" abzuschicken.

Der Mitarbeiter des Netzbetreibers weiß von nichts oder behauptet das und will nur mal nach seiner Leitung bis zum Zähler sehen, muss ja auch ablesen und sperrt so nebenbei.

Muss oder sollte man nicht auch dem Netzbetreiber Haus- und Grundstücksbetretungsverbot erteilen, damit dieser nicht sagen kann \"ich weiß von nichts\"?

Oder reicht es dem \"Versorger und seinen Beauftragten\" Hausverbot zu erteilen?


berghaus 22.09.11

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