Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen
Gassperre
Sally08:
Hallo liebe Mitglieder,
ich bin auf der suche nach Infos und Hilfe im Netz auf diese Seite gestoßenund Falle auch mal sofort mit der Tür ins Haus.
Ich habe der letzten Gaspreiserhöhung meines Versorgers wiedersprochen die war im März diesen Jahres.
Im Juni wurde mir die Jahresabrechnung zugesendt, dieser habe ich auch wiedersprochen weil die Beträge die ich Abgezogen habe seit der Erhöhung mit eingerechnet waren gut 250 Euro, ich habe um eine neue Rechnung gebeten nicht geschah.
Vor 8 Wochen daan eine Mahnung, ich solle den Geasamtenbetrag von nun 265,- zahlen oder es würde abgeklemmt.
Ich habe angerufen und noch mal gesagt das ich nicht Zahle bis ich eine Korigierte Abrechnung vorliegen habe, und meine selbst errechneten Abschläge gezahlt.
Nix passierte.
Wegen einse Trauerefalls in der Familie bin ich nun seit dem 12.09 in Spanien, und werde auch bis ca.26-29.09 hier bleiben müßen, nun rief mich ein Freund meiner Familie an der einen Schlüssel für meinen Brifkasten hat und teilte mir mit das am Dienstag jemand vomVErsorger die Gasleitung sperren will bzw. den Zähler ausbauen möchte..angemahnt sind die Strittigen 250 Euro aus der Jahresabrechnung und angeblich die Abschlagszahlung von August, diese habe ich aber gezahlt (120,-Euro)
Nun meine Frage ich bin ja nun nicht in Deutschalnd zum gennanten termin und der Zähler befindet sich in einem EFH also reinkommen kann er ja dann Dienstag schon mal nicht...aber was passiert nun weiter bzw. wie gehe ich un am besten vor...
Viel grüße Sally
berghaus:
Ich bin auch in der Situation.
Geraten wird:
Widerspruch mit Hausverbot an den Versorger.
Schreiben an den Netzbetreiber mit Hinweis, dass nicht fällige bzw. strittige Beträge gefordert werden: Adresse findet man im Internet.
Bei mir in Arnsberg, NRW z.B. RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH,
Bochumer Str. 2, 45661 Recklinghausen Fax 02361/382708
Schutzbrief an Amtsgericht: Muster im Forum
Einstweilige Verfügung gegen die Sperrung
Natürlich alles am besten mit Anwalt
Bundesnetzagentur
Büro für Energieunrecht beim BdE
Presse
usw.
Ich komme mir vor wie im wilden Westen, nur dass jetzt nicht mehr der Cowboy mit dem Revolver die Forderungen eintreibt, sondern der Sperrbeauftragte mit seinem Abklemmwerkzeug.
Und kommt er nicht an den Zähler, wird ab 100 EUR angeblichem Rückstand schon Krieg mit dem Bagger angedroht oder geführt.
Leben wir eigentlich in einem Rechtsstaat, in dem, wie das Büro für Energieunrecht auf Seite 38 der Energiedepesche 3 - 2011 schreibt, zwei Millionen Sperrandrohungen jährlich verschickt werden dürfen?
Wie kann es zulässig sein, dass in Fällen, in denen jahrelang darum gestritten wird, ob die Gaspreise billig sind oder die Preisanpassungsklauseln unwirksam und, wie beim mir, ob der Altvertrag wirksam gekündigt wurde, ohne dass der Versorger den ordentlichen Rechtsweg beschreitet, er nun die Begleichung strittiger Forderungen plötzlich durch die Androhung der Versorgungseinstellung erpressendarf.
Da ist doch auch die Politik gefordert.
Ich empfinde dieses Vorgehen als strafbare Nötigung!
Empfinden darf man ja, behaupten sollte man nicht.
Frage dazu: Sollte man seine Empfindungen und natürlich den Sachverhalt dem Staatsanwalt mitteilen?
berghaus 17.09.11
Cremer:
@sally08
Welchen Vertrag haben Sie denn?
Sondervertrag, wann abgeschlossen?
Welcher Versorger?
Grundsätzlich ist die gesamte Korrespondenz schriftlich zu führen !!!!!
Man kann es nicht oft genug widerholen, nichts mündlich, vor allem nicht am Telefon !!!!
Sie sind in der glücklichen Lage, dass der Sperrkassierer des versorgers nicht an den Zähler kann.
ich würde dringend empfehlen dem Versorger eine E-mail zu schreiben, gleichzeitig mit Brief hinterher, dass Sie nochmlas Ihren Widerspruch nach BGB §315/307 bekräftigen und die Angelegenheit klären, sobals Sie aus Spanien zurück sind.
Sally08:
Hallo,
Versorger Regionalgas Euskirchen
Nein kein Sondervertrag, sondern Grundversorging Tarif Standard Plus
Ja das Telefonat war definitiv ein fehler von mir in Zukunft werde ich diesen auch nicht mehr machen und alles nur noch Schriftlich.
Nun ist es so das ich dem Versorger eine Mail gesendet hatte, in dem ich wie Sie sagen nochmals auf meinen Wiederspruch gemäß § 315 Abs.3 hingewiessen haben
Eine Antwort gab es dann erst am heutigen Tag.
Man ging in keinster weise auf mein Wiederspruch Schreiben ein.
Man bat mich einen Beleg des Abschlags zusenden, per Fax oder Mail mehr nicht.
Der Sperrkassierer jedenfalls ist nicht wie angekündigt bei mir zuhause gewesen, in der ZEit wo er kommen wollte ist unser Freund bei uns im Haus gewesen aber niemand ist aufgetaucht.
Der Gaszähler ist in unserem Keller EFH, ich habe in meiner Mail auch sofort Hausverbot ausgesprochen, anders wußte ich mir von Spanien jetzt erst mal nicht zuhelfen.
Nun bleibt mir nur zu hoffen das ich keine Böse überraschung habe wenn ich nach Hause komme.
opferlamm-ma:
Ist vielleicht nicht relevant, aber in welcher Form kamen denn die Antworten?
in Textform
in Schriftform
oder in der Form des berühmten Textbausteins der EDV Anlage bei dem vielleicht der Azubi den falschen Textbaustein erwischte ?
Per BriefPost per Mail oder wie ?
Gruss
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