Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen

Gassperre

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Cremer:
@berghaus,

Sie haben sich doch selbst die Antwort gegeben


--- Zitat ---Ob der örtliche Netzzbetreiber sie DURCHsetzen kann, bleibt abzuwarten. Aber auf jeden Fall ist er für die UMsetzung zuständig.
--- Ende Zitat ---

Der Netzbetreiber kann nur sperren.

berghaus:
Das Zitat ist von bolli!

Meine Frage ist: Sollte man nicht grundsätzlich zuallererst dem Netzbetreiber Hausverbot erteilen? Sollte das in den Musterbriefen berücksichtigt werden.?

Oder genügt es dem Versorger (und seinen Beauftragten?) Hausverbot zu erteilen mit Kopie an den Netzbetreiber.? Der sagt dann: \"Der Versorger hat Hausverbot! Ich nicht!\"

berghaus 23.09.11

bolli:

--- Zitat ---Original von berghaus
Meine Frage ist: Sollte man nicht grundsätzlich zuallererst dem Netzbetreiber Hausverbot erteilen? Sollte das in den Musterbriefen berücksichtigt werden.?
--- Ende Zitat ---
Das Problem ist, dass Ihr Vertragspartner ja der Energielieferant ist und nicht der Netzbetreiber. Mit DIESEM haben SIE kein Vertragsverhältnis, daher ist ein \"Abgeben mit diesem\" an und für sich nicht zielführend in Ihrem Vertragsverhältnis.
Anderseits ist eben der Netzbetreiber für\'s Netz und damit auch für Ihren Anschluss zuständig. Dieser führt halt über den Umweg des Energielieferanten. Es gibt aber Gerichte, die NUR dem Netzbetreiber die Durchsetzung eines Zugangsrechtes zu Ihrem Hausanschluss zusprechen. (z.B. LG Duisburg vom 30.04.10 - Az. 7 S 134/09 siehe auch hier: Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?


--- Zitat ---Original von berghaus
Oder genügt es dem Versorger (und seinen Beauftragten?) Hausverbot zu erteilen mit Kopie an den Netzbetreiber.? Der sagt dann: \"Der Versorger hat Hausverbot! Ich nicht!\"

--- Ende Zitat ---
Ich würde zunächst diese Variante wählen, wenn ich ein EFH hätte, denn ohne mein zutun kommt er eh nicht in meine Hütte und ein Hausverbot kann ich auch zunächst mündlich aussprechen.

Cremer:
@berghaus,

sorry, hatte mich vertan.

Ich favorisiere die Variante, dem Netzbetreiber schriftlich Hausverbot zu erteilen und dem Versorger dies als Kopie/Info mitzuteilen.
Der NB ist schließlich für den Rohranschluß von der Straße , das Absperrorgan und für den Zähler zuständig.

Es tut sich nicht viel, wenn man dann noch eine Kopie des Schreibens auch dem Versorger schickt.

@bolli
bei einem Eigentum von EFH/ZFH kommt der Versorger eh nicht rein Es bleibt ihm dann nur noch die Variante auf der Straße Loch buddeln und abklemmen.
Bei mir hat der Versorger dies umgehend getan, nachdem ich auf Luft-Wärmepumpe umgestellt hatte und den Gasanschluß komplett abgemeldet hatte. :(

Ehändler:
Könnte nicht eine Zahlung von 250,-€ unter Vorbehalt ratsam sein?
Danach würde ich einen Energiefachanwalt kontaktieren.
Zum Beispiel mail@rechtsanwalt-schuetter.de

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