Zahlung unter Vorbehalt bringt Ihnen kaum etwas. Schließlich ist Ihr Geld zunächst einmal weg. Um es wiederzubekommen, müssten Sie Ihren Versorger verklagen, denn freiwillig wird dieser kaum etwas wieder hergeben. Mit Ihrer Klage haben Sie erst einmal grundsätzlich die Beweislast - selbst wenn inzwischen Entscheide vorliegen, die den Vorsorger zum Nachweis verpflichten. Ihre Karten sind in diesem Fall jedoch immer schlechter. Also entweder Preise kürzen, oder sich die hohen Preise gefallen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.