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Autor Thema: Wieviel Erhöhung ist gerechtfertigt? Grenzübergangspreis?  (Gelesen 3157 mal)

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Anonymous

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Hi zusammen,

ich verfolge die Thematik seit einer Weile und habe auch bei 3 Gaspreiserhöhungen meines Versorgers widersprochen - war jedoch immer so, daß ich ca. 2 -3% Erhöhung akzeptiert habe.

Nun v.a. in Hinblick auf die Jahresrechnung (und ich gehe davon aus daß ich nun Ernst machen muss) würde es mich interessieren, wieviel Preissteigerung eigentlich gerechtfertigt wäre:

In meiner Naivität nehme ich z.B. die letzte Preisentwicklungsinfo des BMWI http://www.bmwi.de/Navigation/root,did=100424.html und gehe von einer (durchschnittlichen) Erhöhung des Gasübergangspreises von 0,56 Ct/kWh von Nov. 2004 - Nov. 2005 aus.

Mein Versorger argumentiert immer mit Bezugspreisentwicklung (ggf. also auch Durch-/Weiterleitungskosten, Speicherung etc.) hat jedoch im entsprechenden Zeitraum den Preis pro kWh um über 1 Ct erhöht.

Tja, und hier komme ich zur eigentlichen Frage: Ist es ok, max. die entsprechende Gasübergangspreisentwicklung mitzumachen? Oder ist selbst das zuviel? Zuwenig?

Danke für Eure Sicht
Gruß
Alex

Offline energienetz

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Wieviel Erhöhung ist gerechtfertigt? Grenzübergangspreis?
« Antwort #1 am: 23. Januar 2006, 16:24:13 »
man muss davon ausgehen, dass auch die Preise vor der Erhöhung zu hoch waren, darum empfiehlt der bund der energieverbraucher, die preise von september 2004 zu zahlen, bis die angemessenheit eines höheren gesamtpreises nachprüfbar nachgewiesen ist.

Anonymous

  • Gast
Wieviel Erhöhung ist gerechtfertigt? Grenzübergangspreis?
« Antwort #2 am: 23. Januar 2006, 17:40:12 »
Erstmal danke für die schnelle Reaktion.

Ja, die Billigkeitsprüfung des Preises zuvor habe ich mir auch vorbehalten!
Was ich lediglich akzeptiert habe war eben der \"Sicherheitszuschlag\" von 2-3% den ich jeweils von den Gasübergangspreisen und deren Entwicklung abgeleitet habe.

Es kommt ja ggf. auch ein wenig auf die Klageformulierung dann an, sollte der Versorger klagen. Er könnte ja lediglich auf die Rechtmäßigkeit der 3/4 Preiserhöhungen klagen, ohne den bisherigen Sockel miteinzubeziehen, oder?

Rein von der Preisbildung (bisherige Erfahrung) her gehe ich natürlich auch von einer Unbilligkeit der Preise von 2004 aus, jedoch hätte es mich interessiert, ob eine generelle Aussage (wie z.B. Orientierung an den Gasübergangspreisen) möglich ist, oder dies alles nur individuell aufgrund der Kalkulation des Versorgers (und seinen Bezugsverträgen) nachvollzogen werden kann!?

Danke für weitere Aufklärung & Gruß
Alex

 

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