Erstmal danke für die schnelle Reaktion.
Ja, die Billigkeitsprüfung des Preises zuvor habe ich mir auch vorbehalten!
Was ich lediglich akzeptiert habe war eben der \"Sicherheitszuschlag\" von 2-3% den ich jeweils von den Gasübergangspreisen und deren Entwicklung abgeleitet habe.
Es kommt ja ggf. auch ein wenig auf die Klageformulierung dann an, sollte der Versorger klagen. Er könnte ja lediglich auf die Rechtmäßigkeit der 3/4 Preiserhöhungen klagen, ohne den bisherigen Sockel miteinzubeziehen, oder?
Rein von der Preisbildung (bisherige Erfahrung) her gehe ich natürlich auch von einer Unbilligkeit der Preise von 2004 aus, jedoch hätte es mich interessiert, ob eine generelle Aussage (wie z.B. Orientierung an den Gasübergangspreisen) möglich ist, oder dies alles nur individuell aufgrund der Kalkulation des Versorgers (und seinen Bezugsverträgen) nachvollzogen werden kann!?
Danke für weitere Aufklärung & Gruß
Alex