Guten Abend an das Forum,
ich möchte alle Leser im Forum recht herzlich Grüßen und den Aktiven danken für ihre Falldarstellungen und Überlegungen.
Ich selber komme aus Bonn und bin schon seit ca. 1 Jahr stiller Leser Ihrer Forumseinträge.
Als Sondervertragskunde von Strom (Flexstrom) habe ich mit großem Interesse die entsprechenden Artikel gelesen und bin zu der Auffassung gelangt, das einseitige Preisänderungsklauseln in den AGB nicht statthaft sind, sondern nur durch Angebot und Annahme wirksam werden können. Aus diesem Grund habe mit mit meinem Versorger eine \"Brieffreundschaft (Zitat RR-E-ft)\" begonnen.
Ich möchte hier die Grundsatzfrage stellen (ich habe darüber nichts im Forum finden können), ob es Beispiele für
\"Wirksam eingebunde Preisänderungsklauseln in den AGB von Sonderverträgen gibt\".
Gruß Herby264