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Was kostet ein Streit vor Gericht? Das Prozesskostenrisiko.

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bolli:
Tja,
das ist ja genau die Masche, die sie immer wieder probieren: Versuchen, den Kunden einzuschüchtern und sei es mit Kostendrohungen.

Natürlich kennen wir alle den Spruch \"Vor Gericht  und auf hoher See bist du in Gottes Hand\" aber mittlerweile gibt es ja schon ne ganze Reihe von höchstrichterlicher Rechtsprechung, die Hinweise darauf gibt, wie das Verfahren ausgehen könnte. Eine Restunsicherheit bleibt da natürlich, die muss aber aber selbst abwägen (ggf. noch mit dem Anwalt).

Bezgl. der Kosten im UNterliegensfall würde ich nochmal genau nachfragen. Gem. obigen Prozesskostenrechner sollte bei Ihrem Streitwert selbst der Weg bis in die Berufungsinstanz da noch nicht dran kommen.

Das alles ist natürlich vor allem \"nur\" dann interessant, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat, die diese Kosten übernimmt.

superhaase:
Wie wärs mit einem Gegenangebot:

\"Da man ja schon eine positive Entscheidung hat, aber an einer endgültigen Befriedung und Beilegung durchaus interessiert sei, sei man bereit 700 € zu zahlen.\"

... oder so ähnlich.
Die Höhe des Betrags Kommt darauf an, wie man das Risiko einschätzt, dass man in höheren Instanzen unterliegt.

Ich finde das durchaus eine Überlegung wert.

ciao,
sh

RR-E-ft:
Alternative:

Schlichtungsstelle ENERGIE im Sinne von §§ 111b EnWG nun anerkannt

Energietourist:
Mit dem Prozesskostenrechner kann man aber auch ganz schön daneben
liegen - nämlich dann, wenn der Klage vorher ein Mahnverfahren vorausgeht. Wenn z.B. der Kläger einen Mahnbescheid über 4000€
erlässt und der Beklagte widerspricht und dann der Kläger Klage aber nur über z.B. 500€ einreicht. Jetzt würde sich jeder Normalo mit dem Prozesskostenrechner ausrechnen, was er im Falle einer Niederlage zu bezahlen hätte -Streitwert 500€. Er dürfte aber spätestens dann erstaunt sein, wenn er die Rechnung vom Anwalt des Klägers bekommt. Der berechnet nämlich sein Honorar nach einem Streitwert von 4000€ -
ein gewaltiger Unterschied, den der Prozesskostenrechner nicht hergibt.

Black:
Das Hauptkostenrisiko für den Kunden sind und bleiben die Gutachterkosten.

In der Mehrzahl der mir bekannten Fälle wird von Seiten der Kunden(-anwälte)  im Verfahren geradezu darauf gedrängt ein solches Gutachten unbedingt einzuholen.

Der Versorger aber kennt seine Preiskalkulation selbst am Besten. Und ein Versorger dessen Kalkulation nicht sauber ist, wird im Regelfall von vornherein kein Gutachten anbieten/einholen lassen.

Das Risiko für den Kunden steigt ausserdem wenn mehrere Preisanpassungen geprüft werden, denn wenn nicht ALLE unbillig sind läuft es schon mal auf eine anteilige Kostenteilung hinaus.

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