Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Was kostet ein Streit vor Gericht? Das Prozesskostenrisiko.
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Mit dem Prozesskostenrechner lässt sich das Risiko einschätzen, dass sich aus dem Streitwert ergibt.
Das Risiko, welches sich aus Bestreiten und Beweisangeboten (Zeugenauslagen, gerichtliches Sachverständigengutachten) ergibt, ist ein besonderes Risiko, welchem man sich ohne weiteres entziehen kann.
Entzieht man sich dergestalt, dass man entsprechendes Bestreiten rechtzeitig aufgibt, so verbleibt es bei dem Prozesskostenrisiko, dass sich mit dem Prozesskostenrechner berechnen lässt.
--- Ende Zitat ---
\"Formal korrekt\"
Hätte ich vor vielen Jahren bereits geahnt, dass sich meine Überzeugungen - sowohl hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen als auch meiner Auffassung von Gerechtigkeit - irgendwann einem derartigen Zynismus beugen müssten, und, abgesehen von den gerichtlichen Fehlinterpretationen rechtlicher Grundlagen und einschlägiger BGH-Urteile, zudem auch noch von Kompetenz und goodwill der Anwälte abhängig sind, hätte ich es mir ganz sicher noch einmal gründlich überlegt, ob all diese Widrigkeiten es wirklich wert sind, diesen langwierigen und stressigen Weg des Widerstands zu wählen.
\"Gerechtigkeit\" ist heute ganz offensichtlich wirklich nicht mehr viel wert.
Aber warum sollte es hier auch anders sein als im wirklichen Leben.
Stubafü:
@Kampfzwerg
--- Zitat ---\"zudem auch noch von Kompetenz und goodwill der Anwälte abhängig sind\"
--- Ende Zitat ---
Sicherlich hat sich nicht nur Kampfzwerg (zu Beginn seines Leidensweges und
damalig auf der Suche nach einem \"kompetenten\" Juristen) schon einmal
gefragt, was die Begriffe \"Tätigkeitsschwerpunkt\" u. \"Interessenschwerpunkt\"
eigentlich bedeuten sollen. Ich meine dahinter gestiegen zu sein:
Unter die \"Tätigkeitsschwerpunkte\" fällt m.E. alles, was der Anwalt nicht kann,
aber auf Kosten seiner Klientel mit wechselndem Erfolgserlebnis schon
mehrfach probiert hat.
Bei den \"Interessenschwerpunkten\" will der Anwalt m.E. auf Kosten seiner
Mandanten erst noch üben – wenn er dann selbst merkt, daß er auch hier
für sein Portefeuille nichts zustande bringen kann, ordnet er
diesen \"Interessenschwerpunkt\" den \"Tätigkeitsschwerpunkten\" zu und richtet
seine Interessen auf ein neues Gebiet, das von vornherein wieder ein paar
Handbreit über seinem Horizont liegen muß.
Wehe also dem Mandanten, der an solch einen \"Juristen\" geraten ist.
Dann kannste mit deinem Prozeßbudget gleich Harakiri begehen.
Ein Grund dafür ist sicher die Rechtsanwaltsschwemme, die seit vielen Jahren
anhält – waren 1990 noch 56.638 Anwälte bei den deutschen Kammern
zugelassen, stieg die Zahl bis 2010 auf über 172.000; hat sich in 20 Jahren
also mehr als verdreifacht und steigt jährlich weiter um rund fünf Prozent und
das bei stagnierender oder gar sinkender Bevölkerungszahl (!). Da muß der
einzelne Advokat schon gezwungenermaßen zu den vorgeschilderten Mitteln
greifen, wenn auch er ein Reihenhäuschen und einen Opel Astra davor stehen
haben will.
Der Beitrag des Forumsmitglieds Lothar Gutsche wonach \"die Prozesskosten
das Recht geradezu in eine Waffe der finanzstarken Energieversorger
verwandeln und somit das Grundprinzip der prozessualen Waffengleichheit
verletzen\" ist mithin um einen kleinen aber bedeutungsschweren
Unwägbarkeitsfaktor zu erweitern: Die Wahl des eigenen Anwalts!
Mit vielen Grüssen aus der germanischen Toskana
Stubafü
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von Stubafü
Ich meine dahinter gestiegen zu sein:
Unter die \"Tätigkeitsschwerpunkte\" fällt m.E. alles, was der Anwalt nicht kann,
aber auf Kosten seiner Klientel mit wechselndem Erfolgserlebnis schon
mehrfach probiert hat.
Bei den \"Interessenschwerpunkten\" will der Anwalt m.E. auf Kosten seiner
Mandanten erst noch üben – wenn er dann selbst merkt, daß er auch hier
für sein Portefeuille nichts zustande bringen kann, ordnet er
diesen \"Interessenschwerpunkt\" den \"Tätigkeitsschwerpunkten\" zu und richtet
seine Interessen auf ein neues Gebiet, das von vornherein wieder ein paar
Handbreit über seinem Horizont liegen muß.
Wehe also dem Mandanten, der an solch einen \"Juristen\" geraten ist.
Dann kannste mit deinem Prozeßbudget gleich Harakiri begehen.
--- Ende Zitat ---
Anwälte können mit der Angabe \"Interessenschwerpunkte\" und \"Tätigkeitsschwerpunkte\" für sich werben und schaffen für die Rechtsuchenden damit auch eine Voraussetzung, schneller den für ihren Fall \"passenden\" Anwalt zu finden.
Ein Anwalt hat in der Regel schon deshalb kein Interesse, Mandate zu aquirieren, die ihn fachlich überfordern, weil er persönlich haftet, mit der Konsequenz, dass auch ein ererbtes Reihenhaus aufgrund der persönlichen Haftung in Gefahr geraten kann.
Erfreulicherweise gibt es nur sehr wenige Zeitgenossen, denen es besonders schwerfällt, überhaupt mit einem Anwalt vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und die deshalb - trotz der wachsenden Anzahl an zugelassenen Anwälten - womöglich von Anfang an Schwierigkeiten haben, überhaupt einen Anwalt zu finden, der bereit ist, ihre Sache zu vertreten.
--- Zitat ---Der Beitrag des Forumsmitglieds Lothar Gutsche wonach \"die Prozesskosten
das Recht geradezu in eine Waffe der finanzstarken Energieversorger
verwandeln und somit das Grundprinzip der prozessualen Waffengleichheit
verletzen\" ist mithin um einen kleinen aber bedeutungsschweren
Unwägbarkeitsfaktor zu erweitern: Die Wahl des eigenen Anwalts!
--- Ende Zitat ---
Bedeutungsschwer, fürwahr.
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ein Anwalt hat in der Regel schon deshalb kein Interesse, Mandate zu aquirieren, die ihn fachlich überfordern, weil er persönlich haftet, mit der Konsequenz, dass auch ein ererbtes Reihenhaus aufgrund der persönlichen Haftung in Gefahr geraten kann.
--- Ende Zitat ---
Soweit die Theorie.
Das würde zunächst grundsätzlich voraussetzen, dass diesem Anwalt/dieser Anwältin eine entsprechende fachliche Überforderung bewusst wäre. Vermutlich eher die Ausnahme, als die Regel. Eher wahrscheinlich erscheint mir Selbstüberschätzung oder Arroganz.
In der Praxis dürfte dem Mandanten der Nachweis der fachlichen Überforderung des Anwalts, oder auch \"nur\" der Nachweis eines Fehlverhaltens, z. B. aufgrund des Desinteresses in Gestalt einer Schema-F-Bearbeitung, d. h. ohne Würdigung der Besonderheiten des Einzelfalles, wohl äußerst schwer fallen.
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Erfreulicherweise gibt es nur sehr wenige Zeitgenossen, denen es besonders schwerfällt, überhaupt mit einem Anwalt vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und die deshalb - trotz der wachsenden Anzahl an zugelassenen Anwälten - womöglich von Anfang an Schwierigkeiten haben, überhaupt einen Anwalt zu finden, der bereit ist, ihre Sache zu vertreten.
--- Ende Zitat ---
Somit ist das auch nicht der entscheidene Punkt!
Natürlich haben die meisten Zeitgenossen überhaupt kein Problem, mit dem Anwalt, den sie zunächst naturgemäß vertrauensvoll aussuchten, auch vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
Da sie, ebenfalls naturgemäß, auch zunächst einmal - und wieder vertrauensvoll - davon ausgehen, bestmöglich vertreten zu werden.
Aber was geschieht, wenn dieses Vertrauen in den Anwalt ( Synonyme: Fürsprecher, Rechtsbeistand, Sachverwalter, Verteidiger, Vertreter
Rechtsvertreter) durch dessen unprofessionelles Verhalten, schlimmstenfalls den Mandanten schädigenden Verhalten, enttäuscht wird?
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
--- Zitat ---Der Beitrag des Forumsmitglieds Lothar Gutsche wonach \"die Prozesskosten
das Recht geradezu in eine Waffe der finanzstarken Energieversorger
verwandeln und somit das Grundprinzip der prozessualen Waffengleichheit
verletzen\" ist mithin um einen kleinen aber bedeutungsschweren
Unwägbarkeitsfaktor zu erweitern: Die Wahl des eigenen Anwalts!
--- Ende Zitat ---
Bedeutungsschwer, fürwahr.
--- Ende Zitat ---
Bei allem Respekt! aber auch diesen Zynismus halte ich hier für völlig verfehlt.
U. a. in diesem Punkt kann ich Stubafü, Lothar Gutsche und Tom81 (leider) nur zustimmen.
lukas-jakob:
Hallo alle zusammen,
mit der EON Hanse liege ich nun schon seit längerem im Rechtsstreit. Eine Forderung seitens EON von rund 2700,00€ liegt im Raum. Habe hier seit Sept. 2004 die Gaspreise angepasst. Das Amtsgericht Grevesmühlen hat bereits zu meinen Gunsten entschieden. Mein Anwalt teilte mir nun mit, dass die Anwälte der EON angedroht haben jetzt wohl weiter zum Landgericht zu gehen. Es sei denn ich gehe auf einen Vergleich ein und zahle 1500,00€ an EON. Somit wäre diese Sache für mich komplett erledigt. Wäre ich hierzu nicht bereit muss ich mich auf ein Verfahren vor dem Landgericht einstellen. Die Kosten hierfür können bis zu 6000,00€ betragen - so mein Anwalt - falls das Langericht sich für die EON entscheidet. Und das ist dann schon eine beträchtliche Summe.
PK
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