@Kampfzwerg
\"zudem auch noch von Kompetenz und goodwill der Anwälte abhängig sind\"
Sicherlich hat sich nicht nur Kampfzwerg (zu Beginn seines Leidensweges und
damalig auf der Suche nach einem \"kompetenten\" Juristen) schon einmal
gefragt, was die Begriffe \"Tätigkeitsschwerpunkt\" u. \"Interessenschwerpunkt\"
eigentlich bedeuten sollen. Ich meine dahinter gestiegen zu sein:
Unter die \"Tätigkeitsschwerpunkte\" fällt m.E. alles, was der Anwalt nicht kann,
aber auf Kosten seiner Klientel mit wechselndem Erfolgserlebnis schon
mehrfach probiert hat.
Bei den \"Interessenschwerpunkten\" will der Anwalt m.E. auf Kosten seiner
Mandanten erst noch üben – wenn er dann selbst merkt, daß er auch hier
für sein Portefeuille nichts zustande bringen kann, ordnet er
diesen \"Interessenschwerpunkt\" den \"Tätigkeitsschwerpunkten\" zu und richtet
seine Interessen auf ein neues Gebiet, das von vornherein wieder ein paar
Handbreit über seinem Horizont liegen muß.
Wehe also dem Mandanten, der an solch einen \"Juristen\" geraten ist.
Dann kannste mit deinem Prozeßbudget gleich Harakiri begehen.
Ein Grund dafür ist sicher die Rechtsanwaltsschwemme, die seit vielen Jahren
anhält – waren 1990 noch 56.638 Anwälte bei den deutschen Kammern
zugelassen, stieg die Zahl bis 2010 auf über 172.000; hat sich in 20 Jahren
also mehr als verdreifacht und steigt jährlich weiter um rund fünf Prozent und
das bei stagnierender oder gar sinkender Bevölkerungszahl (!). Da muß der
einzelne Advokat schon gezwungenermaßen zu den vorgeschilderten Mitteln
greifen, wenn auch er ein Reihenhäuschen und einen Opel Astra davor stehen
haben will.
Der Beitrag des Forumsmitglieds Lothar Gutsche wonach \"die Prozesskosten
das Recht geradezu in eine Waffe der finanzstarken Energieversorger
verwandeln und somit das Grundprinzip der prozessualen Waffengleichheit
verletzen\" ist mithin um einen kleinen aber bedeutungsschweren
Unwägbarkeitsfaktor zu erweitern: Die Wahl des eigenen Anwalts!
Mit vielen Grüssen aus der germanischen Toskana
Stubafü