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Geschafft! Gastank aus Vertrag rausgekauft

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Ex-Progaskunde:
Hallo Onkel-Olli, Entschuldigung, dass ich mich jetzt erst melde - aber wir wollten noch die Antwort von Progas abwarten.
In unserem Vertrag steht nichts von .. abholebereit frei Bordsteinkante..., lediglich der Hinweis, dass wir die Kosten des Rücktransportes zu tragen haben. Dagegen sträuben wir uns ja auch nicht. Es geht aber darum, wer für den Rücktransport verantwortlich ist. Progas ist der Meinung, dass der, der den Tank damals angeliefert hat, auch für dessen Rücktransport zu sorgen hat - machen eben ihre eigenen Gesetze ! Das verweigern wir mit Hinweis auf die horrenden, noch nicht einmal aufgeschlüsselten Kosten der Rückführung. Wir haben bei zwei Speditionen, die Tanks liefern / rückführen nachgefragt und kennen von daher die tatsächlichen Kosten.
Großes Glück hatten wir. dass unser Tank vom neuen Anbieter kostenlos entleert wurde. Das hat uns ca. 160 Euro erspart. Wenn man dabei steht und sieht, wie "lange" das Umfüllen dauert, ist das ein Stundensatz, von dem alle Handwerker/Dienstleister nur träumen können.

Eine Antwort auf unsere Anfrage bezüglich eigener Rückführung und Bekanntgabe des nächstgelegenen Lagers gibt es im übrigen noch nicht.

Ich werde weiter berichten.

Ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Neue Jahr !

Onkel-Olli:
Hallo Ex-Progaskunde,

Das mit dem Stundensatz ist so eine Sache. Was man nicht ganz vergessen darf ist, dass man zum "Absaugen" eigentlich einen speziellen "Kompressor-Tanker" braucht. Also Einen der das Gas aus dem Tank raus drückt, damit es schneller geht. Es soll wohl tatsächlich normale Tanker und spezielle Kompressor-Tanker geben und dieses Arbeitsmittel muss ja auch irgendwie bezahlt werden. Mit einem normalen Tanker soll es wohl viel länger dauern???

Wenn Ihr die Kosten des Rücktransportes zu tragen habt, müsste man Euch auch eine eigenorganisierte Rückführung ermöglichen, da dieser Passus den Kunden sonst einseitig benachteiligt. Ist aber nur meine Meinung, keine Ahnung ob das gängiger Rechtsprechung entspricht.

In dem Sinne,

Schöne Grüße, Schöne Weihnachten und einen Guten Rutsch,

Onkel-Olli
der Ex-Vertragshai

keine Rechtsberatung, kein Verkauf, keine Garantie, alles nur unverbindliche, eigene Erfahrungen

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