Energiepreis-Protest > Gelsenwasser
Kündigung des Erdgasliefervertrages
bolli:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Ich dachte immer, in der Grundversorgung gilt die GVV und durch Abweichung hiervon entsteht ein Sondervertrag.
--- Ende Zitat ---
So ist es ! Die meisten Versorger haben lediglich noch einige \"Ergänzende Regelungen zur Strom-/Gasversorgung in der allgemeinen Grundversorgung\" wo so Sachen wie Zahlungsfristen, mahngebühren und einige andere Besonderheiten beschrieben sind. Ansonsten ist die jeweilige GVV die AGB. Und daher ändern sich die AGB in der Grundversorgung nur durch Gestzesänderung (der GVVen) und nicht durch Änderung des Versorgers, schon gar nicht durch Kündigung der Grundversorgung.
Maharik:
@bolli
Undurchsichtig ist erst einmal das richtige Wort.
Der Versorger sagt: ich will die Kunden nicht mehr in dem alten Tarif beliefern, bzw. diesen Tarif (Vertrag) nicht mehr anbieten. Mit 1.4.2008 stellt er das Angebot ein, beliefert aber die ‚Altkunden’ in dem Tarif weiter (steht ja auf den Rechnungen).
Das macht er 2 Jahre und 9 Monate lang so (ohne dass der Kunde diese ganzen Ranküne durchschaut). Nun gibt es in den zwei Jahren und 9 Monaten aber mehrere ‚Preisanpassungen’. Was ist für die ‚Altkunden’ der ‚billige Preis’, wenn der Versorger gleichzeitig in Tarifen gleicher Art, nur mit anderem Namen das Gas 12 – 15 % billiger anbietet? Wie kommt für die Altkunden ein ‚billiger Preis’ zustande?
--- Zitat ---Hm, etwas undurchsichtig. Sind seine Kunden nun ALLE in der Grundversorgung ? Wenn ja, KANN er den Verzicht auf § 315 nicht in seine Verträge aufnehmen, da sich die Bedingungen der Grundversorgung aus der GVV ergeben. Und da die Preise in der Grundversorgung nun mal einseitig festgesetzt werden, besteht auch die gesetzliche Möglichkeit des Einwands gem. § 315 BGB.
--- Ende Zitat ---
Nein, die ‚Altkunden’ werden nach dem 1.4.2008 weiter als Sonderkunden beliefert. Die Kündigung kam erst zum 31.12.2010. Die SWST haben den Kunden mehr als 2 Jahre nicht gesagt, dass der Tarif – unabhängig von der Kündigung – schon beendet war. Dennoch haben sie einen Tarif, den sie nicht mehr fortführen, von sich aus (zunächst) nicht gekündigt, was zum 31.12. problemlos gegangen wäre. Für Leute, die z.B. unter Vorbehalt gezahlt haben heißt das, diese wurden das ganze Jahr 2010 über zu Preisen beliefert, die im Mittel 12 % über dem Preis des anderen Vertrages lagen. Die wussten aber im Gegensatz zu den Stadtwerken im Herbst 2009 gar nicht, dass der Tarif gar nicht mehr existiert und die SWST wohl nur abwarten wollten, ob die Gerichtsurteile nicht zu ihren Gunsten ausfallen. Dann wäre das Interesse, die Kunden möglichst lange in dem teureren Vertrag zu halten, aufgegangen.
wau-wau:
Hallo,
ich vermute, dass wir das gleiche Thema wie im vorhergehenden Thread \"Kündigung akzeptieren und dann ..\" haben.
2004 noch Sonderkunde, Widerspruch, 2007 Einstufung in die Grundversorgung.... die aber unwirksam ist, also immer noch Sonderkunde !
Was nun? Kündigung ist form-und fristgerecht, muss akzeptiert werden.
Entweder neuen Sondervertrag zeichnen ( GW liegt nur leicht über den Wettbewerbern je nach Verbrauch und Konditionen, aber AGB die haarsträubend !!! sind), die Preise der Grundversorgung auf Dauer akzeptieren oder einen neuen Anbieter suchen und dafür die 2-3 Monate Grundversorgung in Kauf nehmen.
Der Preisprotest hat sicher noch kein Ende, denn ich vermute, dass GW nach dem 01.08.11 versuchen wird, seine Aussenstände seit 2004 einzutreiben.
Dann halt wieder Widerspruch.
Wir machen weiter !
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von Majue
wir haben ebenfalls die Kündigung zum 31.08.2011 erhalten. Allerdings sind wir kein Sondervertragskunde, sondern in die Grundversorgung eingestuft (Midi). Dies wurde uns auch in dem Ankündigungsschreiben zur Preiserhöhung zum 01.09.2011 bestätigt.
--- Ende Zitat ---
Das passt nicht zusammen.
Eine Grundversorgung kann schlicht nicht gekündigt werden!
D. h. im Umkehrschluss, dass bis dato ein Sondervertrag besteht.
Man darf nicht alles glauben, was in den Schreiben der Versorger steht!
Majue:
Vielen Dank für die Hinweise.
Im Rahmen der Grundversorgung werden die Tarife \"Mini\" und \"Midi\" angeboten.
Die Tarife für Sonderkunden heißen \"Best\", \"Best Plus\", \"Big\", \"Big Plus\", \"Blue Gas\", \"Blue Gas XL\", \"Biogas10\" und \"Biogas20\".
Somit kann GW ja nicht behaupten, dass wir Sonderkunde sind, da wir mit \"Midi\" einen Tarif aus der Grundversorgung angerechnet bekommen.
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