Energiepreis-Protest > Gelsenwasser

Kündigung des Erdgasliefervertrages

<< < (3/3)

berghaus:
@Majue

--- Zitat ---Somit kann GW ja nicht behaupten, dass wir Sonderkunde sind, da wir mit \"Midi\" einen Tarif aus der Grundversorgung angerechnet bekommen.
--- Ende Zitat ---

Das hört sich ja so an, dass Sie gerne Tarifkunde sind mit Sockelpreis und der Möglichkeit, die Preiserhöhungen danach wegen Unbilligkeit nach § 315 BGB zu rügen. Auf Grund der seltsamen Rechtsprechung des BGH gab es doch selten Erfolgserlebnisse für Tarifkunden.
Seit wann sind Sie Tarifkunde und wann haben Sie zum ersten Mal die Unbilligkeit der Preise der Jahresrechnung widersprochen?

Schöner ist doch ein nicht oder nicht wirksam gekündigter uralter Sondervertrag mit i.d.R. unwirksamen Preisanpassungsklauseln und möglichst viel Einbehaltung.
Da gilt dann entweder der Vertragspreis (aus dem vorigen Jahrhundert) oder der Preis aus dem Jahr vor dem ersten Widerspruch.

berghaus 30.07.11

Majue:
Wir beziehen an unserer aktuellen Adresse seit März 2003 unser Erdgas von Gelsenwassen. Damals waren wir in den Tarif \"ErdgasMaxi\" eingestuft. Erstmals haben wir Ende 2003 Einspruch gegen die Gaspreiserhöhung eingelegt. Der Tarif \"ErdgasMaxi\" wurde irgendwann abgeschaft und wir sollten einen neuen Sondervertrag abschließen, was wir aber nicht aktzeptiert haben. Danach wären wir in den Tarif \"Best\" eingestuft worden. So sind wir dann aber in den Tarif \"Midi\" eingestuft worden.

Was sind wir denn rein rechtlich jetzt, Sonderkunde oder Grundversorgung?

bjo:
NOCHMAL!

-Grundversorgung kann nicht vom Versorger gekündigt werden- PUNKT
er kann nur im Rahmen geltener Gesetze Preise erhöhen und senken -

- Sonderverträge sind Privatrechtlichen Verträge zwischen Ihnen und dem Versorger. Dort werden Preise, Kündigungen, Erhöhungsmöglcihkeiten vereinbart

ES ist EGAL was der Versorger sagt!

RWe z. B. hat bei etlichen Kunden auch behauptet es sind alles Grundversorgte
Das Gericht hat in diesem Fall festgelegt >10.000 KWH = Normsondervertragskunde, alternativ Normsondervertragskunden wenn RWE
eine Bestabrechnng durchführt!

bolli:

--- Zitat ---Original von Majue
Wir beziehen an unserer aktuellen Adresse seit März 2003 unser Erdgas von Gelsenwassen. Damals waren wir in den Tarif \"ErdgasMaxi\" eingestuft. Erstmals haben wir Ende 2003 Einspruch gegen die Gaspreiserhöhung eingelegt. Der Tarif \"ErdgasMaxi\" wurde irgendwann abgeschaft und wir sollten einen neuen Sondervertrag abschließen, was wir aber nicht aktzeptiert haben. Danach wären wir in den Tarif \"Best\" eingestuft worden. So sind wir dann aber in den Tarif \"Midi\" eingestuft worden.

Was sind wir denn rein rechtlich jetzt, Sonderkunde oder Grundversorgung?
--- Ende Zitat ---
Wenn Ihr alter Vertrag nicht rechtswirksam gekündigt wurde, gilt dieser zu den vereinbarten Konditionen weiterhin. Der Versorger kann Sie nicht einseitig umstufen. Eine Änderung der Bedigungen des ursprünglich abgeschlossenen Vertrages bedarf Ihrer Zustimmung. Geben Sie diese nicht (z.B. durch die Unterschrift unter einen neuen Vertrag) so bleibt ihm nur die ordentliche Kündigung des alten Vertrages. Danach darf er Sie in die Grundversorgung stecken und nicht früher.
Und in dieser Grundversorgung gibt es, wie schon ausgeführt, KEIN Kündigungsrecht (mal von §20 GVV abgesehen, der hier aber nicht zur Geldung kommt).

Somit sollten Sie sich noch in Ihrem ursprünglichen Sondervertrag aus dem Jahr 2003 befinden (auch wenn der Versorger diesen damals benannten Tarif heute nicht mehr anbietet). Mit IHNEN wurde ein Vertrag über bestimmte Leistungen zu einem bestimmten Preis abgeschlossen, dem gewissen Bedingungen zugrunde liegen, AGB genannt. Wie der Versorger dieses Kind benennt, kann Ihnen egal sein. IHREN Preis (\'Tarif\') darf er nur ändern, wenn es eine wirksam in den Vertrag einbezogene Preisanpassungsklausel gibt und diese auch rechtsgültig ist. Dieses ist bei den meisten \'Altverträgen\' nicht der Fall gewesen. Insofern gibt es, auch unter Zugrundelegung der Tatsache, dass Sie ja sogar ab 2003 den Preiserhöhungen widersprochen haben, die für Sie berechtigte Hoffnung, dass nur die 2003 vereinbarten Preise gültig sind und der Versorger darauf einen Anspruch hat.

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von Majue
Wir beziehen an unserer aktuellen Adresse seit März 2003 unser Erdgas von Gelsenwassen. Damals waren wir in den Tarif \"ErdgasMaxi\" eingestuft. Erstmals haben wir Ende 2003 Einspruch gegen die Gaspreiserhöhung eingelegt. Der Tarif \"ErdgasMaxi\" wurde irgendwann abgeschaft und wir sollten einen neuen Sondervertrag abschließen, was wir aber nicht aktzeptiert haben. Danach wären wir in den Tarif \"Best\" eingestuft worden. So sind wir dann aber in den Tarif \"Midi\" eingestuft worden.

Was sind wir denn rein rechtlich jetzt, Sonderkunde oder Grundversorgung?
--- Ende Zitat ---
Sie haben Ihre Frage doch schon selbst beantwortet!
Warum sollten Sie wohl auch einen neuen Sondervertrag abschliessen?
 
Man sollte doch meinen, dass Sie Ihren Vertrag innnerhalb der letzten Jahre einmal hätten prüfen lassen! oder auch zwischenzeitlich nur einmal einen Blick ins Forum der Gelsenwasser oder NGW geworfen hätten.
Bitte nachlesen, etwas Mühe sollte es schon sein  ;)

\"Erdgas Maxi\" ist bzw. war GANZ EINDEUTIG ein SONDERVERTRAGstarif!
Erdgas Maxi war schon immer  ein Sondertarif/Sondervertrag. Nachweislich der veröffentlichten Sonderbedingungen der Gelsenwasser und/oder der NGW!
Im Übrigen konnte man diese Information auch auf den zugeschickten jeweiligen \"Preisanpassungsinformationen\" schwarz auf weiss auf der jeweiligen Rückseite des Schreibens finden.
Im Archiv der NGW kann man das z. B. für 2006 wie folgt nachlesen:
http://www.ngw.de/fileadmin/download/privatkunden/erdgas/preis_erdgas_ngw_0610.pdf
Auf der homepage der Gelsenwasser dürfte diese Info nach Angabe der PLZ wahrscheinlich also ebenfalls in derem Archiv zu finden sein.
Später wurde dann aus \"Erdgas Maxi\"  \"Best\" oder auch \"Best plus\"

Aus Raider wird nun twix - sonst ändert sich nix  ;)

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln